Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer*innen

Billomat unterstützt Dich als Existenzgründer*in und passt sich jederzeit an Dein Wachstum und Deinen Umsatz an.

✔ Sicher & GoBD-konform
✔ Cloudbasierte Software
✔ Schnelle und einfache Auftragsabwicklung

Test endet automatisch. Keine Kreditkarte erforderlich.

Digitalisiere Deine Buchhaltung mit Billomat

Die ideale Buchhaltung für Kleinunternehmer*innen

Wer als Kleinunternehmer*in durchstarten möchte, sollte sich auf einfache und schnelle Buchhaltung verlassen können. Billomat bietet Dir hilfreiche Funktionen, Dir Deine digitale Buchhaltung so simple und flexibel wie möglich machen.

Deine Vorteile mit Billomat

Zeitersparnis

Billomat-Nutzer*innen konnten ihre Buchhaltung durch das cloudbasierte Rechnungsprogramm um durchschnittlich 86% beschleunigen.

Weniger Korrekturläufe

Automatisierungen und Vorlagen führen dazu, dass Nutzer*innen durch Billomat Korrekturen in Rechnungen, Angeboten & Co. im Schnitt um 77% senken konnten.

Alle KPIs im Blick

Alle Deine Kennzahlen und Dokumente findest Du mit Billomat zentral in einer Software, was Dir die Basis für datengetriebene Echtzeit-Entscheidungen bietet.

Automatisierte Fakturierung

Mit Billomat haben Nutzer*innen im Durchschnitt 55% ihrer Buchhaltungs- und Fakturierungsprozesse automatisieren können, um Zeit und Fehler zu sparen.

Funktionen für Kleinunternehmer*innen

Das Billomat Gesamtpaket

Mit unserem Rechnungsprogramm erstellen Kleinunternehmen Angebote, Rechnungen und Mahnungen zentral in einer Software und können diesen Prozess automatisieren und verknüpfen.

Abo-Rechnungen

Spare Zeit und Tipparbeit, indem Du für wiederkehrende Zahlungen Abo-Rechnungen anlegst. Diese werden im definierten, regelmäßigen Turnus erstellt und an Deine Kund*innen versendet.

Einnahmenüberschussrechnung

Kleinunternehmer*innen müssen ihre Steuer­erklärung meist durch eine EÜR ergänzen. Billomat bietet Dir eine praktische Vorlage und klare Erklärungen zu jedem Feld in der EÜR.

Zahlungsabgleich & Banking

Mit dem automatischen Zahlungsabgleich behältst Du alle Transaktionen im Blick und offene Positionen Deiner Buch­haltung werden direkt bei Zahlungs­eingang als bezahlt gekennzeichnet.

Kleinunternehmerregelung

Mit Billomat ist die Kleinunternehmer­regelung nach §19 UStG direkt in der Rechnungsvorlage einstellbar. Du kannst Dich allerdings komplett flexibel für oder gegen die Umsatzsteuer entscheiden.

DATEV-Export

Dank des praktischen DATEV-Exports kannst Du Deiner Steuerberatung alle steuerlich relevanten Daten zur Verfügung stellen und so beiden Partien Zeit und Arbeit sparen.

Integrationen für Kleinunternehmen

Erweitere Billomat mit Deinen bisherigen Tools oder entdecke neue Lösungen, um Dein Kleinunternehmen fit für Rechnungen, Steuern & Co. zu machen.

Warum Unternehmer*innen die innovative Buchhaltungssoftware von Billomat lieben

Ich würde Billomat allen klein- und mittelständischen Unternehmen empfehlen, die ihre Buchhaltung derzeit noch mit Excel & Co. machen oder auf veraltete, lokal installierte und oft überteuerte Software setzen.“

Jens Bayer

Geschätsführer medienvirus

Unsere Zertifikate & Auszeichnungen

Häufig gestellte Fragen

Wer zählt als Kleinunternehmer*in?

Die steuerliche Kleinunternehmerregelung greift, wenn Dein Umsatz im vergangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro lag und im jetzigen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Sobald Du diese Umsatzgrenze überschreitest, bist Du gegenüber dem Finanzamt automatisch zur Umsatzsteuer verpflichtet und verlierst den steuerrechtlichen Status als Kleinunternehmer*in.

Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer*in zahlen?

Durch die Kleinunternehmerregelung in §19 UstG bist Du als Kleinunternehmer*in sowohl von der Vorsteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung soll neuen Unternehmer*innen einen steuerlichen Vorteil bieten und ihnen dabei helfen, die ersten Hürden der Gründung erfolgreich zu meistern. Solange die Kleinunternehmerregelung gilt, musst Du lediglich Einkommenssteuer zahlen.

Alle Fragen anzeigen

  • Welche Besonderheiten gelten für Kleinunternehmer*innen?

    Wer als Kleinunternehmer*in aktiv ist, muss keine Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Dementsprechend ist man jedoch nicht dazu berechtigt, die Vorsteuer abzüglich geltend zu machen. Allerdings bist Du dazu verpflichtet, diese Sonderregelung für Unternehmer*innen explizit in Deinen Rechnungen zu vermerken. Ab einem Vorjahres-Umsatz von 22.000 Euro und einem Umsatz im aktuellen Jahr von 50.000 Euro musst Du jedoch die Umsatzsteuer verrechnen und giltst nicht mehr als Kleinunternehmen nach §19 UstG.

