Regulär gilt zwar, dass ein Angebot Positionen, Preise und Bedingungen im einzelnen benennt. Gerade bei Dienstleistungsangeboten sollte jedoch der Angebotssteller darauf achten, den Kunden nicht mit zu vielen Details zu überfordern. Grundsätzlich sollten Angebote die erforderlichen Pflichtangaben aufweisen, die insbesondere Art, Menge und Umfang von Lieferung oder Leistung sowie deren Einzel- und Teilpreise ausweisen. Auch die Bedingungen für das Angebot sind deutlich zu bezeichnen. Dennoch sollten die Positionen soweit wie möglich in sinnvolle Gruppen zusammengefasst werden. Sind detaillierte Beschreibungen erforderlich, um eindeutige Klarheit zu schaffen, kann der Angebotssteller ein zusätzliches Dokument beifügen, in dem er einzelne Arbeitsschritte genau ausführt. Als Grundsatz für die Ausführlichkeit von Angeboten ist zu empfehlen: So genau wie unbedingt nötig.