Wessen Einnahmen – Vorsicht: Die Rede ist vom Umsatz, nicht vom Gewinn! – im Jahr 17.500 Euro und im folgenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen, der darf, muss aber laut Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen veranschlagen.
Übrigens: Dass es durchaus Vorteile haben kann, mehrwertsteuerpflichtig zu arbeiten, haben wir schon unter dem Punkt „Umsatzsteuer“ im Artikel Wer zahlt welche Unternehmenssteuern? angedeutet.)
Auf Rechnungen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen, gehört ein Vermerk, damit sie formal korrekt ausgestellt sind. Ein simpler Satz wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ oder „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG“ genügt für diesen Zweck völlig.
Wer die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen möchte, profitiert davon, wenn er vor allem zum Beispiel für Privatpersonen oder umsatzsteuerbefreite Vereine arbeitet – denn für diese Kunden kann er billigere Preise anbieten als Wettbewerber, die je nach Leistung 7 oder 19 Prozent mehr (eben die Mehrwertsteuer) auf ihre Rechnungen schreiben, also im direkten Vergleich teurer zu sein scheinen. Wer aber vor allem für Geschäftskunden arbeitet, den interessiert die Regelung wenig, denn diesen Rechnungsempfängern erstattet das Finanzamt die bezahlte Mehrwertsteuer sowieso zurück. Zwei weitere gute Gründe, auf die Regelung zu verzichten, obwohl der Umsatz unter den magischen 17.500 Euro liegt:
- Wer Umsatzsteuer erhebt, bezahlt alle Betriebsausgaben künftig nur noch netto, spart also bei Büroanschaffungen, Reisekosten, Bewirtungen, eingekauften Dienstleistungen etc. bares Geld.
- Wer die Kleinunternehmerregelung auf seiner Rechnung preisgibt, erklärt offen, dass sein Umsatz (noch) ein recht niedriges Niveau hat – und wird damit schnell als Gründer oder Neueinsteiger „enttarnt“ bzw. fälschlicherweise dafür gehalten.
Doch: Keine Rose ohne Dornen. Auch der Verzicht auf die Regelung zieht eine Konsequenz nach sich:
- Wer die Umsatzsteuerpflicht gewählt hat, legt sich erst einmal fest und kann sich frühestens in fünf Jahren wieder umentscheiden – sofern seine Umsätze ihn nicht sowieso mittlerweile umsatzsteuerpflichtig gemacht machen.
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Mehr Vorteile für Kleinunternehmer
Hallo billomat,
Alles, was ihr geschrieben habt, ist richtig :)
Mir fehlen aber ein wichtiger Punkt bei den Vorteilen für Kleinunternehmer:
Ein Riesenvorteil (in meinen Augen) ist der veringerte Bürokratiewahnsinn. Einmal im Jahr Einkommenssteuererklärung statt jeden Monat (oder alle 3) Umsatzsteuer-Voranmeldung, USt-Meldung für den letzten und das entsprechende Hin– und Herrechnen ist mir definitiv die Mehrausgaben bei der MwSt. wert (zumal ich die eh steuerlich geltend machen kann). Sicherlich hilft einem der monatliche Druck aber auch, seine Bücher sauber zu führen :)
Dazu kommt, dass Kleinunternehmer häufig eher weniger Dinge anschaffen (da sie ja auch nicht so viel verdienen .…)
Zuletzt irritiiert mich noch eine Aussage etwas: Mein letzter Stand war der, dass man als Kleinunternehmer im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 17500 € Umsatz machen durfte, ab dem zweiten waren es 22500 (oder 24000 oder so).
Hat sich da was geändert in den letzten zwei Jahren oder hab ich das falsch im Kopf?
VG
Wirklich mehr Vorteile?
Hallo Ronald,
sicher muss jeder für sich selbst Aufwand und Nutzen gegeneinander abwägen — ich selber finde den Aufwand vergleichsweise klein und den Nutzen gewaltig. Vor allem, da die regelmäßige Vorsteuererklärung nach einer Weile geradezu zur Routine wird (ich selber finde es fast meditativ, Bons zu buchen und abzuheften. ;-))
Widersprechen möchte ich dir, dass Kleinunternehmer “eher weniger Dinge anschaffen” — grad in der Gründungsphase (ich gehe davon aus, dass die meisten Kleinunternehmer “klein” sind, weil sie noch nicht lange im Geschäft sind) fallen die meisten Neuanschaffungen an.
Wegen deiner Frage zu den Umsatzgrenzen (dies ist natürlich keine Steuer– oder Rechtsberatung!): Da verweise ich an die Ver.di-Publikation mediafon, die ebenfalls von 50.000 Euro im Folgejahr spricht:
http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?si=4c726975459b4&id=4a46286b2ba10
Verbindliche Auskünfte geben natürlich Steuerberater. mediafon ist nach meiner Erfahrung aber eine sehr verlässliche Quelle.
Hth!
Julia
Softwareeinsatz
Hi zusammen
Ich würde den Einsatz von Software empfehlen. Damit könnt Ihr die Bürokratie auf das nötigste Eingrenzen.
Es gibt auch viele günstige (evt. sogar gratis) Tools, die einem wirklich gewinnbringend unterstützen.
Gruss
Maria