Gutschriften – Rechnungen andersrum

12.05.2011

Das Gute am Schrei­ben von Rech­nun­gen ist, dass Geld in die Kasse kommt. Manch­mal wan­dert das Geld aber lei­der auch schon mal in die andere Rich­tung. Ab sofort kön­nen mit Bil­lo­mat auch Gut­schrif­ten erstellt wer­den. Wir zei­gen, wie dies mit weni­gen Klicks mög­lich ist.

Am Anfang war die Rechnung

Ein­zelne Rech­nungs­po­si­tio­nen oder eine kom­plette Rech­nung kön­nen dem Kun­den gut­ge­schrie­ben wer­den. Dazu gibt es bei abge­schlos­se­nen Rech­nun­gen rechts den But­ton “neue Gut­schrift”. Durch Klick wird eine neue Gut­schrift erstellt, bei der alle Posi­tio­nen der Rech­nung über­nom­men wer­den. Die Gut­schrift im Ent­wurfs­sta­tus ent­spricht also zunächst ein­mal dem Auf­bau der Rechnung.

Nun könnt ihr ein­zelne Posi­tio­nen ent­fer­nen, abän­dern oder neue Pos­ten wie gewohnt hinzufügen.

Danach kann die Gut­schrift abge­schlos­sen und ver­schickt wer­den. Ganz so, wie ihr es von den ande­ren Doku­ment­ty­pen gewohnt seid.

Gut­schrift ohne Rechnung

Wer will, kann auch Gut­schrif­ten ohne eine vor­her­ge­hende Rech­nung erstel­len. Unter Doku­mente > Gut­schrif­ten kann eine Gut­schrift ange­legt wer­den. Eine Gut­schrift, die auf diese Weise erstellt wurde, hat jedoch keine Ver­knüp­fung zu einer Rech­nung.

Zah­lungsein­gängeaus­gänge

Da bei einer Gut­schrift nicht wie bei einer Rech­nung eine Zah­lung erwar­tet, son­dern eine Aus­zah­lung vor­ge­nom­men wird, schmä­lern Gut­schrif­ten den eige­nen Umsatz. Bei abge­schlos­se­nen Gut­schrif­ten wer­den also nicht wie bei einer Rech­nung Zah­lungs­ein­gänge, son­dern Zah­lungs­aus­gänge verbucht.

In der Umsatz­sta­tis­tik in der Schalt­zen­trale sor­gen Gut­schrif­ten dafür, dass euer Umsatz ent­spre­chend gerin­ger ausfällt.

Stor­nie­ren, aber richtig

Das Stor­nie­ren von Rech­nun­gen ist schon lange mög­lich. Um aber auch den kor­rek­tes­ten Buch­hal­ter glück­lich zu machen, ist bei der Stor­nie­rung einer Rech­nung fol­gen­des zu beachten:

Bei stor­nier­ten Rech­nun­gen sollte buch­hal­te­risch kor­rekt auch eine pas­sende Gut­schrift erstellt werden.

Das bedeu­tet, dass eine Rech­nung nicht ein­fach gelöscht, son­dern stor­niert wer­den sollte. Gleich­zei­tig ist für den zuvor in Rech­nung gestellte Betrag eine pas­sende Gut­schrift zu erstellen.

Kom­pli­ziert?! Machen wir mal ein Bei­spiel. Ange­nom­men ihr habt 100 Euro in Rech­nung gestellt. Fälsch­li­cher­weise, wie sich anschlie­ßend her­aus­stellt. Also wird die Rech­nung über 100 Euro ein­fach stor­niert. Damit auch buch­hal­te­risch alles im grü­nen Bereich ist, muss auch eine Gut­schrift über 100 Euro erstellt werden.

Bil­lo­mat wäre nicht Bil­lo­mat, wenn wir euch hier nicht unter die Arme grei­fen wür­den. Beim Stor­nie­ren einer Rech­nung weißt die Soft­ware auf die­sen Umstand hin und bie­tet einen Link an, der die not­wen­di­gen Schritte auto­ma­tisch vor­nimmt. Im oben genann­ten Bei­spiel wird eine Gut­schrift über alle Rech­nungs­po­si­tio­nen (also ins­ge­samt über 100 Euro) erstellt. Diese wird sofort abgeschlossen.

Die Rech­nung wird als bezahlt mar­kiert. Zahl­art ist hier „Gust­chrift“. Die Rech­nung ist also aus­ge­gli­chen und kann ad acta gelegt werden.

Unterm Strich gibt es somit eine Rech­nung über +100 Euro und eine Gut­schrift über –100 Euro. Die falsch aus­ge­stellte Rech­nung ist kor­rekt stor­niert, taucht nicht mehr im Umsatz und der Buch­hal­ter ist glücklich.

Hinterlasse eine Antwort