Arbeiten mit mehreren Steuersätzen

06.10.2010

Seit Kur­zem ist es mög­lich, meh­rere ver­schie­dene Steu­er­sätze im Bil­lo­mat zu ver­wal­ten und den Arti­keln zuzu­ord­nen. Die­ser Bei­trag zeigt, wie es geht.

Schritt 1: Steu­er­sätze anlegen

Als ers­tes soll­ten die Steu­er­sätze ange­legt wer­den. Kli­cke dazu oben rechts auf „Ein­stel­lun­gen“. In der rech­ten Navi­ga­tion fin­dest du dann im Bereich „Kon­fi­gu­ra­tion“ den Menü­punkt „Steuersätze“.

Nun kön­nen belie­big viele unter­schied­li­che Steu­er­sätze ange­legt wer­den. Ein Steu­er­satz besteht immer aus einem Namen (z.B. „MwSt“) und einer Höhe (z.B. 19%). In der Über­sicht kann ein Steu­er­satz als Stan­dard gewählt wer­den. Dies hat zur Folge, dass die­ser Steu­er­satz beim Anle­gen von neuen Arti­keln bereits vor­aus­ge­wählt wird.

Schritt 2: Arti­keln den Steu­er­satz zuweisen

Bei der Ver­wal­tung von Arti­keln kann einer der zuvor ange­leg­ten Steu­er­sätze aus­ge­wählt wer­den. Hier kannst du bei­spiels­weise ange­ben, ob ein Arti­kel mit dem vol­len Mehr­wert­steu­er­satz von 19% oder mit einer redu­zier­ten Mehr­wert­steuer von 7% ver­steu­ert wird.

Auch im Artikel-Formular kann ein Steu­er­satz ange­legt wer­den. Dazu fin­dest du hin­ter der Aus­wahl­liste ein klei­nes grü­nes Plus-Symbol. Indem du dar­auf klickst, kannst du einen Steu­er­satz hin­zu­fü­gen. Du wirst nach­ein­an­der auf­ge­for­dert, den Namen und die Höhe des Steu­er­sat­zes einzugeben.

Schritt 3: Rech­nung schreiben

Eine Rech­nung oder ein Ange­bot füllst du ganz ein­fach, indem du auf „neue Posi­tion aus Arti­kel…“ klickst. Nun kannst du einen Arti­kel wäh­len, der als Rech­nungs­po­si­tion ein­ge­fügt wird. Hier­bei wird der ange­ge­bene Steu­er­satz auto­ma­tisch über­nom­men und der ent­spre­chende Brut­to­preis berechnet.

Vor­sicht Falle: Unter­schied­li­che Steuern

In der Rech­nung bzw. in dem Ange­bot wer­den unter­schied­li­che Steu­ern sepa­rat aus­ge­wie­sen. So kann dein Doku­ment bei­spiels­weise getrennte Zei­len für die MwSt. in Höhe von 7% und 19% haben. Steu­er­sätze gel­ten aber auch dann als unter­schied­lich, wenn zwar ihre Höhe, nicht aber ihre Bezeich­nung iden­tisch ist. So wäre es mög­lich, in einem Doku­ment eine 10%-A-Steuer und eine 10%-B-Steuer zu ver­wen­den. Am Ende der Rech­nung wür­den A– und B-Steuer getrennt aufgeführt.

Die­ser Umstand führt dann zu Miss­ver­ständ­nis­sen, wenn bei einer Rechnungs-Position die MwSt. nicht benannt wird und eine namen­lose Steuer von 19% ein­ge­fügt wird. In die­sem Fall würde beim Rech­nungs­be­trag 19% MwSt. und eine namen­lose 19%-Steuer auf­ge­lis­tet. Dies ist fak­tisch kor­rekt, sorgt aber oft­mals für Miss­ver­ständ­nisse, da der Anschein ent­steht, die MwSt. würde dop­pelt berechnet.

Keine Regel ohne Aus­nah­men: Die Kleinunternehmer

Klein­un­ter­neh­mer, deren Jah­res­um­satz unter 17.500 Euro liegt und im Fol­ge­jahr die 50.000-Euro-Grenze vor­aus­sicht­lich nicht über­schrei­tet, kön­nen, müs­sen aber nicht, Umsatz­steuer auf ihre Rech­nun­gen auf­schla­gen (§ 19 Abs. 1 UStG). Julia hat die­ses Thema bereits im Billomat-Blog näher beleuch­tet. Wer bei sei­nen Arti­keln keine Steuer wünscht, muss bei der Arti­kel­ver­wal­tung auch kei­nen Steu­er­satz aus­wäh­len oder kann in den Ein­stel­lun­gen gleich alle Steu­er­sätze löschen.

Film ab

Alle oben erläu­ter­ten Schritte gibt es auch in Form eines Screen­casts. Vor­hang auf:
YouTube Preview Image

Hinterlasse eine Antwort