Mit der Buchhaltungssoftware Billomat kannst Du Deine EÜR innerhalb von Sekunden erstellen.
✔ Einnahmen und Ausgaben immer im Blick
✔ Sicher & GoDB-konform
✔ Übersichtliches Dashboard mit tagesaktuellen Zahlen
Test endet automatisch. Keine Kreditkarte erforderlich.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine Verfahrensweise, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Das ist nicht nur wichtig für Dich als Unternehmer, sondern auch für das Finanzamt. Wer keine doppelte Buchführung und keinen Jahresabschluss erstellen muss, der muss die EÜR jährlich als Teil der Steuererklärung abgeben. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende mit einem Umsatz von weniger als 600.000€ jährlich und einem Gewinn von weniger als 60.000€ jährlich.
Die übersichtliche Eingabemaske von Billomat ist intuitiv bedienbar und alle Zeilen sind verständlich erklärt.
Die EÜR Software sortiert Deine Einnahmen und Ausgaben automatisch den von Dir definierten Kategorien zu. Alle Unterlagen sind sicher online abgelegt und übersichtlich geordnet.
Billomat übernimmt viele buchhalterische Aufgaben automatisiert. So sparst Du Dir viel Zeit und Arbeit.
Du kannst Deinem Steuerberater direkten Zugriff zu Deiner Buchhaltungssoftware ermöglichen, sodass er alle benötigten Daten selbstständig einsehen kann.
Die Einnahmenüberschussrechnung basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Wie der Name bereits vermuten lässt, werden hierbei alle Betriebseinnahmen, die im aktuellen Jahr zugeflossen sind, sowie alle Ausgaben, die Du getätigt hast, aufgelistet, gegliedert und gegenübergestellt. Bei der EÜR ist – anders als bei der Bilanzierung – immer nur der Teil des Flusses relevant, der wirklich schon geflossen ist: rein in die Kasse oder raus aus der Kasse.
Wie oben bereits erwähnt, geht es in der Einnahmenüberschussrechnung vor allem um eins: Betriebseinnahmen und -ausgaben. Den Gewinn erhältst Du, indem Du die Ausgaben von den Einnahmen abziehst.
Betriebseinnahmen
Diese werden durch Rechnungen belegt, die Du Deinen Kunden ausgestellt hast.
Betriebsausgaben
Diese finden sich in Form von Eingangsrechnungen, die Du per Post oder digital von Deinen Lieferanten erhalten hast.
Gewinn = Einnahmen – Ausgaben
Obwohl Unternehmen grundsätzlich zur Soll-Versteuerung verpflichtet sind, kann in bestimmten Situationen eine Ist-Versteuerung beantragt werden. Die Unterscheidung kann unter Umständen sogar die Liquidität beeinflussen.
Soll-Versteuerung
Die Soll-Versteuerung betrachtet den Zeitpunkt der Vereinbarung. Die Steuerschuld ist dabei unabhängig von der Zahlung und entsteht mit der Lieferung oder Leistung. Billomat erfasst für die EÜR die Beträge am Tag der Rechnungsstellung.
Ist-Versteuerung
Die Ist-Versteuerung berücksichtigt die Zahlung. Erst wenn eine Rechnung bezahlt ist, muss der Betrag auch versteuert werden. Für die EÜR berücksichtigt Billomat Beträge zum Beispiel erst am Tag des Zahlungseingangs.
Die 10-Tage-Regelung ist eine Sonderregelung der EÜR und gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Rechnungen am Jahreswechsel. Sie ermöglicht es, Zahlungen um 10 Tage in den vorhergehenden oder nachfolgenden Abrechnungszeitraum zu verschieben. Die Einnahmen und Ausgaben müssen somit innerhalb von 20 Tagen rund um den Jahreswechsel fällig sein und auch innerhalb dieses Zeitraums beglichen werden.
Mit einer Buchhaltungssoftware an Deiner Seite kannst Du übersichtliche Vorlagen mit verständlichen Erläuterungen für Deine Einnahmenüberschussrechnung verwenden. So weißt Du stets, welche Einnahmen und Ausgaben an welcher Stelle Deiner EÜR angegeben werden müssen und kannst in der Software auch die Umsatzsteuerbefreiung eintragen.
