Gesetzliche Pflichtangaben auf Rechnungen

27.02.2009

Wir beschäf­ti­gen uns ja von Berufs wegen mit dem Thema der Rech­nungs­er­stel­lung und auch wir müs­sen Rech­nun­gen erstel­len. Dabei haben wir uns in der Ver­gan­gen­heit dabei ertappt, dass wir die eine oder andere gesetz­li­che Rech­nungs­an­gabe ver­ges­sen oder ein­fach über­se­hen haben. Immer­hin schreibt das Gesetz mitt­ler­weile mehr als ein Dut­zend Anga­ben vor, die auf einer ordent­li­chen Rech­nung auf­ge­führt wer­den müssen.

Das alles wird in § 14 und § 14a UStG geregelt.

Im Fol­gen­den eine Über­sicht über die vor­ge­schrie­be­nen Rech­nungs­an­ga­ben ab 01.01.2004:

  • (finanz­amts­be­zo­gene) Steu­er­num­mer des leis­ten­den Unter­neh­mers oder die vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern erteilte USt-IDNr.
  • Bei inner­ge­mein­schaft­li­chen Lie­fe­run­gen, Handelsvertreter-, Güter­be­för­de­rungs– und Bear­bei­tungs­leis­tun­gen: USt-IdNr. des Kunden
  • Name und Anschrift leis­ten­der Unternehmer
  • Name und Anschrift Leistungsempfänger
  • Leis­tungs­be­schrei­bung (Art, Menge bzw. Umfang)
  • Aus­stel­lungs­da­tum (Rechnungsdatum)
  • Leis­tungs­zeit­punkt
  • Fort­lau­fende Rechnungsnummer
  • Bemes­sungs­grund­lage (bei unter­schied­li­chen Steu­er­sät­zen gesondert)
  • Steu­er­be­trag und maß­geb­li­cher Steu­er­satz (außer bei Steu­er­be­frei­ung oder Steu­er­schuld­ner­schaft des Auftraggebers)
  • Bei Lie­fe­run­gen neuer Fahr­zeuge an Abneh­mer ohne Ust-IDNr. Anga­ben nach § 1b Abs. 2 und 3 UstG
  • Bei Schluss­rech­nung: vor­her ver­ein­nahmte Teil­ent­gelte und auf sie ent­fal­lende Steu­er­be­träge abset­zen, falls über Teil­ent­gelte Rech­nun­gen aus­ge­stellt wor­den sind
  • Hin­weis auf Anwen­dung der Dif­fe­renz­be­steue­rung (Rei­se­leis­tung, Gebrauchtwaren)
  • Hin­weis auf Auf­be­wah­rungs­pflicht bei Pri­vat­per­so­nen (zwei Jahre)

Wer­den diese Bestim­mun­gen nicht beach­tet, könnte u.a. der Vor­steu­er­ab­zug oder die kom­plette Rech­nung als Betriebs­aus­gabe vom Finanz­amt nicht aner­kannt wer­den. Dann dro­hen evtl. hohe Steu­er­nach­zah­lun­gen.
Am Bes­ten also immer auch die Ein­gangs­rech­nun­gen nach die­sen Kri­te­rien kon­trol­lie­ren und ggf. eine kor­ri­gierte Rech­nung nachfordern.

Hin­weis auf Steu­er­be­frei­ung bei Kleinunternehmer

Wenn der Rech­nungs­aus­stel­ler unter die Kleinunternehmer-Regelung (gere­gelt im § 19 UStG) fällt, kön­nen ein­zelne oder alle Posi­tio­nen von der Umsatz­steuer befreit sein. Dann gehört zusätz­lich ein ent­spre­chen­der Hin­weis auf die Rechnung.

Unter­schiede zwi­schen nor­ma­ler Rech­nung und Kleinbetragsrechnung

PDF: Mus­ter Kleinbetragsrechnung

PDF: Mus­ter nor­male Rechnung

Rech­nun­gen bis zu 150 Euro (ab 2007) gel­ten als Klein­be­trags­rech­nun­gen. Für sie gel­ten gerin­gere Anfor­de­run­gen als an andere Rech­nun­gen (siehe § 33 UStDV).

