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Kleinunternehmerregelung: Was schreibe ich auf die Rechnung?
Wessen Einnahmen – Vorsicht: Die Rede ist vom Umsatz, nicht vom Gewinn! – im Jahr 17.500 Euro und im folgenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen, der darf, muss aber laut Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen veranschlagen.
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Mit Hirn, Charme und Palme unterm Arm: Willkommen, Markus!
Frischer Wind tut einem Team ja sowieso meist gut. Aber wenn diesen frischen Wind jemand wie Markus Möller zu uns mitbringt, dann ist das einen besonderen Freudenseufzer wert. Und das liegt nur zum Teil an seiner persönlichen Büropalme, die er seit seinem Arbeitsbeginn am 1. Juli 2010 dauerhaft beim Billomat abgestellt hat.
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Vom Schweinehund Wolfgang. Und wie es anders laufen kann.
Unter Selbstständigen gibt es ein weit verbreitetes Phänomen: Je mehr sie arbeiten, desto niedriger ist ihr Kontostand. Ich kenne das. Und fast jeder Freiberufler in meinem Umkreis kennt das. Die Erklärung dafür ist simpel: Bei extremer Arbeitsbelastung fallen die administrativen Aufgaben oft einfach unter den Tisch – mit anderen Worten: Man kommt nicht zum Schreiben der Rechnungen.
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Wer zahlt welche Unternehmenssteuern?
Steuern und Rechnungsstellung sind eng miteinander verwandte Themen. Nicht nur, weil Rechnungen in der Regel Umsatzsteuer enthalten (Ausnahmen kennen Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt). Sondern auch deshalb, weil der Rechnungsschreiber sich bei seinen Preisen und Honoraren von vornherein im Klaren sein muss, dass er bei jedem Zahlungseingang ein angemessenes Sümmchen einkalkulieren sollte, das früher oder später das Finanzamt von ihm fordern wird.
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Persönliche Steuernummer oder USt-IdNr. auf Rechnungen?
Auf eine formell korrekte Rechnung gehört eine Steuernummer. Das ist Vorschrift und dient dazu, dass das Finanzamt Ausgangsrechnungen zweifelsfrei einem Rechnungsaussteller zuordnen kann. Nun haben umsatzsteuerpflichtige Selbstständige sogar zwei Steuernummern: die persönliche, unter der auch private Steuerangelegenheiten beim Finanzamt geführt werden, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Welche davon gehört aber auf die Ausgangsrechnung? Beide? Oder eine der beiden? Aber welche bloß?
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Billomat empfiehlt: Blog-Perlen für Selbstständige
Dass das Billomat-Blog für Selbstständige zur bereichernden regelmäßigen Lektüre gehört, setzen wir gänzlich unbescheiden einfach mal voraus. (Zumindest hoffen wir’s.) Es gibt in der riesigen Blogosphäre aber noch viele weitere Blog-Perlen, die großartige Tipps, Tricks und Anregungen für Freiberufler und Gewerbetreibende bieten. Einige davon haben wir hier zusammengestellt.
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