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Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Im Kontrast dazu steht der Jahresabschluss mit Bilanz. In der Einnahmenüberschussrechnung müssen Steuerpflichtige ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen. Nach Abzug der Gesamtsumme an Ausgaben vom Gesamtbetrag der Einnahmen verbleibt als Ergebnis der Gewinn. Als Einnahmen gelten ausschließlich eingegangene Zahlungen. Forderungen, die durch den Kunden noch nicht bezahlt wurden, müssen nicht in die EÜR aufgenommen werden. Als Basis für die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfache Buchhaltung ausreichend. Ebenso ist für die Gewinnermittlung über die einfache Einnahmenüberschussrechnung keine jährliche Inventur sowie keine Kassenführung erforderlich.
Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmenüberschussrechnung wird das Zufluss-/Abfluss-Prinzip angewendet. Wichtigstes Kennzeichen des Zufluss-Abfluss-Prinzips ist der Zeitpunkt der Zahlungsbewegung. Dieser entscheidet darüber, welche Einnahmen und Ausgaben für die Gewinnermittlung über einen bestimmten Abrechnungszeitraum herangezogen werden. Die EÜR rechnet gemäß dem Zufluss-Prinzip nur diejenigen Ausgangsrechnungen zu den betrieblichen Einnahmen, für die auch eine Zahlung erfolgt ist. Ebenso zählt die EÜR gemäß dem Abfluss-Prinzip nur diejenigen Eingangsrechnungen zu den Betriebsausgaben, für die innerhalb des Abrechnungszeitraums auch eine Zahlung an den Lieferanten geleistet wurde. Auch Abschreibungen werden den Betriebsausgaben zugewiesen.
Die EÜR stellt die Einnahmen eines Unternehmens den Betriebsausgaben gegenüber. Grundsätzlich gehören demnach sowohl Betriebseinnahmen als auch betrieblich bedingte Ausgaben in die EÜR. Das Finanzamt erwartet eine Aufteilung von Einnahmen und Ausgaben, wie es die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung vorgibt. Demnach sind die folgenden Einnahmearten im einzelnen aufzuführen: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen; Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen; Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger Umsatzsteuer schuldet; Vereinnahmte Umsatzsteuer; Vom Finanzamt erstattete Vorsteuer; Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen; private KFZ-Nutzung und mehr; Auch Betriebsausgaben sind im einzelnen anzugeben, wie z.B.:
Für die Gewinnermittlung stehen mit EÜR oder Jahresabschluss mit Bilanz zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Der Gesetzgeber schreibt genau vor, welche Unternehmen bilanzieren müssen und wer eine einfache EÜR zur Gewinnermittlung erstellen darf. Unternehmer, die die EÜR nutzen dürfen, können auch freiwillig bilanzieren. Damit verzichten sie freiwillig auf die Erstellung einer EÜR. Die Bilanz bietet für Steuerpflichtige mehr Gestaltungsmöglichkeiten als die EÜR. So können bilanzierende Unternehmer beispielsweise die Teilwertabschreibung oder den Investitionsabzugsbetrag nutzen oder Rückstellungen bilden. Die Erstellung einer Bilanz bietet zudem mehr Transparenz über betriebliche Abläufe und ermöglicht auch unterjährig eine wirtschaftliche Bestandsaufnahme des Unternehmens.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist Bestandteil der Einkommensteuererklärung und eine Alternative zum Jahresabschluss für bestimmte Unternehmer. Mit ihr ermittelt der selbstständige Steuerpflichtige den Gewinn aus seiner gewerblichen Tätigkeit. Die Angaben über Einnahmen und Ausgaben sind auf dem Formularblatt mit der Bezeichnung Anlage EÜR einzutragen, das das Formular zur Einkommensteuererklärung ergänzt. Die EÜR muss zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Hierfür gelten gesetzlich vorgeschriebene Fristen. Die reguläre Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet zum 31. Juli des Jahres, das auf den Abrechnungszeitraum folgt. Um eine Verlängerung der Frist zu erwirken, musst Du einen entsprechenden Antrag an Dein zuständiges Finanzamt stellen. Wer einen Steuerberater für die Abgabe der Einkommensteuererklärung beauftragt, hat auch für die Erstellung der EÜR mehr Zeit.
Prinzipiell müssen alle Unternehmer, die gesetzlich nicht zu einer doppelten Buchführung in Form einer GuV und einem Jahresabschluss verpflichtet sind, eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und das Finanzamt übermitteln. Die EÜR ist eine vereinfachte Variante der Gewinnermittlung, die insbesondere Kleinunternehmer, Freiberufler, aber auch die meisten Selbstständigen ausfüllen müssen.
