Kleinunternehmerregelung: Was schreibe ich auf die Rechnung?
Wessen Einnahmen – Vorsicht: Die Rede ist vom Umsatz, nicht vom Gewinn! – im Jahr 17.500 Euro und im folgenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen, der darf, muss aber laut Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen veranschlagen.
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