Mit der Buchhaltungssoftware Billomat kannst Du Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern ganz unkompliziert verwalten und organisieren.
✔ Sicher & GoDB-konform
✔ Spare wertvolle Zeit
✔ Flexibel arbeiten in der Cloud (keine Installation nötig)
Test endet automatisch. Keine Kreditkarte erforderlich.
Übersichtliche Verwaltung
Mit Billomat kannst Du Deine Eingangsrechnungen in digitaler oder analoger Form in nur wenigen Klicks hochladen, zuordnen und filtern.
Import aus Postfach oder Cloud
Verbinde Dein E-Mail-Postfach oder Deine Cloud mit Billomat und die Buchhaltungssoftware speichert alle Eingangsrechnungen automatisch in der Inbox.
Automatische Texterkennung
Um Dir das manuelle Abtippen von Lieferantendaten zu ersparen, bietet Dir Billomat die intelligente und automatische Texterkennung.
Mit Billomat hast Du nicht nur Deine Ausgangsrechnungen sondern auch die Eingangsrechnungen stets im Blick! Dank flexiblem Arbeiten in der Cloud, ist für Dich auch die Aufbewahrungspflicht kein Thema mehr.
Du wünschst Dir noch mehr?
Ausgangsrechnungen GoBD-konform inklusive aller Pflichtangaben oder Angebote erstellen, Dein Bankkonto verknüpfen, Belege zuordnen – und vieles mehr:
Billomat lässt keine Wünsche offen!
Damit eine Eingangsrechnung gültig ist, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten, die in §14 und §14a UstG. definiert sind. Ohne diese Angaben ist die auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer nicht abzugsfähig.
Die Angaben in der folgenden Liste gehören auf die Eingangsrechnung:
Eingangsrechnungen müssen – ebenso wie Ausgangsrechnungen – 10 Jahre gespeichert werden. Die jeweilige Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Rechnungssteller sollten jedoch beachten, dass die Belege so aufbewahrt werden müssen, dass auch nach einem Jahrzehnt noch alle wichtigen Informationen deutlich zu erkennen sind, falls sie als Nachweis gebraucht werden.
Wer seine Rechnungen schnell bezahlt, erhält von Lieferanten und Dienstleistern häufig einen preislichen Nachlass – das Skonto. Dieser buchhalterische Begriff basiert auf dem italienischen Wort für „Rabatt“ und wird Kunden eingeräumt, die innerhalb eines fest definierten Frist zahlen. Diese Frist muss – soweit man bereit ist, Skonto zu gewähren – auf der Rechnung ausgewiesen werden. Der Skontosatz liegt üblicherweise bei 2% oder 3%, kann aber auch deutlich höher ausfallen.
Jede ausgestellte Rechnung muss den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes entsprechen – egal, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen oder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt sollen dadurch alle Zahlungen deutlich dem passenden Dokument zugeordnet werden können. Sind alle wichtigen Angaben der Rechnung erfüllt, kann der Rechnungssteller auch die Vorsteuer abziehen.
Eingangsrechnungen können in Papierform oder digital ausgestellt und müssen in beiden Fällen 10 Jahre archiviert werden. Damit Du in dieser Zeit nicht im Zettelchaos versinkst, kannst Du Deine Rechnungsverwaltung zu 100% digital mit einer Buchhaltungssoftware erledigen. Mit dem automatisieren Rechnungsimport ersparst Du Dir außerdem viel Zeit und Arbeit und übersichtliche Eingabemasken reduzieren Deine Fehlerwahrscheinlichkeit auf ein Minimum. Die importierten Rechnungen kannst Du Dir ganz bequem in der Software anzeigen lassen.
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Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die Dir von einem Lieferanten oder Unternehmen für eine von Dir erworbene Leistung ausgestellt wird. Der in diesem Dokument ausgewiesene Betrag erhöht Deine Verbindlichkeiten bzw. Schulden gegenüber Deinen Gläubigern bzw. Kreditoren bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du die Rechnung bezahlst. Nach Erhalt muss die Eingangsrechnung mit dem korrekten Buchungssatz kontiert werden.
Eine Ausgangsrechnung ist das Gegenstück zu einer Eingangsrechnung. Sie beleuchten also quasi die gegensätzliche Perspektive, in der Du einem Kunden eine Rechnung ausstellst. Zu diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Forderungen von Deinem Unternehmen gegenüber dem Kunden und bestehen bis dieser den genannten Betrag begleicht. Auch eine Ausgangsrechnung muss mit richtigem Buchungssatz verbucht werden.
Damit eine Eingangsrechnung gültig ist, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten, die in §14 und §14a Umsatzsteuergesetz (UstG) definiert sind. Diese Angaben sind:
Unternehmen müssen Rechnungen – Eingangs- wie Ausgangsrechnungen – 10 Jahre aufbewahren, bevor sie diese löschen. Wichtig ist hierbei, dass die Dokumente auch nach einem Jahrzehnt noch lesbar und vollständig sind. Mit einer Buchhaltungssoftware wie Billomat kannst Du das sogar ganz ohne Zettelchaos und zu 100% digital.
Neben einem automatischen Import kannst Du alle Rechnungen auch manuell in Billomat einpflegen. Navigiere hierfür einfach in der Sidebar (linkes Menü) zu Eingangsrechnungen und klicke dann auf Neu erstellen. Wähle den Lieferanten aus, der die Rechnung ausgestellt hat und gib in der Eingabemaske alle Daten (Rechnungsnummer, Währung, Betrag etc.) ein. Abschließend musst Du nur noch auf Speichern klicken.
Gehe in der Sidebar zum Menüpunkt Eingangsrechnungen und klicke hier auf Upload. Wähle dann eine Rechnungsdatei aus und lade sie hoch. Klicke die hochgeladene Rechnung an und wähle den Lieferanten, der die Rechnung ausgestellt hat. Wenn Du möchtest, kannst Du noch ein Aufwandkonto angeben, auf dem die Rechnung gebucht werden soll. Mit einem Klick auf Speichern ist der Importvorgang Deiner Eingangsrechnung abgeschlossen.
In nur wenigen Klicks kannst Du Dein E-Mail-Postfach mit Deiner Inbox in Billomat verknüpfen. Unter Dokumente > Inbox-Dokumente findest Du das Optionsmenü für Deine Inbox. Hier kannst Du auswählen, wie die Dokumente in Deine Inbox gelangen sollen. Jeder Billomat-Nutzer erhält eine persönliche E-Mail-Inbox, an die er seine Rechnungen weiterleiten kann. So sparst Du letztendlich viel Zeit und händische Arbeit.