Du musst eine Rechnung oder eine Mahnung schreiben, aber weißt nicht wie das geht? Als Experten in Sachen Buchhaltung haben wir dir kostenloses Vorlagen Paket für deine Buchhaltung zusammengestellt.
✓ Rechnung
✓ Angebot
✓ Mahnung
✓ Kleinbetragsrechnung
✓ Kleinunternehmerrechnung
Du hast die Ware versendet oder deine Dienstleistung fertiggestellt? Dann ist es nun an der Zeit, deinem Auftraggeber eine Rechnung zu stellen. Nutze hierfür unsere klassische Rechnungsvorlage.
Wenn die Summe aller verkaufter Waren bzw. deiner Leistungen 200€ (inklusive der Mehrwertsteuer) nicht übersteigt darfst du eine sogenannte Kleinbetragsrechnung ausstellen. So kannst du getrost auf die Angabe einer fortlaufende Rechnungsnummer und deiner Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer verzichten.
Bist du Kleinunternehmer? Dann bist du gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die erhobene Mehrwertsteuer auf deiner Rechnung auszuweisen. Darauf musst du in deiner Rechnung allerdings explizit hinweisen mit einer Kleinunternehmer Formulierung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Diesen haben wir in dieser Vorlage bereits für dich mit eingebaut.
Wenn du einen bequemeren Weg suchst, um Rechnungen und Angebote zu schreiben, dann versuche doch mal Billomat.
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Ein wahrer Grund zur Freude: Jemand interessiert sich für deine Dienstleistung oder Ware. Der Interessent wird dich nun um ein Angebot bitten. Im Angebot sollte eine Auflistung aller Waren und Dienstleistungen, sowie die zugehörigen Preise enthalten sein. Überzeuge den Interessenten mit deinem Angebot um den Auftrag auch zu erhalten.
Um einen Auftrag offiziell anzunehmen, solltest du dem Kunden eine Auftragsbestätigung ausstellen. Rechtlich bist du dazu zwar nicht verpflichtet, aber es gehört zum guten Ton. Deine Auftragsbestätigung sollte nochmals alle Produkte oder Dienstleistungen, die dein Kunde bestellt, enthalten.
Dein Kunde hat das, in der an ihn ausgestellten Rechnung, ausgewiesene Zahlungsziel verstreichen lassen und die Rechnung nicht beglichen? Dann kannst du deinen Auftraggeber nun mahnen. Erinnere ihn einfach freundlich daran, dass noch eine Zahlung aussteht. Manchmal werden offene Rechnungen schlicht vergessen.
Auf deine erste Mahnung hat der Kunde nicht reagiert und du hast noch immer keinen Zahlungseingang verbuchen können? Dann erinnere den säumigen Kunden einfach ein zweites Mal. Um Druck aufzubauen, kannst du eine Mahngebühr einfordern. Zudem kannst du deinen Kunden darauf hinweisen, dass bei einem weiteren Zahlungssäumnis zusätzlich Verzugszinsen fällig werden.
Wenn dein Kunde deine erste und zweite Mahnung ignoriert hat, solltest du einen schärferen Ton anschlagen. Du kannst nun zusätzlich zum ursprünglichen Rechnungsbetrag die Mahngebühren und Verzugszinsen einfordern. Mache deinem Kunden zudem klar, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, sollte er auch diese Mahnung ignorieren und nicht bis zur angegebenen Frist zahlen.
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