Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird seit 2009, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Kapitaleinkünfte erhoben. Zu den Kapitaleinkünften (Vergleiche hierzu den Beitrag zu Kapital) zählen Zinsen auf Sparguthaben, Dividenden aus Aktien und anderen Unternehmensbeteiligungen oder auch bei einem Wertpapierverkauf realisierte Kursgewinne. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Eine andere Bezeichnung für die Abgeltungssteuer ist Kapitalertragsteuer. Die Steuer wird von den Banken einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt.

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Gründe für die Einführung der Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Mit der Einführung der Kapitalertragsteuer wurden mehrere Ziele ins Auge gefasst. Zum einen sollte die Attraktivität Deutschlands für internationale Investoren gesteigert werden, die mit der Abgeltungssteuer von einer anonymen Besteuerung im Entstehungsland der Kapitaleinkünfte und einem international wettbewerbsfähigen Steuersatz profitieren sollten.

Für inländische Kapitalanleger sollte die pauschale Kapitalertragssteuer zu einer Vereinheitlichung und damit Gleichbehandlung der bis dato zum Teil sehr unterschiedlichen Handhabung und Besteuerung verschiedener Anlageformen führen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich private Anleger im Rahmen ihrer persönliche Steuerklärung nicht mehr mit den steuerlichen Aspekten jeder einzelnen Kapitalanlage eingehend befassen müssen. Die Steuerschuld für die Kapitalerträge ist mit der Abführung der Kapitalertragssteuer durch die Banken, einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, abgegolten.

Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen

Nicht von der Kapitalertragssteuer erfasst werden Kursgewinne beim Verkauf von Aktien und Unternehmensbeteiligungen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden. Ebenso müssen die Zinsen aus Lebensversicherungen, die erst nach Ablauf einer Frist von 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers realisiert werden, nicht versteuert werden. Eine weitere Ausnahme bilden Risikozertifikate ohne Kapitalgarantie, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden.

Kritik an der Abgeltungssteuer

Kritiker der Abgeltungssteuer sind sich weitestgehend darin einig, dass die Pauschalsteuer ein Geschenk der damaligen Bundesregierung an finanzstarke Bundesbürger gewesen ist. Die Begründung für diese Einschätzung liefert der im Vergleich zum Spitzensteuersatz geringe pauschale Steuersatz der Abgeltungsteuer von 25 %, der unabhängig vom individuellen und oft höheren Steuersatz des Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuer erhoben wird.

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