Hier ein hof­fent­lich ein­fa­cher und ver­ständ­li­cher Über­blick zwi­schen den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Anga­ben zu einer „nor­ma­len“ Rech­nung und einer Kleinbetragsrechnung:

Angabe auf Rechnung nor­male Rechnung Klein­be­trags­rech­nung
Name und Anschrift des leis­ten­den Unternehmens ja ja
Name und Anschrift des Empfängers ja nein
Lie­fer­menge, han­dels­üb­li­che Bezeich­nung der Lie­fe­rung bzw. Leistung ja ja
Zeit­punkt der Lie­fe­rung oder Leistung ja nein
Ent­gelt ja in einer Summe
Steu­er­be­trag ja
Steu­er­satz ja ja
Aus­stel­lungs­da­tum ja ja
Steu­er­num­mer ja nein
Rech­nungs­num­mer fortlaufend ja nein
Hin­weis auf Steuerbefreiung ja ja

Es gibt also auf dem Weg zu einer kor­rek­ten Rech­nung eine Menge Dinge zu berück­sich­ti­gen. Wir hof­fen, mit die­ser Über­sicht ein wenig Klar­heit in die­ses kom­plexe Thema gebracht zu haben.

Wel­che Erfah­run­gen habt ihr mit feh­ler­haf­ten Rech­nun­gen gemacht? Haben eure Kun­den auch schon­mal die ein oder andere Rech­nung moniert und wie habt ihr diese Pro­bleme gelöst?

Hin­weis: Die­ser Arti­kel beschreibt die gesetz­li­che Situa­tion in Deutsch­land. Die Bestim­mun­gen ande­rer Län­der kön­nen abweichen.

17 Kommentare zu “Gesetzliche Pflichtangaben auf Rechnungen”

  1. Gerrit sagt:

    Getrennte Ust-Sätze
    Auf dem lin­ken Bei­spiel­do­ku­ment sieht man, dass dort ver­schie­dene Pos­ten auch ver­schie­dene Umsatzsteuer-Sätze haben. Diese Funk­tio­na­li­tät scheint aber der­zeit in bil­lo­mat noch nicht inte­griert zu sein. Oder habe ich da was übersehen?

  2. Re: Getrennte USt-Sätze
    Ja, das ist kor­rekt. Noch muss mit dem Work­a­round gear­bei­tet wer­den, im Fall des Falls zwei sepa­rate Rech­nun­gen zu schrei­ben.
    Die Unter­stüt­zung für meh­rere Steu­er­sätze pro Rech­nung ist aber in Arbeit.

  3. Toly sagt:

    Steu­er­be­frei­ung
    Wie könnte denn ein ordungs­ge­mä­ßer Satz zur Steur­be­frei­ung aus­se­hen? Danke!!

  4. Re: Steu­er­be­frei­ung
    Zum Bei­spiel so:
    “Umsatz­steu­er­freie Leis­tun­gen gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)”

  5. Kühnel sagt:

    Abschlags­zah­lun­gen
    Ich sehe mit Bil­lo­mat keine Lösung den o.g. Anspruch zu erfül­len:
    Bei Schluss­rech­nung: vor­her ver­ein­nahmte Teil­ent­gelte und auf sie ent­fal­lende Steu­er­be­träge abset­zen, falls über Teil­ent­gelte Rech­nun­gen aus­ge­stellt wor­den sind.

    Aber viel­leicht habe ich auch was übersehen?

  6. Re: Abschlags­zah­lun­gen
    Hallo und danke für das Feed­back.
    Hier eine Lösung bzw. auch ein Bei­spiel, wie eine Abschlags­zah­lung in Bil­lo­mat behan­delt wer­den kann.

    Bei­spiel: Gesamt­net­to­rech­nung eines Bau­vor­ha­bens über EUR 10.000,-. Nach einem gewis­sen Bau­fort­schritt sind EUR 2.000,- netto als Abschlags­zah­lung zur Zah­lung fäl­lig bzw. vereib­art. Über die­sen Teil­be­trag kann dann eine Rech­nung über EUR 2.000,- zzgl. 19 % MwSt. erstellt werden.