Unternehmer und Gewerbetreibende können unter genau vorgegebenen Bedingungen die EÜR zur Gewinnermittlung einsetzen. Grundsätzlich gelten zwei zentrale Voraussetzungen für die Anwendung der EÜR: keine Pflicht zur doppelten Buchführung, keine freiwillige Bilanzierung Der Gesetzgeber schreibt genau vor, wann die Pflicht zur doppelten Buchführung entfällt und somit die EÜR angewendet werden darf. Demnach müssen Unternehmer die folgenden vier Voraussetzungen erfüllen, um ihre Gewinne durch die EÜR zu ermitteln: Die gewerbliche Tätigkeit wird als Einzelunternehmer ausgeführt und der Jahresgewinn liegt unterhalb von 60.000 Euro und der Jahresumsatz liegt unterhalb von 600.000 Euro und der Unternehmer hat keine freiwillige Bilanzierung gewählt Freiberufler haben unabhängig von ihren Einnahmen immer das Recht, die EÜR zu verwenden.
Um die EÜR zu erstellen, sollten Unternehmer die Daten vorbereiten, die das amtliche Formular des Finanzministeriums vorschreibt. Einnahmen vorbereiten Einnahmen sind in umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Einnahmen aufzuteilen. Die Gesamtbeträge sind in netto zu ermitteln und in das Formular einzutragen. Daneben sind erstattete Umsatzsteuer, private KFZ Nutzung oder Verkäufe aus dem Anlagevermögen anzugeben und im Vorfeld jeweils getrennt voneinander zu ermitteln. Nach der Eintragung ermittelt das Formular den Gesamtbetrag der Einnahmen automatisch. Ausgaben vorbereiten Alle Betriebsausgaben sind in Nettobeträgen einzutragen. Die Betriebsausgaben sind in die vorgegebenen Kategorien, wie zum Beispiel für Einkäufe von Waren, Telefon und Internet, Werbungskosten usw. einzuteilen. Zusätzlich musst Du die Vorsteuer, die Du für Lieferungen und Leistungen bezahlt hast, in einem Gesamtbetrag angeben. Auch Umsatzsteuern, die Du bereits bezahlt hast, sind in der EÜR zu erfassen.
Mit Billomat kannst Du in nur wenigen Klicks einen Bericht über deine Einnahmen und Ausgaben erstellen. Dazu greift die Buchhaltungssoftware auf die Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen im ausgewählten Zeitraum zurück und ermittelt deinen steuerrechtlichen Gewinn/Verlust in Form der EÜR.
Logge Dich in Deinem Billomat-Account ein, navigiere zum Menüpunkt Berichte/Exporte und klicke hier auf EÜR. Definiere dann den Zeitraum für Deinen Bericht und wähle die jeweilige Besteuerungsart aus (Soll- oder Ist-Versteuerung). Im Anschluss kannst Du Dein bevorzugtes Ausgabeformat definieren und ggf. noch weitere Einnahmen und Ausgaben ergänzen. Mit einem Klick auf den Button Bericht erstellen schließt Du den Prozess ab und erhältst Deine Einnahmenüberschussrechnung.
Der Steuerberater rechnet seine Leistungen nach den Vorgaben der Steuerberatergebührenverordnung ab. Diese schreibt genau vor, welche Gebühren der Steuerberater für bestimmte Leistungen verlangen darf. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser bezeichnet die Höhe der Einkünfte, die das Unternehmen erzielt hat. Zusätzlich gelten Abrechnungsintervalle, die der Steuerberater als Spielraum für ihre Gebühren nutzen darf. Die Intervalle sind in Zehnteln angegeben. Die volle Gebühr für eine Leistung ist mit der Zehntelgebühr zu multiplizieren. Beispiel Für die Erstellung der EÜR liegt die volle Gebühr bei etwas über 300 Euro für Einkünfte von bis zu 5.000 Euro. Für Einkünfte von 80.000 Euro liegt die Gebühr bei ungefähr 1.000 Euro. Die Mittelgebühr für die Erstellung der EÜR liegt bei 12,5 Zehnteln. Daraus ergibt sich eine Gebühr von etwas mehr als 375 Euro bei Einkünften von bis zu 5.000 Euro. Für Einkünfte von 80.000 Euro fällt eine Gebühr von 1.250 Euro an.