Die Abgrenzungsgrundsätze definieren innerhalb der Buchhaltung verschiedene Regelungen betreffs zu verbuchender Posten. Sie sind nur einige der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), die in der Bilanzierung Anwendung finden.
Was sind eigentlich die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)? Im Billomat Magazin erfährst du es.
In der Menge der GoB nehmen die Abgrenzungsgrundsätze einen speziellen Posten als Nischenprinzipien ein, die nur für ganz bestimmte Posten genutzt werden können. Sie umfassen das Realisations- und Imparitätsprinzip, sowie die sachliche und zeitliche Abgrenzung.
Besonders wichtig wird die Einhaltung der Abgrenzungsgrundsätze für große Unternehmen und Händlern, die regelmäßig mit vermeintlich außergewöhnlichen Posten planen und diese korrekt bilanzieren müssen.
Die Abgrenzungsgrundsätze zählen nicht zu den allgemeinen Grundsätzen, da sie nur auf (mengenmäßig) wenige Posten angewandt werden können. Während Grundsätze wie Richtigkeit und Willkürfreiheit nach § 239 Abs. 2 HGB oder der Grundsatz der Vollständigkeit für jeden Datensatz, jeden Posten und alle Bücher gelten, kommen die Abgrenzungsgrundsätze bei Zinsen, Wertpapieren oder offenen Rechnungen am Stichtag zum Einsatz.
Auch die ergänzenden Grundsätze wie der Grundsatz der Vorsicht oder Kontinuität sind eher allgemeingültig und sowohl im Handels-, als auch im Steuerrecht von Bedeutung. Für die meisten Unternehmen, ganz gleich welcher Branche, sind besonders die sachliche und zeitliche Abgrenzung von Bedeutung. In Raten aufgeteilte Zahlungen oder später verbrauchbare Materialien und Güter kommen in praktisch jedem Handelsunternehmen vor.
Die Abgrenzungsgrundsätze hängen eng mit den übrigen Grundsätzen zusammen, bilden jedoch eigene Regeln, welche sich vor allem unter § 252 HGB nachlesen lassen.
Das Realisationsprinzip besagt verknappt, dass ein Gewinn oder Verlust erst realisiert, also gedeckt und abgeschlossen werden muss, bevor er verbucht und in der Bilanz gespielt wird. Gewinne und Verluste, die dies nicht erreichen, sind durch das Imparitätsprinzip abgesichert. Dieses besagt, dass Verluste in der Bilanz auch dann verbucht werden, wenn sie noch nicht realisiert wurden, Gewinne jedoch nicht.
Die sachliche Abgrenzung geht davon aus, dass Unternehmen Stoffe und Güter für das nächste Jahr anschaffen. In der zeitlichen Abgrenzung lassen sich fortlaufende, auf mehrere Jahre verteilte, Zahlungen abrechnen.
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