„Ab Werk“ stellt eine von vielen Vertragsformeln der sogenannten Incoterms dar, als Kürzel für wird EXW (= EX Works) genutzt.
EXW besagt, dass die Lieferung mit der Bereitstellung der Ware am Werk erfolgt. Damit findet auch der Gefahrenübergang direkt am Werk statt.
Für den Verkäufer ist dies im Vergleich zu anderen Klauseln die Minimalverpflichtung. Bereits das Verladen übernimmt der Käufer, der auch für Transport und Verzollung aufkommt und die Pflicht zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen hat. Damit stellt die EXW-Klausel die bei Käufern meist unbeliebteste Klausel dar.
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Mit der Lieferung „ab Werk“ verpflichtet sich ein Verkäufer zur Zurverfügungstellung der Ware in transportgerechter Verpackung. Er hat den Käufer über Ort und zu Zeit zu informieren. Kosten und Gefahren gehen mit der Übernahme der Ware am Standort des Verkäufers an den Käufer über.
Die Übergabe kann auf dem Betriebsgelände des Verkäufers, an einem präzise benannten Ort (Lager, Werk, Fabrik), stattfinden. Stellt der Verkäufer vorhandene Verladeeinrichtungen zur Verfügung, liegt das Risiko ihrer Nutzung beim Käufer.
Die sogenannten Incoterms (engl. International Commercial Terms) stellen internationale Handelsklauseln dar. Dabei obliegt ihnen keine Gesetzeskraft. Sie sind eher als freiwillige Regeln im internationalen und nationalen Warenhandel zu betrachten.
Mittels der Incoterms soll die Art und Weise der Lieferung von Waren geregelt werden. Neben den Gefahrenübergang regeln sie auch welche Kosten für die Lieferung der Verkäufer beziehungsweise der Käufer übernimmt.
Neben der Incoterm Klausel EXW (Ab Werk) stehen den Verragsabschließenden noch weitere Klausen zur Verfügung. So gibt es die Möglichkeit eines Gefahrenübergangs direkt am vereinbarten Terminal des Ankunftshafens (DAT) oder an einem zuvor vereinbarten Ort (DAP). Eine Auswahl an unterschiedlichen Incoterm-Klauseln ist dem folgenden Schaubild zu entnehmen:
Die Incoterm-Klauseln müssen immer mit einem bestimmten Ort angegeben werden. So muss bei der Klausel „Ab Werk“ der Standort des Werkes, oder bei der Klausel „Frei Frachtführer“ der Standort des vereinbarten Frachtführer angegeben werden.
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