Was es zu beachten gibt: Rechnungen ins Ausland

14.11.2011

Wann muss auf einer deut­schen Rech­nung, die ins Aus­land geht, Umsatz­steuer aus­ge­wie­sen wer­den, wann nicht? Wel­che Vor­aus­set­zung muss die Rech­nung sonst erfül­len? Viele Vor­schrif­ten — wir ent­rät­seln einige.*

Die Welt wächst zusam­men. Dafür, dass die­ser Pro­zess für Rech­nungs­schrei­ber mit Geschäfts­sitz in Deutsch­land nicht lang­wei­lig ver­läuft, sorgt das Finanz­amt bei Geschäf­ten mit dem Aus­land (§ 3a des Umsatz­steu­er­ge­set­zes): Wer eine Rech­nung über eine Über­set­zung von Ham­burg an einen Unter­neh­mer nach Paris oder über eine Ladung Woll­so­cken von Sie­gen an einen Pri­vat­mann nach New York stel­len möchte, hat eini­ges zu beachten.

Wann wird Umsatz­steuer auf einer Rech­nung ins Aus­land ausgewiesen?

Goetz Buch­holz erklärt, in wel­chen Fäl­len Umsatz­steuer auf einer Rech­nung, die ins Aus­land geht, aus­ge­wie­sen sein muss. Die wich­tigs­ten Regeln, die Buch­holz auf­zählt, zusammengefasst:

  • Leis­tun­gen, die für ein Unter­neh­men im EU-Ausland erbracht wer­den, wer­den behan­delt, als seien sie im Aus­land aus­ge­führt wor­den, des­halb unter­lie­gen sie nicht den deut­schen Umsatzsteuergesetzen.
  • Auf Leis­tun­gen, die für einen Pri­vat­kun­den mit Sitz im Aus­land (egal ob EU oder außer­halb der EU) erbracht wer­den, wird deut­sche Mehr­wert­steuer aufgeschlagen.
  • Waren, die an ein Unter­neh­men im EU-Ausland gelie­fert wer­den, sind von der deut­schen Umsatz­steuer befreit.
  • Auf Waren, die für einen Pri­vat­kun­den im EU-Ausland erbracht wer­den, wird deut­sche Mehr­wert­steuer aufgeschlagen.
  • Bei Waren, die in ein Land außer­halb der EU ver­sen­det wer­den, ent­fällt die deut­sche Mehr­wert­steuer immer.

Ach­tung: Es gibt von die­sen Vor­schrif­ten Aus­nah­men, die Goetz Buch­holz dan­kens­wert über­sicht­lich auf­ge­führt hat: Vor­träge, Nut­zungs­rechte, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen … Nur drei von vie­len Son­der­fäl­len, in denen beson­dere Regeln grei­fen. Besteht Zwei­fel, sollte unbe­dingt immer ein Steu­er­be­ra­ter zu Rate gezo­gen wer­den, nur er kann steu­er­recht­lich ver­bind­li­che Aus­künfte erteilen.

Wesent­li­che Unter­schiede zwi­schen Rech­nun­gen inner­halb Deutsch­lands und ins Ausland

Ist die Frage nach der Umsatz­steuer auf Rech­nun­gen ins Aus­land geklärt (hof­fent­lich ohne große Ver­wir­rung gestif­tet zu haben, denn ja: Die Geset­zes­lage ist wirk­lich unheim­lich ver­wir­rend), ist die Rech­nung noch nicht geschrie­ben — denn es gibt (natür­lich) noch wei­tere Fall­stri­cke. Robert Chro­mow hat auf akademie.de eine her­vor­ra­gende Über­sicht zusam­men­ge­stellt, in wel­chen wesent­li­chen Punk­ten sich Rech­nun­gen, die ins Aus­land gehen, von Rech­nun­gen inner­halb Deutsch­lands unterscheiden.

