Auf eine formell korrekte Rechnung gehört eine Steuernummer. Das ist Vorschrift und dient dazu, dass das Finanzamt Ausgangsrechnungen zweifelsfrei einem Rechnungsaussteller zuordnen kann. Nun haben umsatzsteuerpflichtige Selbstständige sogar zwei Steuernummern: die persönliche, unter der auch private Steuerangelegenheiten beim Finanzamt geführt werden, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Welche davon gehört aber auf die Ausgangsrechnung? Beide? Oder eine der beiden? Aber welche bloß?
Wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ist es heutzutage möglich, statt der Steuernummer nur noch die USt-IdNr. anzugeben. Das erlaubt Paragraph 14 des Umsatzsteuergesetzes. Wer allzu freizügig mit seiner persönlichen Nummer umgeht, spielt gegebenenfalls wenig wohlgesonnen Menschen praktisch in die Hände: Oft genügt es nämlich bei einem Anruf beim Finanzamt, diese Nummer zu nennen, um Auskünfte über sämtliche Steuerangelegenheiten zu bekommen, die den Nummerninhaber betreffen, delikat erweise sogar über die des Ehegatten, der auch darunter geführt wird.
Übrigens: Auf Rechnungen über Beträge bis 150,00 Euro braucht keine Steuernummer vermerkt zu sein. Siehe dazu auch unser Beitrag über die Pflichtangaben auf einer Rechnung.
Und wer noch keine Umsatzsteuer-ID hat, der erhält sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.
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Ja, habe ähnliche Erfahrungen gemacht
Ja ich habe ähnlich Erfahrungen gemacht. Das Finanzamt überprüft normalerweise nicht, ob man wirklich derjenige mit der Steuernummer ist. Daher hatte ich schon vor Jahren bedenken, das die Steuernummer auf Rechnungen erscheint. Leider bleibt nur die Möglichkeit eine Ust-ID zu beantragen, obwohl man diese eigentlich nur für Einkäuft im Ausland benötigt.
Fehler im Link
Moin moin,
dem letzten Link (Bundeszentralamt für Steuern) fehlt ein “l” am Ende:
”…/005_ustidnr/index.html”
Dann funktioniert der Link :-)
Jonas
Re: Fehler im Link
Danke für den Hinweis, Jonas! Der Typo im Link ist nun behoben.
Aha, na wenn ich das richtig verstanden habe kann man die Ust ID also immer nehmen, auch fürs Innland.