Egal, ob in Berlin oder Bern – mit den länderspezifischen Anpassungen von Billomat kannst Du ganz einfach professionelle Rechnungen ins Ausland stellen.
✔ Praktische Vorlagen
✔ Spare wertvolle Zeit
✔ Flexibel arbeiten in der Cloud (keine Installation nötig)
Test endet automatisch. Keine Kreditkarte erforderlich.
Die Wirtschaft wird zunehmend internationaler und auch kleinere Unternehmen akquirieren immer öfters Kund*innen im Ausland. Obwohl die internationale Rechnungsstellung in den letzten Jahren deutlich erleichtert wurde, müssen Unternehmer und Unternehmerinnen einige Besonderheiten beachten, wenn sie Rechnungen ins Ausland stellen möchten. Zu aller erst wird unterschieden, ob eine Rechnung im EÜ-Ausland oder über die Grenzen der Europäischen Union hinaus versendet wird. Insbesondere bei einem Handel oder der Erbringungen einer Leistung für ein Nicht-EU-Land sollten Unternehmen Begriffe wie Reverse-Charge-Verfahren & Co. definitiv im Hinterkopf haben, um korrekte und rechtsgültige Dokumente auszustellen.
Unsere Buchhaltungssoftware bietet Deinem Unternehmen praktische Vorlagen für den Fall, dass Du Rechnungen ins Ausland stellen möchtest.
In Billomat kannst Du individuelle Steuersätze anlegen oder vordefinierte Optionen wählen, um den steuerlichen Besonderheiten des jeweiligen Landes gerecht zu werden.
Wenn Du mit einem internationalen Team zusammenarbeitest, kannst Du Billomat ganz einfach auf Deutsch oder Englisch umstellen.
In der Rechnungssoftware Billomat kannst Du länderspezifische Anpassungen vornehmen, um bestens dafür gerüstet zu sein, Rechnungen ins Ausland zu stellen. So kannst Du beispielsweise individuelle Steuersätze anlegen und auf Dokumenten ausweisen oder aber im Zuge des Reverse-Charge-Verfahrens gar keine Umsatzsteuer berechnen. Mit praktischen Vorlagen kannst Du eine ausländische Rechnung in nur wenigen Klicks erstellen, sparst Dir dadurch wertvolle Zeit und vermeidest rechtliche Fallstricke. Solltest Du Teil eines internationales Teams sein, kannst Du Billomat auch direkt auf Englisch umstellen, um so gemeinsam die perfekte Rechnung an Kund*innen im Ausland zu erstellen.
Wenn Dein Unternehmen Rechnungen ins Ausland stellen möchte, gibt es dafür drei Optionen.
1. Reverse-Charge-Verfahren
Beide Rechnungsparteien sind Regelunternehmer*innen (B2B-Geschäft).
2. Besteuerung mit Regelsteuersatz
Nur rechnungsstellende Partei ist Regelunternehmer*in (B2C-Geschäft).
3. Umsatzsteuerfreie Rechnung
Rechnungsstellende Partei agiert als Kleinunternehmer*in.
Beim Reverse-Charge-Verfahren weist Du in Deiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus und berechnest lediglich den Nettobetrag.
Im Vergleich zum inländischen Normalfall übernimmt nun der Rechnungsempfangende die Steuerschuld und muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Wichtig ist dabei jedoch, dass Du auf Deiner Rechnung explizit auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweist, um dieses auch korrekt anzuwenden.
In einer Rechnung, die Du in das EU-Ausland stellst, müssen unbedingt die folgenden Angaben enthalten sein:
Je nachdem, in welchem Land Dein Unternehmen Produkte oder Leistungen verkauft, können unterschiedliche Steuersätze auftreten. In der EU liegt die Umsatzsteuer zwischen 0 und 27 Prozent. Im Folgenden findest Du einige EU-Länder und ihre Standardsteuersätze der USt:
Bezüglich der Umsatzsteuer gibt es innerhalb der EU einige Faktoren, die den Steuersatz beeinflussen können. In Abhängigkeit von der Produktart und dem jeweiligen Land können dabei die folgenden USt-Strukturen auftreten:
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Grundsätzlich ändert sich die Standardvorlage in die richtige Sprache, je nachdem welche Du individuell für Deinen Kunden eingestellt hast.
Beispiel:
Wenn Du im Gebietsschema für einen Kunden Brasilien ausgewählt hast, ändert sich die Sprache der Standardvorlage Deiner Rechnung auf Portugiesisch.
Nehmen wir an, Du hast Deinen brasilianischen Kunden angelegt und für diesen Kunden eine neue Rechnung erstellt. Klicke nun auf 1) Speichern. Dann erscheint am rechten Rand ein Menü, in dem Du 2) Vorschau auswählst. Nun öffnet sich deine portugiesische Rechnung automatisch und die Inhalt sind sprachlich angepasst wie in 3).
Nutzt Du nicht die Standardvorlage, sondern Deine eigene, so kannst Du für jede Eventualität eine Vorlage einrichten. Wenn also absehbar ist, dass Du englische und französische Kunden betreust, kannst Du deine Vorlage in zweifacher Ausführung hochladen. Wenn Du eine Rechnung abschließt, wählst Du dann nur noch die korrekte Vorlage mit der richtigen Sprache aus.
Vermutlich möchtest Du auch ausländischen Kunden eine Rechnung schreiben. Dabei musst Du allerdings einige Dinge beachten. Schon Österreich und die Schweiz mögen andere Ansprüche an ihr Rechnungswesen haben als Deutschland. Im EU In- und Ausland kann es dann nochmal eine Spur anders werden, nicht nur von der Sprache.
Wenn Du in der Kundenübersicht einen Kunden auswählst, kannst Du im Reiter Einstellungen die nötigen Optionen für die Sprache, das Gebietsschema, usw. auswählen.
Nicht nur die Sprache ändert sich oft bei ausländischen Kunden, auch Steuern sind oft von Sonderregelungen betroffen.
Navigiere zu: Einstellungen > Konfiguration > Steuern
Dort kannst Du neben Deinen Steuersätzen auch festlegen, welche Länder keine Steuer bezahlen müssen. Dies wird besonders beim Reverse-Charge-Verfahren interessant. Dabei hat nicht der leistende Unternehmer die Steuerlast zu tragen, sondern der Leistungsempfänger im Ausland.
Auszuweisen auf der Rechnung ist dann keine Umsatzsteuer, sondern nur der Nettobetrag, ein Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren (Siehe dazu auch Zusammenfassende Meldung) sowie die UID-Nummer von Dir und des Empfängers.