Seit Kurzem ist es möglich, mehrere verschiedene Steuersätze im Billomat zu verwalten und den Artikeln zuzuordnen. Dieser Beitrag zeigt, wie es geht.
Schritt 1: Steuersätze anlegen
Als erstes sollten die Steuersätze angelegt werden. Klicke dazu oben rechts auf „Einstellungen“. In der rechten Navigation findest du dann im Bereich „Konfiguration“ den Menüpunkt „Steuersätze“.
Nun können beliebig viele unterschiedliche Steuersätze angelegt werden. Ein Steuersatz besteht immer aus einem Namen (z.B. „MwSt“) und einer Höhe (z.B. 19%). In der Übersicht kann ein Steuersatz als Standard gewählt werden. Dies hat zur Folge, dass dieser Steuersatz beim Anlegen von neuen Artikeln bereits vorausgewählt wird.
Schritt 2: Artikeln den Steuersatz zuweisen
Bei der Verwaltung von Artikeln kann einer der zuvor angelegten Steuersätze ausgewählt werden. Hier kannst du beispielsweise angeben, ob ein Artikel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19% oder mit einer reduzierten Mehrwertsteuer von 7% versteuert wird.
Auch im Artikel-Formular kann ein Steuersatz angelegt werden. Dazu findest du hinter der Auswahlliste ein kleines grünes Plus-Symbol. Indem du darauf klickst, kannst du einen Steuersatz hinzufügen. Du wirst nacheinander aufgefordert, den Namen und die Höhe des Steuersatzes einzugeben.
Schritt 3: Rechnung schreiben
Eine Rechnung oder ein Angebot füllst du ganz einfach, indem du auf „neue Position aus Artikel…“ klickst. Nun kannst du einen Artikel wählen, der als Rechnungsposition eingefügt wird. Hierbei wird der angegebene Steuersatz automatisch übernommen und der entsprechende Bruttopreis berechnet.
Vorsicht Falle: Unterschiedliche Steuern
In der Rechnung bzw. in dem Angebot werden unterschiedliche Steuern separat ausgewiesen. So kann dein Dokument beispielsweise getrennte Zeilen für die MwSt. in Höhe von 7% und 19% haben. Steuersätze gelten aber auch dann als unterschiedlich, wenn zwar ihre Höhe, nicht aber ihre Bezeichnung identisch ist. So wäre es möglich, in einem Dokument eine 10%-A-Steuer und eine 10%-B-Steuer zu verwenden. Am Ende der Rechnung würden A– und B-Steuer getrennt aufgeführt.
Dieser Umstand führt dann zu Missverständnissen, wenn bei einer Rechnungs-Position die MwSt. nicht benannt wird und eine namenlose Steuer von 19% eingefügt wird. In diesem Fall würde beim Rechnungsbetrag 19% MwSt. und eine namenlose 19%-Steuer aufgelistet. Dies ist faktisch korrekt, sorgt aber oftmals für Missverständnisse, da der Anschein entsteht, die MwSt. würde doppelt berechnet.
Keine Regel ohne Ausnahmen: Die Kleinunternehmer
Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt und im Folgejahr die 50.000-Euro-Grenze voraussichtlich nicht überschreitet, können, müssen aber nicht, Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen aufschlagen (§ 19 Abs. 1 UStG). Julia hat dieses Thema bereits im Billomat-Blog näher beleuchtet. Wer bei seinen Artikeln keine Steuer wünscht, muss bei der Artikelverwaltung auch keinen Steuersatz auswählen oder kann in den Einstellungen gleich alle Steuersätze löschen.
Film ab
Alle oben erläuterten Schritte gibt es auch in Form eines Screencasts. Vorhang auf:

Deutsch »
