Einnahmen­überschuss­­rechnung

Mit der Buchhaltungssoftware Billomat kannst Du Deine EÜR innerhalb von Sekunden erstellen.

✔ Einnahmen und Ausgaben immer im Blick
✔ Sicher & GoDB-konform
✔ Übersichtliches Dashboard mit tagesaktuellen Zahlen

Test endet automatisch. Keine Kreditkarte erforderlich.

Einnahmenüberschuss­rechnung online erstellen mit Billomat

Einnahmenüberschuss­­rechnung als schlanke Gewinnermittlung

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine Verfahrensweise, um den Gewinn des Unternehmens zu ermitteln. Das ist nicht nur wichtig für Dich als Unternehmer, sondern auch für das Finanzamt. Wer keine doppelte Buchführung und keinen Jahresabschluss erstellen muss, der muss die EÜR jährlich als Teil der Steuererklärung abgeben. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende mit einem Umsatz von weniger als 600.000€ jährlich und einem Gewinn von weniger als 60.000€ jährlich.

Deine Vorteile mit Billomat

EÜR ohne Vorkenntnisse

Die übersichtliche Eingabemaske von Billomat ist intuitiv bedienbar und alle Zeilen sind verständlich erklärt.

Automatische Zahlungszuordnung

Die EÜR Software sortiert Deine Einnahmen und Ausgaben automatisch den von Dir definierten Kategorien zu. Alle Unterlagen sind sicher online abgelegt und übersichtlich geordnet.

Zeitersparnis durch Automatisierung

Billomat übernimmt viele buchhalterische Aufgaben automatisiert. So sparst Du Dir viel Zeit und Arbeit.

Zusätzlicher Steuerberaterzugang

Du kannst Deinem Steuerberater direkten Zugriff zu Deiner Buchhaltungssoftware ermöglichen, sodass er alle benötigten Daten selbstständig einsehen kann.

EÜR auf einen Blick

Die Grundlage der EÜR – Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Die Einnahmenüberschussrechnung basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Wie der Name bereits vermuten lässt, werden hierbei alle Betriebseinnahmen, die im aktuellen Jahr zugeflossen sind, sowie alle Ausgaben, die Du getätigt hast, aufgelistet, gegliedert und gegenübergestellt. Bei der EÜR ist – anders als bei der Bilanzierung – immer nur der Teil des Flusses relevant, der wirklich schon geflossen ist: rein in die Kasse oder raus aus der Kasse.

DATEVconnect online und Einnahmenüberschussrechnung
Korrekturrechnungen erstellen für Einnahmenüberschussrechnung

Betriebseinnahmen & -ausgaben

Wie oben bereits erwähnt, geht es in der Einnahmenüberschussrechnung vor allem um eins: Betriebseinnahmen und -ausgaben. Den Gewinn erhältst Du, indem Du die Ausgaben von den Einnahmen abziehst.

Betriebseinnahmen
Diese werden durch Rechnungen belegt, die Du Deinen Kunden ausgestellt hast.

Betriebsausgaben
Diese finden sich in Form von Eingangsrechnungen, die Du per Post oder digital von Deinen Lieferanten erhalten hast. 

Gewinn = Einnahmen – Ausgaben

Soll- & Ist-Versteuerung

Obwohl Unternehmen grundsätzlich zur Soll-Versteuerung verpflichtet sind, kann in bestimmten Situationen eine Ist-Versteuerung beantragt werden. Die Unterscheidung kann unter Umständen sogar die Liquidität beeinflussen.

Soll-Versteuerung
Die Soll-Versteuerung betrachtet den Zeitpunkt der Vereinbarung. Die Steuerschuld ist dabei unabhängig von der Zahlung und entsteht mit der Lieferung oder Leistung. Billomat erfasst für die EÜR die Beträge am Tag der Rechnungsstellung.

Ist-Versteuerung
Die Ist-Versteuerung berücksichtigt die Zahlung. Erst wenn eine Rechnung bezahlt ist, muss der Betrag auch versteuert werden. Für die EÜR berücksichtigt Billomat Beträge zum Beispiel erst am Tag des Zahlungseingangs.

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Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine

Sonderfall: Die 10-Tage-Regelung

Die 10-Tage-Regelung ist eine Sonderregelung der EÜR und gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Rechnungen am Jahreswechsel. Sie ermöglicht es, Zahlungen um 10 Tage in den vorhergehenden oder nachfolgenden Abrechnungszeitraum zu verschieben. Die Einnahmen und Ausgaben müssen somit innerhalb von 20 Tagen rund um den Jahreswechsel fällig sein und auch innerhalb dieses Zeitraums beglichen werden.