Auch dar­aus die wesent­li­chen rele­van­ten Punkte:

  • Auf einer umsatz­steu­er­be­frei­ten Rech­nun­gen ins Aus­land muss eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stehen.
  • Auf der Rech­nung muss ange­ge­ben sein, auf­grund wel­cher Rechts­grund­lage keine Umsatz­steuer auf­ge­führt ist.
  • In eini­gen Fäl­len (die Goetz Buch­holz zusam­men­ge­tra­gen hat) hat der Emp­fän­ger der Leis­tung oder der Ware eine eigene Steu­er­pflicht in sei­nem Hei­mat­land — auf der Rech­nung muss er aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen werden.

Den her­vor­ra­gen­den Arti­keln von Buch­holz und Chro­mow ist zu ver­dan­ken, dass Leser auch nach Rech­nungs­ein­gang nicht im Regen ste­hen: Die bei­den Auto­ren erklä­ren unter ande­rem, was es mit ent­spre­chen­den Mel­de­pflich­ten auf sich hat. Außer­dem erklä­ren sie wie man die aus­län­di­sche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rech­nungs­emp­fän­gers prü­fen kann, wozu der deut­sche Rech­nungs­stel­ler näm­lich ver­pflich­tet ist.

Es gibt gute Nach­rich­ten: Steu­er­freie Län­der und USt-IdNr-Prüfung!

Gute Nach­richt Num­mer 1: Die Regeln sind ver­wir­rend, aber mit fach­kun­di­ger Hilfe ist durch­zu­kom­men. Nicht aufgeben!

Gute Nach­richt Num­mer 2: Bil­lo­mat unter­stützt neu­er­dings beim Schrei­ben von Rech­nun­gen ins Aus­land. Und zwar kön­nen von nun an Län­der defi­niert wer­den, für die keine Mehr­wert­steuer aus­ge­wie­sen wird (Anhalts­punkte, wann dies der Fall ist: siehe oben) — diese Option fin­det sich unter Ein­stel­lun­gen > Steu­ern. Schreibt man eine Rech­nung für einen Kun­den aus die­sen Län­dern, wird beim Ein­fü­gen einer neuen Posi­tion oder eines Arti­kels in die Rech­nung die Steuer auto­ma­tisch auf null gesetzt. Dazu gibt es unter der Ver­wal­tung der Steu­er­sätze ein Feld für län­der­spe­zi­fi­sche Aus­nah­men. Ein­fach auf das grüne Plus-Zeichen kli­cken und belie­big viele Län­der hin­zu­fü­gen. Mit dem Papierkorb-Icon am Ende jeder Zeile kann die Aus­nahme für ein Land wie­der gelöscht werden.

Erfolg­rei­che USt-IdNr.-Prüfung in Billomat

Gute Nach­richt Nr. 3: Billomat-Kunden haben es bei der USt-IdNr-Überprüfung beson­ders leicht: Neuerdings gibt es direkt in der Kun­den­akte die Mög­lich­keit, die USt-IdNr. in Echt­zeit mit dem MwSt-Informationsaustauschsystem der Euro­päi­schen Kom­mis­sion Steu­ern und Zoll­union zu über­prü­fen. So ver­rät der Bil­lo­mat im Hand­um­de­hen, ob es sich um eine gül­tige und real exis­tie­rende Umsatzsteuer-ID-Nummer han­delt oder nicht.

Wir hof­fen, damit das Schrei­ben von Rech­nun­gen an aus­län­di­sche Kun­den noch ein­fa­cher gemacht zu haben.

* Dis­clai­mer: Alle Infor­ma­tio­nen sind all­ge­mei­ner Art und stel­len keine Steuer– oder Rechts­be­ra­tung dar.

6 Kommentare zu “Was es zu beachten gibt: Rechnungen ins Ausland”

  1. Keusch sagt:

    Danke für die Auf­stel­lung — ins­be­son­dere den Punkt Nr. 3. Eine sehr gut und wich­tige Lösung. Mehr Rechts­si­cher­heit mit bil­lo­mat! Klasse!!

  2. Tobias sagt:

    Hallo,

    ich meckere ja schon seit län­ge­rem dar­über, dass diese Funk­tion bis­her gänz­lich gefehlt hat, aber irgend­wie muss ich sagen, finde ich diese Lösung nicht wirk­lich sinn­voll. Oder viel­leicht ver­stehe ich das ein­fach nicht.

