Eingangsrechnungen

Eingangsrechnungen online anlegen und verwalten

Mit der Buchhaltungssoftware Billomat kannst Du Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern ganz unkompliziert verwalten und organisieren.

✔ Sicher & GoDB-konform
✔ Spare wertvolle Zeit
✔ Flexibel arbeiten in der Cloud (keine Installation nötig)

Test endet automatisch. Keine Kreditkarte erforderlich.

Übersichtliche Verwaltung
Mit Billomat kannst Du Deine Eingangsrechnungen in digitaler oder analoger Form in nur wenigen Klicks hochladen, zuordnen und filtern.

Import aus Postfach oder Cloud
Verbinde Dein E-Mail-Postfach oder Deine Cloud mit Billomat und die Buchhaltungs­software speichert alle Eingangsrechnungen automatisch in der Inbox.

Automatische Texterkennung
Um Dir das manuelle Abtippen von Lieferantendaten zu ersparen, bietet Dir Billomat die intelligente und automatische Texterkennung.

Sprechblase

SCHON GEWUSST?

Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmer in Deutsch­land in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Aber keine Sorge: Mit Billomat sind Deine Rechnungen stets gesetzeskonform. Wir übernehmen die Compliance und Du hast mehr Zeit für Deine Kunden.

Eingangsrechnungen – schnell und digital erledigt

Mit Billomat hast Du nicht nur Deine Ausgangsrechnungen sondern auch die Eingangsrechnungen stets im Blick! Dank flexiblem Arbeiten in der Cloud, ist für Dich auch die Aufbewahrungspflicht kein Thema mehr.

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Eingangsrechnungen: Die wichtigsten Informationen im Überblick

Pflichtangaben einer Eingangsrechnung

Damit eine Eingangsrechnung gültig ist, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten, die in §14 und §14a UstG. definiert sind. Ohne diese Angaben ist die auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer nicht abzugsfähig.
Die Angaben in der folgenden Liste gehören auf die Eingangsrechnung:

  • Name und Anschrift des Leistungsgebers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Liefertermin oder Zeitraum der Leistung
  • Anzahl der Waren oder Umfang der Leistung
  • Nettobetrag der Rechnung
  • Umsatzsteuer oder ggf. Befreiung
  • Steuernummer oder USt.-ID des Leistungsgebers
DATEVconnect online und Jahresabschluss
Korrekturrechnungen erstellen

Aufbewahrungspflicht

Eingangsrechnungen müssen – ebenso wie Ausgangsrechnungen – 10 Jahre gespeichert werden. Die jeweilige Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Rechnungssteller sollten jedoch beachten, dass die Belege so aufbewahrt werden müssen, dass auch nach einem Jahrzehnt noch alle wichtigen Informationen deutlich zu erkennen sind, falls sie als Nachweis gebraucht werden.

Skonto & Bonus

Wer seine Rechnungen schnell bezahlt, erhält von Lieferanten und Dienstleistern häufig einen preislichen Nachlass – das Skonto. Dieser buchhalterische Begriff basiert auf dem italienischen Wort für „Rabatt“ und wird Kunden eingeräumt, die innerhalb eines fest definierten Frist zahlen. Diese Frist muss – soweit man bereit ist, Skonto zu gewähren – auf der Rechnung ausgewiesen werden. Der Skontosatz liegt üblicherweise bei 2% oder 3%, kann aber auch deutlich höher ausfallen.

automatisierte Abo-Rechnungen
Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine

Relevanz für die Umsatzsteuer

Jede ausgestellte Rechnung muss den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes entsprechen – egal, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen oder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt sollen dadurch alle Zahlungen deutlich dem passenden Dokument zugeordnet werden können. Sind alle wichtigen Angaben der Rechnung erfüllt, kann der Rechnungssteller auch die Vorsteuer abziehen.

Deine Vorteile, Eingangsrechnungen mit einer Software zu verwalten

Eingangsrechnungen können in Papierform oder digital ausgestellt und müssen in beiden Fällen 10 Jahre archiviert werden. Damit Du in dieser Zeit nicht im Zettelchaos versinkst, kannst Du Deine Rechnungsverwaltung zu 100% digital mit einer Buchhaltungssoftware erledigen. Mit dem automatisieren Rechnungsimport ersparst Du Dir außerdem viel Zeit und Arbeit und übersichtliche Eingabemasken reduzieren Deine Fehlerwahrscheinlichkeit auf ein Minimum. Die importierten Rechnungen kannst Du Dir ganz bequem in der Software anzeigen lassen.

Verwalte Deine Eingangsrechnungen wie im Schlaf!

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Eingangsrechnungen:

  • Was ist eine Eingangsrechnung?

    Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die Dir von einem Lieferanten oder Unternehmen für eine von Dir erworbene Leistung ausgestellt wird. Der in diesem Dokument ausgewiesene Betrag erhöht Deine Verbindlichkeiten bzw. Schulden gegenüber Deinen Gläubigern bzw. Kreditoren bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du die Rechnung bezahlst. Nach Erhalt muss die Eingangsrechnung mit dem korrekten Buchungssatz kontiert werden.

  • Was ist eine Ausgangsrechnung?

    Eine Ausgangsrechnung ist das Gegenstück zu einer Eingangsrechnung. Sie beleuchten also quasi die gegensätzliche Perspektive, in der Du einem Kunden eine Rechnung ausstellst. Zu diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Forderungen von Deinem Unternehmen gegenüber dem Kunden und bestehen bis dieser den genannten Betrag begleicht. Auch eine Ausgangsrechnung muss mit richtigem Buchungssatz verbucht werden.

  • Welche Pflichtangaben müssen in die Eingangsrechnung?

    Damit eine Eingangsrechnung gültig ist, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten, die in §14 und §14a Umsatzsteuergesetz (UstG) definiert sind. Diese Angaben sind:

    • Name und Anschrift des Leistungsgebers
    • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
    • Rechnungsnummer
    • Ausstellungsdatum
    • Liefertermin oder Zeitraum der Leistung
    • Anzahl der Waren oder Umfang der Leistung
    • Nettobetrag der Rechnung
    • Umsatzsteuer oder ggf. Befreiung
    • Steuernummer oder USt.-ID des Leistungsgebers
  • Wie lange müssen Eingangsrechnungen aufbewahrt werden?

  • Wie kann ich Eingangsrechnungen manuell in Billomat anlegen?
  • Wie kann ich die automatische Texterkennung nutzen?
  • Wie kann ich Eingangsrechnungen aus meinem Postfach importieren?