So einfach erstellst Du eine EÜR mit Billomat

Mit einer Buchhaltungssoftware an Deiner Seite kannst Du übersichtliche Vorlagen mit verständlichen Erläuterungen für Deine Einnahmenüberschussrechnung verwenden. So weißt Du stets, welche Einnahmen und Ausgaben an welcher Stelle Deiner EÜR angegeben werden müssen und kannst in der Software auch die Umsatzsteuerbefreiung eintragen.

  • Belege einfach für Texterkennung erfassen
  • Umsatzsteuer rechnet die Software automatisch heraus (z.B. für Kleinunternehmer)
  • Einnahmen und Ausgaben automatisch nach Umsatzsteuer sortieren
  • Einnahmen und Ausgaben automatisch ordnungsgemäß gliedern
  • Die Software zeigt Dir, in welche Zeile welcher Betrag in ELSTER gehört
Einnahmenüberschussrechnung online erstellen mit Billomat

Die EÜR sollte einfach sein!

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Häufig gestellte Fragen zur Erstellung einer EÜR

  • Welche Vorteile hat die EÜR?

    Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Im Kontrast dazu steht der Jahresabschluss mit Bilanz. In der Einnahmenüberschussrechnung müssen Steuerpflichtige ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen. Nach Abzug der Gesamtsumme an Ausgaben vom Gesamtbetrag der Einnahmen verbleibt als Ergebnis der Gewinn. Als Einnahmen gelten ausschließlich eingegangene Zahlungen. Forderungen, die durch den Kunden noch nicht bezahlt wurden, müssen nicht in die EÜR aufgenommen werden. Als Basis für die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfache Buchhaltung ausreichend. Ebenso ist für die Gewinnermittlung über die einfache Einnahmenüberschussrechnung keine jährliche Inventur sowie keine Kassenführung erforderlich.

  • Was ist das Zufluss-/Abfluss-Prinzip?

    Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmenüberschussrechnung wird das Zufluss-/Abfluss-Prinzip angewendet. Wichtigstes Kennzeichen des Zufluss-Abfluss-Prinzips ist der Zeitpunkt der Zahlungsbewegung. Dieser entscheidet darüber, welche Einnahmen und Ausgaben für die Gewinnermittlung über einen bestimmten Abrechnungszeitraum herangezogen werden. Die EÜR rechnet gemäß dem Zufluss-Prinzip nur diejenigen Ausgangsrechnungen zu den betrieblichen Einnahmen, für die auch eine Zahlung erfolgt ist. Ebenso zählt die EÜR gemäß dem Abfluss-Prinzip nur diejenigen Eingangsrechnungen zu den Betriebsausgaben, für die innerhalb des Abrechnungszeitraums auch eine Zahlung an den Lieferanten geleistet wurde. Auch Abschreibungen werden den Betriebsausgaben zugewiesen.

  • Was gehört in die EÜR?

    Die EÜR stellt die Einnahmen eines Unternehmens den Betriebsausgaben gegenüber. Grundsätzlich gehören demnach sowohl Betriebseinnahmen als auch betrieblich bedingte Ausgaben in die EÜR. Das Finanzamt erwartet eine Aufteilung von Einnahmen und Ausgaben, wie es die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung vorgibt. Demnach sind die folgenden Einnahmearten im einzelnen aufzuführen: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen; Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen; Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger Umsatzsteuer schuldet; Vereinnahmte Umsatzsteuer; Vom Finanzamt erstattete Vorsteuer; Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen; private KFZ-Nutzung und mehr; Auch Betriebsausgaben sind im einzelnen anzugeben, wie z.B.:

    • Einkäufe von Waren, Rohstoffen und Hilfsstoffen für den Betrieb
    • Fremdleistungen
    • Telefon und Internet
    • Werbungskosten
    • Gezahlte Vorsteuer
    • An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
    • Löhne und Gehälter
    • Absetzung für Abnutzung (AfA) und mehr
  • Kann ich freiwillig auf die EÜR verzichten?
  • Wann muss eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden?
  • Wer muss eine EÜR machen?
  • Wer kann optional eine Einnahmenüberschussrechnung machen?
  • Wie mache ich eine Einnahmenüberschussrechnung?
  • Wie funktioniert die EÜR mit Billomat?
  • Wie kann ich meine EÜR in Billomat erstellen?
  • Was kostet eine Einnahmenüberschussrechnung beim Steuerberater?