    Zu erst ein­mal finde ich es schwie­rig, den ver­pflich­ten­den Text­block zum Reverse Charge Ver­fah­ren nicht auto­ma­tisch auf die Rech­nung zu packen, was aber ja auch nicht geht, wenn man Län­der kom­plett über einen Kamm schert.

    Wie soll ich nun den spa­ni­schen Pri­vat­kun­den vom spa­ni­schen Fir­men­kun­den beim Abrech­nen von Leis­tun­gen unter­schei­den? Beim Pri­vat­kun­den wird die Mehr­wert­steuer aus­ge­wie­sen und beim Fir­men­kun­den nicht.

    Imho ist das Merk­mal ob eine Umatz– oder Mehr­wert­steu­er­pflicht beim Kun­den besteht ein Kun­den­merk­mal und sollte auch dort unter­ge­bracht und jeweils geson­dert bewer­tet wer­den und defi­ni­tiv kein län­der­spe­zi­fi­sches Merkmal.

    Und wie soll man das bei den von euch ange­spro­che­nen Son­der­re­ge­lun­gen (Vor­träge, Nut­zungs­rechte, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen, …) gestalten?

    Danke für das Fea­ture, aber irgend­wie bin ich alles andere als Überzeugt. :-/

    Gruß Tobias

  3. Markus sagt:

    Hallo Tobias,

    vie­len Dank für dein Feed­back und die kon­struk­tive Kri­tik. Wir wer­den den von dir vor­ge­schla­ge­nen Ansatz intern dis­ku­tie­ren und gleich­zei­tig beob­ach­ten, ob und wie andere Nut­zer mit der Funk­tion zu recht kommen.

    Wenn sich dann abzeich­net, dass ein Umbau erfor­der­lich ist, wer­den wir selbst­ver­ständ­lich nachbessern.

    Deine Stimme für “Steu­er­frei als Kun­den­merk­mal” haben wir auf jeden Fall schon mal gezählt. Viel­leicht mel­den sich auch noch andere Billomat-Kunden zu Wort. Ent­we­der hier oder auch gerne über das Kon­takt­for­mu­lar unter http://www.billomat.com/kontakt/

    Viele Grüße
    Markus

  4. Keusch sagt:

    Steu­er­frei als Kun­den­merk­mal wäre sinn­voll, da auch ich CH = Schwei­zer Kun­den habe.

  5. Markus sagt:

    @Keusch: Genau das ist ja jetzt schon mög­lich. Unter Ein­stel­lun­gen > Steu­ern kannst du ein­fach die Schweiz zu den Aus­nah­men hin­zu­fü­gen. Dann betrifft das auch gleich ALLE Schwei­zer Kun­den. Aus unse­rer Sicht ist das ein Vor­teil, weil sonst bei jedem Kun­den aus der Schweiz ein zusätz­li­ches Feld aus­ge­füllt wer­den müsste.

    Anders sieht es natür­lich aus, wenn es Aus­nah­men in der Schweiz gibt. Soll einem Schwei­zer Kun­den doch ein­mal die Steuer berech­net wer­den, muss man hier noch mal manu­ell ran. Beim Schrei­ben der Rech­nung wird der Arti­kel dann mit 0% Steu­ern ein­ge­fügt und man muss den Steu­er­satz manu­ell ändern.

    Lange Rede, kur­zer Sinn: Es geht nicht darum, ob Bil­lo­mat eine Funk­tion bekom­men soll, MwSt für aus­län­di­sche Kun­den auto­ma­tisch zu ent­fer­nen. Die gibt es schon. Viel­mehr lau­tet die Fra­ge­stel­lung, ob bei euch ALLE Kun­den in einem bestimm­ten Land keine Mwst. aus­ge­wie­sen bekom­men oder ob (und wie viele Aus­nah­men) es gibt.

  6. Markus sagt:

    So, wir haben die Ein­stel­lun­gen nun noch ein wenig ver­fei­nert. Damit kann die Steu­er­frei­heit nun (auch) am Kun­den kon­fi­gu­riert werden.

    Mehr Details zu den Neue­run­gen gibt es unter http://www.billomat.com/blog/steuern-sprache-und-dubletten-jede-menge-neuerungen-in-der-kundenakte/

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