    Sobald das Bau­vor­ha­ben voll­stän­dig fer­tig­ge­stellt wor­den ist, wird dann eine neue Rech­nung (Abschluß­rech­nung) erstellt. Hier muss fol­gen­der­ma­ßen vor­ge­gan­gen sein. In Posi­tion 1 kommt der Gesamt­be­trag — in die­sem Fall die EUR 10.000,- netto -. In Posi­tion 2 wird die Abschlags­zah­lung abge­zo­gen — hier (-) minus EUR 2.000,– (lt. Abschlags­zah­lung Nr. xxx vom xx.xx.xxxx). Als Saldo ergibt sich ein Betrag von EUR 8.000,– Auf die­sen Betrag wird dann die MwSt. hinzugerechnet.

    In Bil­lo­mat läßt es sich so umset­zen, dass ein­fach zwei unter­schied­li­che Rech­nun­gen erstellt wer­den. In der ers­ten sollte in der Beschrei­bung der Posi­tion “Abschlags­zah­lung zum Projekt/Bauvorhaben XY” ste­hen” und in der Abschluß­rech­nung sollte diese Abschlags­zah­lung in der Posi­ti­ons­be­schrei­bung erwähnt wer­den und der Betrag von EUR 2.000,– (in die­sem Fall) abge­zo­gen wer­den. Das geschieht in Bil­lo­mat indem man ein Minus­zei­chen vor dem “Preis” hin­zu­fügt. Auf diese Weise wird ein Betrag nega­tiv und damit abge­zo­gen.

    Das ist unser Vor­schlag, wie man mit Abschlags­zah­lun­gen umgeht und auf diese Weise wird die Umsatz­steuer kor­rekt berück­sich­tigt und abgerechnet.

  7. Peter sagt:

    Danke!
    …für die Infor­ma­tio­nen zum Thema!

  8. Sascha sagt:

    #
    Umsatz­steu­er­freie Leis­tun­gen gemäß § 19 UStG (Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung so soll ich es bei steu­er­be­frei­ung raufschreiben???

  9. serk sagt:

    USt-IdNr des Kun­den
    Ihr erwähnt bei inner­ge­mein­schaft­li­chen Geschäf­ten auch die USt-IdNr des Kun­den, auf dem Mus­ter ist diese aber soweit ich das erken­nen kann nicht mit eingebracht.

    Wie und wo wür­det ihr diese unterbringen?

    Danke und beste Grüße,
    serk

  10. Re: USt-IdNr des Kun­den
    @serk Ich würde die USt-IdNr des Kun­den ein­fach in den Text­block vor oder nach den Rech­nungs­po­si­tio­nen unter­brin­gen.
    Oder viel­leicht unter die Rechnungsnummer.

    Wo diese auf der Rech­nung steht, sollte egal sein. Haupt­sa­che, sie steht drauf und ist auch als sol­che zu erkennen.

  11. Armin sagt:

    Re: Abschlags­zah­lun­gen
    Ich hab nur eine kurze Anmer­kung zu den Abschlags­zah­lun­gen zu machen.
    Wenn man eine Rech­nung kor­rekt nach Umsatz­steu­er­ge­setz mit Abschlags­rech­nun­gen schrei­ben will genügt es nicht, nur die Abschlags­zah­lung als Rech­nungs­po­si­tion von der Gesamt­summe abzu­zie­hen. Um den Vor­steu­er­ab­zug zu gewähr­leis­ten muss der Gesamt­be­trag netto + dar­auf ent­fal­lende Umsatz­steuer = Gesamt­be­trag brutto.
    Beim Abzug der Abschlags­zah­lung muss man genauso ver­fah­ren, also Abschlags­zah­lung netto + dar­auf ent­fal­lende Umsatz­steuer.
    Das ist aller­dings eine Gestal­tungs­frage z. B. könnte man ja auch 3 Spal­ten mit netto, Steuer und brutto machen. (Geht das bei Bil­lo­mat?)
    Eine wei­tere mög­lich­keit wäre ein­fach wie beschrie­ben den Rest­zah­lungs­be­trag + Umsatz­steuer anzu­ge­ben und zusätz­lich z. B. dar­un­ter den Umsatz­steu­er­be­trag, der auf die Gesamt­leis­tung ent­fällt, sowie den Umsatz­steu­er­be­trag der Abschlags­zah­lung.
    In den Umsatz­steu­er­richt­li­nien zu § 14 UStG (187 Abs. 8 UStR) sind ein paar Bei­spiele dazu drin.

