Das Billomat-Blog: “Pflicht­an­ga­ben”

Falsch ausgestellte Rechnungen richtig korrigieren

07.01.2010

Bei der Rech­nungs­stel­lung kommt es immer wie­der zu Schreib­feh­lern, Unge­nau­ig­kei­ten, falsch berech­ne­ten Rech­nungs­be­trä­gen oder nach­träg­li­chen Ände­run­gen. Der Kunde hat im Falle einer unkor­rek­ten Rech­nungs­le­gung das Recht, die Rech­nung zu rekla­mie­ren und eine Berich­ti­gung zu ver­lan­gen.  Doch wie sollte eine Rech­nung ord­nungs­ge­mäß kor­ri­giert wer­den? Und wann ist der Rech­nungs­aus­stel­ler über­haupt ver­pflich­tet, eine neue Rech­nung aus­zu­stel­len?
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Gesetzliche Pflichtangaben auf Rechnungen

27.02.2009

Wir beschäf­ti­gen uns ja von Berufs wegen mit dem Thema der Rech­nungs­er­stel­lung und auch wir müs­sen Rech­nun­gen erstel­len. Dabei haben wir uns in der Ver­gan­gen­heit dabei ertappt, dass wir die eine oder andere gesetz­li­che Rech­nungs­an­gabe ver­ges­sen oder ein­fach über­se­hen haben. Immer­hin schreibt das Gesetz mitt­ler­weile mehr als ein Dut­zend Anga­ben vor, die auf einer ordent­li­chen Rech­nung auf­ge­führt wer­den müs­sen. Wei­ter­le­sen »