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Vom Schweinehund Wolfgang. Und wie es anders laufen kann.
Unter Selbstständigen gibt es ein weit verbreitetes Phänomen: Je mehr sie arbeiten, desto niedriger ist ihr Kontostand. Ich kenne das. Und fast jeder Freiberufler in meinem Umkreis kennt das. Die Erklärung dafür ist simpel: Bei extremer Arbeitsbelastung fallen die administrativen Aufgaben oft einfach unter den Tisch – mit anderen Worten: Man kommt nicht zum Schreiben der Rechnungen.
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Wer zahlt welche Unternehmenssteuern?
Steuern und Rechnungsstellung sind eng miteinander verwandte Themen. Nicht nur, weil Rechnungen in der Regel Umsatzsteuer enthalten (Ausnahmen kennen Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt). Sondern auch deshalb, weil der Rechnungsschreiber sich bei seinen Preisen und Honoraren von vornherein im Klaren sein muss, dass er bei jedem Zahlungseingang ein angemessenes Sümmchen einkalkulieren sollte, das früher oder später das Finanzamt von ihm fordern wird.
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Gesetzliche Pflichtangaben auf Rechnungen
Wir beschäftigen uns ja von Berufs wegen mit dem Thema der Rechnungserstellung und auch wir müssen Rechnungen erstellen. Dabei haben wir uns in der Vergangenheit dabei ertappt, dass wir die eine oder andere gesetzliche Rechnungsangabe vergessen oder einfach übersehen haben. Immerhin schreibt das Gesetz mittlerweile mehr als ein Dutzend Angaben vor, die auf einer ordentlichen Rechnung aufgeführt werden müssen.
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