Keine Angst vor der Umsatzsteuer

30.06.2011

Nicht jedem ist frei­ge­stellt, ob er Umsatz­steuer auf sei­nen Rech­nun­gen erhe­ben will oder nicht: Ab einer bestimm­ten Umsatz­grenze (zur­zeit 17.500 Euro im Jahr oder ein zu erwar­ten­der Umsatz von mehr als 50.000 Euro im Fol­ge­jahr) tritt sowieso eine Umsatz­steu­er­pflicht ein.

Wer weni­ger Ein­nah­men hat, der kann sich frei­wil­lig für die Umsatz­steuer ent­schei­den – und das hat seine Vor­teile. Zunächst ein­mal sollte ein Unter­neh­mer sich vor Augen füh­ren, dass seine Preise sich für Kun­den, die selbst umsatz­steu­er­pflich­tig sind, kei­nes­wegs erhö­hen: Für diese Kun­den ist diese Steuer näm­lich nur ein durch­lau­fen­der Pos­ten. Sie zah­len Rech­nun­gen zwar mit – je nach Leis­tung – 7 oder 19 Pro­zent Auf­schlag, bekom­men das Geld aber bei ihrer eige­nen Umsatz­steu­er­er­klä­rung vom Finanz­amt zurück­er­stat­tet. (Anders sieht es aus, wenn sich der Kun­den­stamm vor allem aus Pri­vat­per­so­nen oder umsatz­steu­er­be­frei­ten Unter­neh­men oder Ver­ei­nen zusam­men­setzt – die müs­sen tat­säch­lich tie­fer in die Taschen grei­fen, weil sie die Umsatz­steuer nicht zurück­be­kom­men. Wer diese Kun­den anspricht und über Preise gewin­nen will, sollte sich also über­le­gen, ob Umsatz­steu­er­pflicht sich für ihn ren­tiert oder er Ein­nah­me­quel­len ver­lie­ren könnte.)

Der wesent­li­che Vor­teil daran, umsatz­steu­er­pflich­tig zu wer­den: Der Rech­nungs­stel­ler sel­ber behält mehr Geld in der Kasse. Das liegt daran, dass ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Unter­neh­mer seine Betriebs­aus­ga­ben nur noch netto zu zah­len braucht. Bei klei­nen Aus­ga­ben wie Stif­ten, Papier und Tesa­film macht das noch kei­nen gro­ßen Unter­schied, wer sich aber einen neuen Com­pu­ter anschafft, wird zu schät­zen wis­sen, 19 Pro­zent vom Laden­preis abzie­hen zu dür­fen. Des­halb ist es gerade für Grün­der, deren Ein­nah­men sie noch nicht zur Umsatz­steuer ver­pflich­ten, äußerst attrak­tiv, auf die soge­nannte Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung zu ver­zich­ten: Schließ­lich fal­len gerade in der Anfangs­phase der Selbst­stän­dig­keit für die Erst­aus­stat­tung oft immense Kos­ten an. Die sich schmä­lern lassen!

Die Umsatz­steu­er­er­klä­rung – die offi­zi­ell übri­gens „Vor­steu­er­er­klä­rung“ heißt – macht jedoch vie­len Angst. Wie groß ist der Auf­wand, ist sie kom­pli­ziert? Nein, kom­pli­ziert ist es nicht. Gerade für Frei­be­ruf­ler und andere Ein­zel­kämp­fer mit über­schau­ba­rer Buch­hal­tung hält sich der Auf­wand abso­lut in Gren­zen – und der Schwie­rig­keits­grad sowieso. Zusam­men­zu­rech­nen ist die Summe aller Steu­ern, die im Erklä­rungs­zeit­raum – der umfasst einen Monat, ein Quar­tal oder ein Jahr – ange­fal­len und ans Finanz­amt abzu­füh­ren sind. Davon sind alle Umsatz– bzw. Mehr­wert­steu­ern abzu­zie­hen, die im sel­ben Zeit­raum für Betriebs­aus­ga­ben aus­ge­legt wur­den. Die Dif­fe­renz der bei­den Sum­men ist das Geld, das ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Unter­neh­mer mehr in der Tasche hat als bis­lang. Und es gibt nur wenige Gründe, dar­auf zu verzichten!

Das Kom­pli­zier­teste am Thema ist noch die Frage, wann man eigent­lich von „Umsatz­steuer“, wann von „Vor­steuer“ und wann von „Mehr­wert­steuer“ spricht – letzt­lich mei­nen alle Begriffe für den täg­li­chen Haus­ge­brauch in etwa das­selbe. Über die Fein­hei­ten dür­fen sich Steu­er­ex­per­ten auslassen.

3 Kommentare zu “Keine Angst vor der Umsatzsteuer”

  1. Vie­len Dank für die­sen Arti­kel. Da ich mit mei­nem noch sehr jun­gen Unter­neh­men in weni­gen Mona­ten nach Deutsch­land umzie­hen werde stellt sich mir der­zeit genau diese Frage. Klein­un­ter­eh­mer­re­ge­lung ja oder nein.
    Obwohl ich mir immer noch nicht sicher bin, werde dies mit dem Steu­er­be­ra­ter vor Ort klä­ren, habe ich hier einige gute Gedan­ken erhalten.

  2. Super das mal wehr über die­ses thema schreibt. aber man sollte eines nicht ver­ges­sen wenn man ein geschäft wie mei­nes ein jahr rich­tig betreibt dann stellt sich die frage ja gar nicht und es macht uns ja auch nichts aus wenn wir unsere ein­ko­am­men oder unse­ren umsatz ver­steu­ern müs­sen. denn das was wir an steuer zah­len ist ja immer nur ein klei­ner teil des ein­kom­mens. also lasst uns auf die stei­ge­rung unse­res umsat­zes kon­zen­trie­ren. wir haben einen weg gefun­den wie wir nach nur 12 mona­ten ein­kaom­men­steuer bezah­len dür­fen.
    herz­lichst gottfried

  3. Es wird lei­der viel zu sel­ten über das Thema geschrie­ben. Ich bin Klein­un­ter­neh­mer ohne Umsatz­steuer. Dies muss ich jetzt erst­mal 5 Jahre durch­hal­ten, da man erst nach 5 Jahren-soweit ich weiß, ändern kann, dass man UST ausweißt.

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