Kleinunternehmerregelung: Was schreibe ich auf die Rechnung?

27.08.2010

Wes­sen Ein­nah­men – Vor­sicht: Die Rede ist vom Umsatz, nicht vom Gewinn! – im Jahr 17.500 Euro und im fol­gen­den Jahr 50.000 Euro vor­aus­sicht­lich nicht über­stei­gen, der darf, muss aber laut Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung keine Mehr­wert­steuer auf sei­nen Rech­nun­gen ver­an­schla­gen.

Übrigens: Dass es durch­aus Vor­teile haben kann, mehr­wert­steu­er­pflich­tig zu arbei­ten, haben wir schon unter dem Punkt „Umsatz­steuer“ im Arti­kel Wer zahlt wel­che Unter­neh­mens­steu­ern? angedeutet.)

Auf Rech­nun­gen, die keine Mehr­wert­steuer aus­wei­sen, gehört ein Ver­merk, damit sie for­mal kor­rekt aus­ge­stellt sind. Ein sim­pler Satz wie „Kein Aus­weis von Umsatz­steuer, da Klein­un­ter­neh­mer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ oder „Nicht umsatz­steu­er­pflich­tig nach § 19 1 UStG“ genügt für die­sen Zweck völlig.

Wer die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung für sich in Anspruch neh­men möchte, pro­fi­tiert davon, wenn er vor allem zum Bei­spiel für Pri­vat­per­so­nen oder umsatz­steu­er­be­freite Ver­eine arbei­tet – denn für diese Kun­den kann er bil­li­gere Preise anbie­ten als Wett­be­wer­ber, die je nach Leis­tung 7 oder 19 Pro­zent mehr (eben die Mehr­wert­steuer) auf ihre Rech­nun­gen schrei­ben, also im direk­ten Ver­gleich teu­rer zu sein schei­nen. Wer aber vor allem für Geschäfts­kun­den arbei­tet, den inter­es­siert die Rege­lung wenig, denn die­sen Rech­nungs­emp­fän­gern erstat­tet das Finanz­amt die bezahlte Mehr­wert­steuer sowieso zurück. Zwei wei­tere gute Gründe, auf die Rege­lung zu ver­zich­ten, obwohl der Umsatz unter den magi­schen 17.500 Euro liegt:

  • Wer Umsatz­steuer erhebt, bezahlt alle Betriebs­aus­ga­ben künf­tig nur noch netto, spart also bei Büro­an­schaf­fun­gen, Rei­se­kos­ten, Bewir­tun­gen, ein­ge­kauf­ten Dienst­leis­tun­gen etc. bares Geld.
  • Wer die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung auf sei­ner Rech­nung preis­gibt, erklärt offen, dass sein Umsatz (noch) ein recht nied­ri­ges Niveau hat – und wird damit schnell als Grün­der oder Neu­ein­stei­ger „ent­tarnt“ bzw. fälsch­li­cher­weise dafür gehalten.

Doch: Keine Rose ohne Dor­nen. Auch der Ver­zicht auf die Rege­lung zieht eine Kon­se­quenz nach sich:

  • Wer die Umsatz­steu­er­pflicht gewählt hat, legt sich erst ein­mal fest und kann sich frü­hes­tens in fünf Jah­ren wie­der umentschei­den – sofern seine Umsätze ihn nicht sowieso mitt­ler­weile umsatz­steu­er­pflich­tig gemacht machen.

3 Kommentare zu “Kleinunternehmerregelung: Was schreibe ich auf die Rechnung?”

  1. Ronald sagt:

    Mehr Vor­teile für Klein­un­ter­neh­mer
    Hallo billomat,

    Alles, was ihr geschrie­ben habt, ist rich­tig :)
    Mir feh­len aber ein wich­ti­ger Punkt bei den Vor­tei­len für Klein­un­ter­neh­mer:
    Ein Rie­sen­vor­teil (in mei­nen Augen) ist der ver­in­gerte Büro­kra­tie­wahn­sinn. Ein­mal im Jahr Ein­kom­mens­steu­er­er­klä­rung statt jeden Monat (oder alle 3) Umsatzsteuer-Voranmeldung, USt-Meldung für den letz­ten und das ent­spre­chende Hin– und Her­rech­nen ist mir defi­ni­tiv die Mehr­aus­ga­ben bei der MwSt. wert (zumal ich die eh steu­er­lich gel­tend machen kann). Sicher­lich hilft einem der monat­li­che Druck aber auch, seine Bücher sau­ber zu füh­ren :)
    Dazu kommt, dass Klein­un­ter­neh­mer häu­fig eher weni­ger Dinge anschaf­fen (da sie ja auch nicht so viel verdienen .…)

    Zuletzt irri­ti­iert mich noch eine Aus­sage etwas: Mein letz­ter Stand war der, dass man als Klein­un­ter­neh­mer im ers­ten Geschäfts­jahr nicht mehr als 17500 € Umsatz machen durfte, ab dem zwei­ten waren es 22500 (oder 24000 oder so).
    Hat sich da was geän­dert in den letz­ten zwei Jah­ren oder hab ich das falsch im Kopf?
    VG

  2. Julia sagt:

    Wirk­lich mehr Vor­teile?
    Hallo Ronald,

    sicher muss jeder für sich selbst Auf­wand und Nut­zen gegen­ein­an­der abwä­gen — ich sel­ber finde den Auf­wand ver­gleichs­weise klein und den Nut­zen gewal­tig. Vor allem, da die regel­mä­ßige Vor­steu­er­er­klä­rung nach einer Weile gera­dezu zur Rou­tine wird (ich sel­ber finde es fast medi­ta­tiv, Bons zu buchen und abzuheften. ;-))

    Wider­spre­chen möchte ich dir, dass Klein­un­ter­neh­mer “eher weni­ger Dinge anschaf­fen” — grad in der Grün­dungs­phase (ich gehe davon aus, dass die meis­ten Klein­un­ter­neh­mer “klein” sind, weil sie noch nicht lange im Geschäft sind) fal­len die meis­ten Neu­an­schaf­fun­gen an.

    Wegen dei­ner Frage zu den Umsatz­gren­zen (dies ist natür­lich keine Steuer– oder Rechts­be­ra­tung!): Da ver­weise ich an die Ver.di-Publikation media­fon, die eben­falls von 50.000 Euro im Fol­ge­jahr spricht:
    http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?si=4c726975459b4&id=4a46286b2ba10

    Ver­bind­li­che Aus­künfte geben natür­lich Steu­er­be­ra­ter. media­fon ist nach mei­ner Erfah­rung aber eine sehr ver­läss­li­che Quelle.

    Hth!
    Julia

  3. Maria sagt:

    Soft­ware­ein­satz
    Hi zusammen

    Ich würde den Ein­satz von Soft­ware emp­feh­len. Damit könnt Ihr die Büro­kra­tie auf das nötigste Eingrenzen.

    Es gibt auch viele güns­tige (evt. sogar gra­tis) Tools, die einem wirk­lich gewinn­brin­gend unterstützen.

    Gruss
    Maria

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