Durch die Nutzung dieses Internetangebots erkennen Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
§ 1 Allgemeines
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung des Onlinedienstes von Billomat und der dazugehörigen Software.
Die Billomat GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 14, 57072 Siegen (im weiteren Billomat genannt) erbringt die unten näher beschriebenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen auf Seiten des Kunden werden nicht anerkannt.
Billomat ist zu einer Änderung bzw. Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Billomat wird eine solche mit einer angemessenen Frist unter Beifügung der Änderungen bzw. der Neufassung ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Über die Bedeutung seines Schweigens ist der Kunde zvor hinzuweisen. Im Fall eines Widerspruchs durch den Kunden ist Billomat berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder neuen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Leistungen
Billomat erteilt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages und inhaltlich wie im Folgenden beschriebene beschränkte Recht, die Software Billomat zu nutzen. Diese Lizenz umfasst das Recht, mit dem jeweiligen Zugangscode Dokumente zu erstellen (z.B. Rechnungen, Angebote, etc.), die erreichbaren Dokumente und Formulare am Bildschirm anzuzeigen, auszudrucken, auf dem eigenen Computer abzuspeichern sowie Daten in die Formulare einzugeben. Zugleich besteht die Möglichkeit, hiermit Kunden und Artikel zu verwalten sowie erstellte Dokumente und eingegebene Kundendaten zu archivieren. Alle weitergehenden Nutzungs– und Verwertungsrechte bleiben Billomat vorbehalten.
§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde am Ende des Anmeldevorgangs auf die Schaltfläche “Anmelden” klicken und wird auf unbestimmt Zeit geschlossen.
§ 4 Vergütung
- Die aktuell geschuldete Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden bei Vertragsschluss gewählten Tarif (entspricht auch der Vertragslaufzeit) – demnach nach Wahl monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, oder jährlich und versteht sich rein netto. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung hierüber erfolgt am Tag der Buchung bzw. Auswahl des neuen Tarifs.
- Ferner besteht die Möglichkeit jederzeit den Tarif zu wechseln. Wechselt der Kunde während eines bereits laufenden Vertragszeitraumes in einen höheren Tarif, so kann er mit sofortiger Wirkung die Leistungen des höheren Tarifs in Anspruch nehmen. Der Vertragsschluss bezüglich eines höheren Tarifs ersetzt den zuvor bestehenden Vertrag über den niedrigeren Tarif. Sofern dem Kunden aus dem zuvor bestehenden Vertragsverhältnis (niedrigerer Tarif) ein noch nicht aufgebrauchtes Kontingent zusteht, wird dieses dem Kunden zunächst gutgeschrieben bzw. bei Rechnungsstellung des neuen Tarifs verrechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist erst zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit möglich. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif mit einer entsprechenden Reduzierung des Kontingents verbunden ist gegebenenfalls hat der Kunde die zu viel eingestellten Inhalte (Kunden, Artikel) zu löschen.
- Die Zahlung kann je nach Wahl des Kunden bei Vertragsschluss mittels Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte, oder PayPal nach Rechnungsstellung erfolgen.
- Von Billomat ausgegebene Gutscheine können im Rahmen ihrer Gültigkeit auf den Tarifpreis entsprechend angerechnet werden.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn der jeweilige Gegenanspruch des Kunden gegen Billomat rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Billomat anerkannt ist.
§ 5 Verfügbarkeit
- Bei ordnungsgemäß laufendem System wird Ihnen eine jederzeitige 98%-ige Verfügbarkeit der Billomat Software gewährleistet. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software gewartet oder verbessert wird.
- Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Billomat beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Wandelung, Minderung oder Kündigung noch ein Anspruch auf Schadensersatz.
- Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten sind dem Kunden rechtzeitig in angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitzuteilen. Ansprüche können insoweit nicht hergeleitet werden.
§ 6 Support und Gewährleistung
- Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss.
- In der Software festgestellte Fehler hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach zwei Wochen, per E-Mail an die Adresse info@billomat.com oder über die Feedback-Funktion zu melden. Billomat wird die Fehler binnen angemessener Zeit beseitigen.
- Technische Fragen zur Funktionsweise der Software finden Sie in der Hilfe oder den FAQs. Billomat ist nicht verpflichtet, Fragen zur Art und Weise der Software zu beantworten.
- Werden erhebliche Mängel von Billomat nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab Eingang der Mängelanzeige beseitigt, oder durch eine Zwischenlösung aufgefangen, so kann der Kunde Billomat eine Nachfrist, die mindestens 2 Wochen beträgt, zur Behebung des Mangels setzen. Nach Ablauf der Nachfrist hat der Kunde das Recht, zurückzutreten oder die Vergütung zu reduzieren (Minderung).
§ 7 Haftung
- Billomat haftet nicht für Störungen oder Verzögerungen in der Datenübertragung über das Internet, die sie nicht zu vertreten hat.
- Darüber hinaus haftet Billomat nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass die erstellten Dokumente nicht ordnungsgemäß per Mail/Fax/Post versandt wurden, da eine derartige Zustellung außerhalb des Verantwortungsbereichs von Billomat erfolgt und Billomat diese nicht zu vertreten hat.
- Für Schäden, insbesondere Datenverluste oder falsche Berechnungen seitens Billomat, aufgrund von Fehlern an der Software oder sonstigen Fehlern im Einflussbereich von Billomat haftet Billomat nur dann auf Schadenersatz, wenn ihr, ihren Organen, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen Billomat infolge leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung bei vertragsuntypischen, unvorhersehbaren Schäden auf die Höhe der jährlichen Vergütung beschränkt
§ 8 Vertraulichkeit
- Dem Vertragspartner ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Billomat auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vertragspartner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Billomat selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
- Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Billomat ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
- Soweit sich Billomat Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Billomat berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist Billomat im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von Billomat sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
- Billomat erklärt, dass ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und Billomat die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
- Sofern Billomat infolge der Softwarenutzung durch den Kunden mit Daten Dritter in Berührung kommt, versichert der Kunde, die hierfür erforderliche Einwilligung des jeweilligen Dritten eingeholt zu haben und zur Weitergabe der/dessen Daten berechtigt zu sein.
- Der Kunde stellt dabei Billomat von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Billomat aus der Verletzung ihrer Rechte diesbezüglich geltend machen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten.
§ 9 Kündigung des Vertrages
Der Vertrag über einen Dauerzugang wird – je nach Wahl des Kunden – für die Laufzeit von einem, drei, sechs, oder zwölf Monate geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um die zuvor abgeschlossene Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von sieben Tage zum Laufzeitende jeweils gekündigt wird. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat mittels E-Mail an die Adresse info@billomat.com oder im Rahmen der Anwendung unter “Konto und Pakete” zu erfolgen.
Nach Beendigung dieses Vertrages wird Billomat alle Daten des Kunden, sowie der mit dem Kunden in Verbindung stehenden Dritten nach Ablauf ggf. bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löschen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Nürnberg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Zuletzt geändert: 15.12.2010
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