Abgabenordnung

Die Abgabenordnung ist die Grundlage des Steuerrechts in der Bundesrepublik Deutschland. In der AO sind alle Regelungen für die einzelnen Steuerarten, für das Steuerverfahrensrecht, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und vieles mehr dokumentiert. Die aktuelle Abgabenordnung ist im Jahr 1977 in Kraft getreten. Durch die AO wurde die Reichsabgabenordnung (RAO) abgelöst.

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Anwendungsbereich der Abgabenordnung

Für alle durch europäisches oder Bundesrecht geregelten Steuern und Steuervergütungen, die von den Länder- oder Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, gilt die AO. In § 1 der Abgabenordnung sind darüber hinaus weitere Abgaben bestimmt, bei denen die Bestimmungen der AO anzuwenden sind. Eine Ausnahme bildet das Zollrecht. Hier sind nur die Straf-, Bußgeld- und Vollstreckungsvorschriften der AO unmittelbar und direkt anwendbar. Alle andere Bestimmungen habe im Zusammenhang mit dem Zollrecht nur unterstützenden Charakter.

Gliederung und Inhalt der Abgabenordnung

Abgabenordnung

Die Gliederung der AO umfasst neun Teile, die den Ablauf eines Besteuerungsverfahrens widerspiegeln. Die Gliederungspunkte sind

  • Einleitende Vorschriften
  • Steuerschuldrecht – Definition des Verhältnisses Staat zu Steuerschuldner
  • Allgemeine Verfahrensvorschriften
  • Durchführung der Besteuerung
  • Erhebungsverfahren
  • Vollstreckung – Folgen der verspäteten Zahlung von Steuern
  • Einspruchsverfahren (Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren)
  • Straf- und Bußgeldvorschriften sowie Straf- und Bußgeldverfahren
  • Schlussvorschriften

Die einleitenden Vorschriften der AO dienen der Erklärung der für alle Steuern gleichermaßen geltenden Grundbegriffe. Die grundlegende und ebenfalls für alle Steuerarten geltende Definition des Verhältnisses von Steuerschuldner zum Staat wird im zweiten Abschnitt zum Steuerschuldrecht der AO vorgenommen. Darin wird unter anderem geregelt, welche Ansprüche sich aus den Steuerschuldverhältnissen ergeben.

Danach folgen die Bestimmung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze zur Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, zu den Auskunftspflichten oder , wann das Recht Auskunftsverweigerung besteht.

Zentraler Punkt der Abgabenordnung ist die Bestimmung der Vorschriften über die Durchführung der Besteuerungsverfahren. Diese Vorschriften enthalten eine detaillierte Darstellung der Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (Vergleiche hierzu den Beitrag zu Finanzamt) und der Steuerpflichtigen. Steueranmeldungsverfahren, Mitwirkungspflichten, Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten werden in diesem Teil der AO genau geregelt.

In den Vorschriften zu den Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren erfolgt die Bestimmung, wann Steuern fällig werden, welche Folgen eine verspätete Zahlung der Steuerschuld hat und wann zum Beispiel die zwangsweise Vollstreckung erfolgen kann.

Unter dem Gliederungspunkt „Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren“ der AO wird festgelegt, welche Rechtsschutzmöglichkeiten den Steuerpflichtigen eingeräumt werden und wie diese anzuwenden sind.

Im letzten Abschnitt der Abgabenordnung werden die Vorschriften bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren bestimmt sowie die bürgerlichen Grundrechte, wie das Post- und Fernmeldegeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung, die durch die Abgabenordnung eingeschränkt werden, genannt.

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