Abgeschlossene Rechnungen löschen - ja oder nein?

30.01.2009

Nach deut­schem Gesetz müs­sen digi­tale Buchungs­be­lege 10 Jahre unver­än­der­bar und fäl­schungs­si­cher abge­spei­chert wer­den, damit im Zwei­fels­fall ein Steu­er­prü­fer dar­auf zugrei­fen kann. Wie geht Bil­lo­mat mit die­ser The­ma­tik um? Dür­fen feh­ler­hafte Rech­nun­gen gelöscht wer­den oder nicht?

Bil­lo­mat wird von vie­len Anwen­dern auf sehr unter­schied­li­che Art und Weise genutzt. Ob die Rech­nun­gen direkt aus Bil­lo­mat per E-Mail ver­sen­det wer­den oder die von Bil­lo­mat gene­rier­ten Rech­nun­gen aus­ge­druckt und per Post ver­schickt wer­den – Bil­lo­mat ist fle­xi­bel genug, die meis­ten Work­flows abzubilden.

Bil­lo­mat unter­stützt den Anwen­der bei der kom­plet­ten Fak­tu­rie­rung. Er ist aber weder ein Buch­hal­tungs­pro­gramm, noch eine Warenwirtschaft.

Was pas­siert, wenn eine abge­schlos­sene Rech­nung Feh­ler enthält?

Sobald eine Rech­nung abge­schlos­sen wird, geht Bil­lo­mat davon aus, dass die Rech­nung auch an den Kun­den geschickt wurde. Diese Rech­nung gilt somit als Buchungs­be­leg und sollte ent­spre­chend archi­viert wer­den. Ent­hält diese Rech­nung aber einen Feh­ler wie einen fal­schen Betrag, muss die Rech­nung stor­niert, eine Gut­schrift erstellt und eine neue Rech­nung aus­ge­stellt wer­den. Die alte (feh­ler­hafte) Rech­nung darf dabei nicht gelöscht wer­den, um den Vor­gang trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar zu machen.

Außer­dem kann es vor­kom­men, dass beim Löschen Lücken in der fort­lau­fen­den Rech­nungs­num­mer entstehen.

Aus die­sen Grün­den erlaubte Bil­lo­mat nur das Löschen von Rech­nun­gen im Entwurfs-Status. So blei­ben auch feh­ler­hafte Rech­nun­gen im System.

Frei­heit = Verantwortung

Bil­lo­mat hat also die Frei­heit des Nut­zers durch die Restrik­tion des Löschens abge­schlos­se­ner Doku­mente beschnit­ten. Gleich­zei­tig hat er ihm aber auch eini­ges an Ver­ant­wor­tung abgenommen.

Wir haben im letz­ten Jahr viele Anfra­gen bekom­men, eine sol­che Löschen-Funktion für abge­schlos­sene Ange­bote und Rech­nun­gen zu imple­men­tie­ren. Es gibt ja immer mal den einen oder ande­ren Fall, bei dem eine Rech­nung tat­säch­lich gelöscht wer­den kann. Nach lan­gen Über­le­gun­gen jetzt also die gute Nach­richt: Es kann gelöscht werden!

Dabei muss das Löschen von abge­schlos­se­nen Doku­men­ten zwei mal bestä­tigt wer­den, um ein Ver­se­hen auszuschließen.

Bil­lo­mat unter­stütz euch also so gut es geht bei der oft zeit­rau­ben­den und auf­wen­di­gen Rech­nungs­er­stel­lung und gibt euch die Frei­heit, mit euren Daten zu tun, was euch beliebt. Aller­dings ent­lässt er euch nicht aus der Ver­ant­wor­tung, für eine ord­nungs­ge­mäße Buch­hal­tung zu sor­gen. Aber dafür gibts auch noch den Steuerberater ;-).

Ich hoffe, dass Bil­lo­mat mit die­sem Schritt noch fle­xi­bler gewor­den ist und noch bes­ser in euren Work­flow passt.

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