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Falsche Mehrwertsteuer berechnet – was nun?
Unternehmen schulden dem Staat die Mehrwertsteuer, welche auf alle steuerpflichtigen Rechnungsbeträge aufgeschlagen wird. Eine Ausnahme bilden hier Kleinunternehmer. Die Ausweisung des Umsatzsteuersatzes auf das Netto-Entgelt gehört zu den Pflichtangaben für Rechnungen. Welche Konsequenzen hat jedoch eine falsch ausgewiesene Umsatzsteuer für den Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfänger? Und wie kann eine Rechnung mit falsch ausgewiesener Mehrwertsteuer berichtigt werden?
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Fehlendes Liefer- und Leistungsdatum gefährdet Vorsteuerabzug
Wer Rechnungen schreibt, sollte unbedingt darauf achten, das Liefer- oder Leistungsdatum in jeder Rechnung auszuweisen. Ein fehlendes Liefer- oder Leistungsdatum verstößt gegen die erforderlichen Pflichtangaben einer Rechnung und kann dazu führen, dass das Finanzamt sich weigert, die ausgewiesene Umsatzsteuer als abzugsfähig anzuerkennen.
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Falsch ausgestellte Rechnungen richtig korrigieren
Bei der Rechnungsstellung kommt es immer wieder zu Schreibfehlern, Ungenauigkeiten, falsch berechneten Rechnungsbeträgen oder nachträglichen Änderungen. Der Kunde hat im Falle einer unkorrekten Rechnungslegung das Recht, die Rechnung zu reklamieren und eine Berichtigung zu verlangen. Doch wie sollte eine Rechnung ordnungsgemäß korrigiert werden? Und wann ist der Rechnungsaussteller überhaupt verpflichtet, eine neue Rechnung auszustellen?
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Darf ich eine Rechnung nachträglich umschreiben lassen?
Stellen wir uns folgende Situation vor: Unser Vertragspartner hat seine Leistung innerhalb des Rechtsverhältnisses erbracht und möchte nun selbstverständlich, dass der Leistungsempfänger die noch ausstehende Schuld begleicht. Ich als Leistungsempfänger kann die Rechnung jedoch nicht bezahlen. Glücklicherweise hat sich ein befreundeter Unternehmer dazu bereiterklärt, den Rechnungsbetrag zu bezahlen und möchte eine neue Rechnung auf seinen Namen ausgestellt bekommen. Kann ich einfach von meinem Vertragspartner verlangen, dass er eine neue Rechnung auf den Unternehmer als Rechnungsempfänger ausstellt? Ist das überhaupt erlaubt? Und welche Folgen kann eine Rechnungsumschreibung haben?
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