Wer zahlt welche Unternehmenssteuern?

06.05.2010

Steu­ern und Rech­nungs­stel­lung sind eng mit­ein­an­der ver­wandte The­men. Nicht nur, weil Rech­nun­gen in der Regel Umsatz­steuer ent­hal­ten (Aus­nah­men ken­nen Klein­un­ter­neh­mer, deren Jah­res­um­satz unter 17.500 Euro liegt). Son­dern auch des­halb, weil der Rech­nungs­schrei­ber sich bei sei­nen Prei­sen und Hono­ra­ren von vorn­her­ein im Kla­ren sein muss, dass er bei jedem Zah­lungs­ein­gang ein ange­mes­se­nes Sümm­chen ein­kal­ku­lie­ren sollte, das frü­her oder spä­ter das Finanz­amt von ihm for­dern wird.

Wer nun genau und unter wel­chen Umstän­den wel­che Steu­er­art zah­len muss, ist ein so umfas­sen­des Thema, dass es die ganze Steu­er­be­ra­tungs­bran­che ernäh­ren kann. Hier soll erst ein­mal ein klei­ner Über­blick über die ver­schie­de­nen Steu­er­ka­te­go­rien ein wenig Licht ins Dun­kel bringen:

Ein­kom­mens­steuer

Sim­ple Regel: Wer ein Ein­kom­men hat, zahlt. Dabei ist es völ­lig uner­heb­lich, ob Ein­künfte aus selbst­stän­di­ger, nicht selbst­stän­di­ger oder gewerb­li­cher Arbeit, aus Land– oder Forst­wirt­schaft, Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung, Kapi­tal­ver­mö­gen oder zum Bei­spiel Rente („sons­tige Ein­künfte“) erzielt wer­den. Aus­nah­men kön­nen für gering­fü­gige Ein­künfte gelten.

Kör­per­schafts­steuer

Fällt für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten an, also Akti­en­ge­sell­schaf­ten, Euro­päi­sche Gesell­schaf­ten, GmbHs und Genos­sen­schaf­ten. Die Kör­per­schafts­steuer beträgt ab Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2008 15% auf alle Ein­künfte der Gesellschaft.

Umsatz­steuer

Für Unter­neh­mer ist sie eine der ange­nehms­ten Sei­ten des deut­schen Steu­er­sys­tems (abge­se­hen davon, dass durch sie regel­mä­ßige Umsatz­steu­er­er­klä­run­gen fäl­lig wer­den, die ein wenig Auf­wand bedeu­ten): Ist ein Unter­neh­men – oder ein Ein­zel­un­ter­neh­mer – umsatz­steu­er­pflich­tig, muss es – oder er – nur noch den Net­to­be­trag sei­ner Betriebs­aus­ga­ben zah­len: Wäh­rend Pri­vat­per­so­nen für einen Blei­stift 1,19 Euro aus­ge­ben, kos­tet er für Unter­neh­mer nur 1,00 Euro – die 19 Cent Umsatz– bzw. Mehr­wert­steuer bekommt er vom Finanz­amt erstat­tet. Umge­kehrt muss er im Regel­fall auf jede Rech­nung Umsatz­steuer auf­schla­gen (je nach Art der Leis­tung oder Ware 7 oder 19 Pro­zent) und regel­mä­ßig (monat­lich, quar­tals­weise oder jähr­lich) abführen.

Gewer­be­steuer

Wer ein Gewerbe betreibt, zahlt an seine Gemeinde zusätz­lich die Gewer­be­steuer – ihre jewei­lige Höhe hängt von der Rechts­form des Unter­neh­mens ab. Die für die betref­fende Gemeinde zustän­dige IHK kann im Ein­zel­fall kon­krete Anga­ben machen.

Nicht ver­ges­sen: Wer Rech­nun­gen schreibt, muss unbe­dingt im Sinn behal­ten, dass der Betrag unterm Strich ihm kei­nes­wegs kom­plett zur freien Ver­fü­gung steht. Das Finanz­amt will sei­nen Anteil daran. Das bedeu­tet: Selbst­stän­dige brau­chen Mut zur ehr­li­chen Hono­rar­ge­stal­tung und dür­fen in Preis­ver­hand­lun­gen ihre Steu­er­last nicht ver­ges­sen. Und sie soll­ten einen ange­mes­sen hohen Teil ihrer Rech­nungs­ein­gänge gleich auf die hohe Kante legen, damit es am Tag des Steu­er­be­scheids kein böses Erwa­chen gibt.

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