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Falsche Mehrwertsteuer berechnet – was nun?
Unternehmen schulden dem Staat die Mehrwertsteuer, welche auf alle steuerpflichtigen Rechnungsbeträge aufgeschlagen wird. Eine Ausnahme bilden hier Kleinunternehmer. Die Ausweisung des Umsatzsteuersatzes auf das Netto-Entgelt gehört zu den Pflichtangaben für Rechnungen. Welche Konsequenzen hat jedoch eine falsch ausgewiesene Umsatzsteuer für den Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfänger? Und wie kann eine Rechnung mit falsch ausgewiesener Mehrwertsteuer berichtigt werden?
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Gesetzliche Pflichtangaben auf Rechnungen
Wir beschäftigen uns ja von Berufs wegen mit dem Thema der Rechnungserstellung und auch wir müssen Rechnungen erstellen. Dabei haben wir uns in der Vergangenheit dabei ertappt, dass wir die eine oder andere gesetzliche Rechnungsangabe vergessen oder einfach übersehen haben. Immerhin schreibt das Gesetz mittlerweile mehr als ein Dutzend Angaben vor, die auf einer ordentlichen Rechnung aufgeführt werden müssen.
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