  • Was muss ich als Kleinunternehmer*in in der Steuererklärung beachten?

    Als Kleinunternehmer*in bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Im Rahmen der Steuererklärung musst Du zudem eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an das Finanzamt übermitteln, in der Du Deine Gewinne – also Umsätze minus Kosten – vollständig darlegst. Die EÜR kann seit 2017 nur noch online übermittelt werden.

  • Welche Rechtsform vertrete ich als Kleinunternehmer*in?

    Sowohl bezüglich Buchhaltung als auch Steuern soll es Kleinunternehmer*innen so einfach wie möglich gemacht werden. Als mögliche Rechtsformen kommen das Einzelunternehmen in Frage, falls Du im Alleingang tätig bist, oder die der GbR, wenn Du im Team ein Kleinunternehmen führst. Besonders beleibt ist der Status als Kleinunternehmer*in für Freiberufler*innen, die parallel zum eigentlichen Job eine Nebentätigkeit nachgehen. Solltest Du Dir bezüglich der Rechtsform unsicher sein, kannst Du Dich auch einfach beim zuständigen Finanzamt erkundigen.

  • Benötige ich als Kleinunternehmer*in ein Buchhaltungsprogramm?

    Gerade für die Selbstständigkeit, in der man auch die Buchhaltung selbstständig managen muss, ist eine Buchhaltungssoftware ideal. Mit ihr kannst Du bei Bedarf die EÜR oder Bilanzen erstellen und verwalten, Rechnungen und Mahnungen schreiben und an Deine Kund*innen versenden oder eine Steuerberatung involvieren, falls Dir steuerliche Angelegenheiten über den Kopf wachsen sollten. Außerdem kann die Software die geltende Kleinunternehmerregelung direkt auf Deinen Rechnungen und Angeboten ausweisen und somit das Nicht-Auftreten der Umsatzsteuer und Vorsteuer beherzigen. Besonders für junge Unternehmer*innen bietet Billomat Tarife bereits ab 6 Euro pro Monat, die Du nach Bedarf parallel zu Deinem unternehmerischen Wachstum flexibel anpassen kannst.

  • Kann ich betriebliche Kosten als Kleinunternehmer*in absetzen?

    Kleinunternehmer*innen können genauso Kosten von der Steuer absetzen, wie jedes andere Unternehmen auch. Besonders in der Anfangsphase ist das praktisch, da meist Arbeitsmittel, Software etc. für die Tätigkeit gekauft werden müssen und so schnell einige hundert Euro zusammenkommen. Absetzbar sind unter anderem Reisekosten, Anschaffungskosten für Hard- und Software, Kosten für externe Dienstleister*innen und sogar Personalkosten, falls bereits Mitarbeitende dein Team verstärken. All das kannst Du absetzen und im Rahmen Deiner Steuererklärung an das Finanzamt weiterleiten.

  • Bekomme ich ein persönliches Onboarding für Billomat?

    Ja, ein Onboarding für die Buchhaltungssoftware bekommst Du direkt nach der Buchung eines Business- oder Enterprise-Tarifs. Sobald Du den passenden Tarif gewählt und einen Account erstellt hast, setzt sich Dein persönlicher Ansprechpartner aus unserem Support-Team zeitnah mit Dir in Verbindung. Gemeinsam werft ihr einen Blick auf die wichtigsten Funktionen der Software und diskutiert zusammen, welche Elemente für Dein Kleinunternehmen besonders relevant sein könnten. Solltest Du im Nachgang noch Fragen haben, kannst Du sich natürlich jederzeit wieder an unseren Kundenservice wenden. Nutzer*innen des Solo-Tarifs können zur Klärung ihrer Fragen in unserer umfangreichen Knowledge-Base recherchieren.

  • Welche Add-ons bietet mir Billomat?

    Billomat bietet als Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer*innen eine Vielzahl an Erweiterungen, damit Du die Software individuell für Dein Kleinunternehmen anpassen kannst. Neben Cloudspeicherdiensten findest Du unter unseren Add-ons auch Tools zum ZeitmanagementZahlungssysteme sowie Lösungen für Onlineshops. Kleinunternehmer*innen nutzen nach unserer Erfahrung besonders gerne die Add-ons für Billomat BankingGoogle DriveDropboxWooCommerce und DATEVconnect Online.

    Mehr Informationen zu all unseren Integrationen für Billomat findest Du auf unserer Add-on-Seite.

  • Welche kostenfreien Services kann ich als Kleinunternehmer*in bei Billomat nutzen?

    Damit Du Dich als Kleinunternehmer*in stets weiterentwickeln kannst und auf dem aktuellen Wissensstand bleibst, bietet Dir Billomat diverse Services an, die Dir komplett kostenlos zu Verfügung stehen. Abonniere zum Beispiel unseren Newsletter, um interessante Beiträge zu Buchhaltung und Steuern zu erhalten, oder wirf einen Blick in unser Magazin, um zahlreiche Artikel aus den Bereichen Unternehmenssteuerung, Finanzen und Recht zu finden. Mit themenspezifischen ePapers und regelmäßigen Webinaren kannst Du Dein Wissen fundiert ausbauen und unsere praktischen Vorlagen helfen Dir dabei, Rechnungen, Angebote und Mahnungen professionell und gleichzeitig schnell zu erstellen.