  12. Fabian sagt:

    Re: Steu­er­be­frei­ung
    Vor­sicht:
    Kei­nes­falls auf einer Rech­nung das Wort “steu­er­frei” ver­wen­den. Laut BMWi sollte auf der Rech­nung für Klein­un­ter­neh­mer fol­gen­des ste­hen:
    „Im aus­ge­wie­se­nen Rech­nungs­be­trag ist gem. § 19 Abs. 1UstG keine Umsatz­steuer ent­hal­ten.“
    Denn, wenn ich recht infor­miert bin, sind steu­er­freie Leis­tun­gen in einem ande­ren Para­gra­phen des Umsatz­steu­er­rechts geregelt.

  13. Daniel sagt:

    Klein­be­trags­rech­nung 150,-€ Brutto oder Netto?
    Han­delt es sich um eine Klein­be­trags­rech­nung bis 150,-€ Brutto oder Netto? Bzw. was gilt im Gesetz als “Gesamt­be­trag”?
    Im §33 UStDV steht: “Eine Rech­nung deren Gesamt­be­trag 150 Euro nicht über­steigt, …“
    Für mich ist die Aus­sage mal wie­der nicht 100%ig klar.
    Ich bin mir zwar ziem­lich sicher, dass es 150,-€ Brutto sind, hätte aber gern noch einen Beweis aus dem Gesetz.

    Vie­len Dank im Voraus.

  14. Re: Klein­be­trags­rech­nung
    Eine expli­zite Aus­sage dar­über, dass es sich bei den EUR 150,- um den Brut­to­be­trag han­delt, konn­ten wir im Gesetz und diver­sen Richt­li­nien (ins­bes. 185a Abs. 1 UStR) nicht fin­den.
    Die­ser Umstand ergibt sich jedoch aus dem Wort­laut, denn der Gesamt­be­trag kann immer nur am Ende ste­hen, also nach dem Net­to­be­trag und USt. So wür­den wir es erläutern.

  15. Bert sagt:

    ” Zahl­bar inner­halb 30 Tagen …” geht nicht mehr, das genaue Datum muss genannt wer­den, danach ist auto­ma­tisch Zah­lungs­ver­zug ohne Mah­nung.
    Theo­re­tisch kann sofort ein Mahn­be­scheid erwirkt wer­den.
    Bert

  16. Angelika sagt:

    Net­to­be­träge auf Rech­nun­gen
    gene­rell eine Frage, da dies zu einer Dis­kus­sion bei uns in der Firma geführt hat.
    Wenn ein Lie­fe­rant eine Rech­nung schreibt und die Leis­tun­gen, die er erbringt bzw. die Lie­fe­run­gen ‚wel­che er tätigt, in der Zeile der Beschrei­bung der han­dels­üb­li­chen Lieferung/Leistung mit einem Brut­to­preis angibt (Ein­zel– und Gesamt), den Gesamt­net­to­preis der Rech­nung unter­halb des Brut­to­ge­samt­prei­ses kom­plett angibt, dazu den Steu­er­satz und die dar­aus resul­tie­rende Steuer — kann man das auch so gel­ten las­sen?
    In der Mus­ter­rech­nung sind die Ein­zel­preise netto und Gesamt auf­ge­führt, ist diese Vor­ge­hens­weise vor­ge­schrie­ben?
    Ich habe es zwar wäh­rend mei­ner Aus­bil­dung so gelernt, eine Rech­nung so auf­zu­schlüs­seln, das liegt aber bereits Jahr­zehnte zurück und nun bin ich ver­un­si­chert, da meine Kol­le­gen eine Rech­nung, wie oben als Bei­spiel genannt, als kor­rekt und aus­rei­chend anse­hen.
    Danke im Vor­aus für die Beant­wor­tung mei­ner Frage

    • Simon sagt:

      Für sol­che Detail­fra­gen wäre der Steu­er­be­ra­ter der rich­tige Ansprech­part­ner. Eine wirk­lich belast­bare Aus­sage trauen wir uns hier lei­der nicht zu.

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