Abmahnung

Im Arbeitsrecht wird eine Abmahnung genutzt, um Arbeitnehmer dazu aufzufordern, ein missbilligtes Verhalten oder die Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten abzustellen. Um der Forderung durch den Arbeitgeber Nachdruck zu verleihen, beinhaltet sie meist eindeutige Hinweise auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn der Aufforderung nicht Folge geleistet wird.

Das Arbeitsrecht ist umfassend und gibt die verschiedensten Regeln vor – im Magazin klären wir 6 Fragen zum Arbeitsrecht!


  1. Abmahnung: eine Definition
  2. Aufgaben von Abmahnungen
  3. Anwendungsbereiche von Abmahnungen
  4. Die Abmahnung im Arbeitsrecht
  5. Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht
  6. Abmahnungen im Zivilrecht

 

Abmahnung: eine Definition

Die Abmahnung ist ein förmliches Schreiben, in dem der Verfasser gegenüber dem Empfänger seine Missbilligung über einen bestimmten Sachverhalt ausdrückt. Ziel der Abmahnung ist es, den Empfänger dazu zu bewegen, die angesprochenen Umstände, die zur Missbilligung geführt haben, zu beheben oder zu ändern. In der Regel enthält ein Abmahnungsschreiben einen Hinweis auf bestimmte Folgen, die eintreten, wenn der Empfänger nicht erwartungsgemäß reagiert. Abmahnungsschreiben haben offiziellen Charakter und gelten als Beleg dafür, dass der Absender den Empfänger über den angesprochenen Missstand informiert hat, bevor er weitere Konsequenzen eingeleitet hat. 

 

Aufgaben von Abmahnungen

Mit einer Abmahnung erhält der Empfänger eine Gelegenheit, auf Missstände oder Fehlverhalten aufmerksam zu werden, die auf ihn zurückgehen, und diese zu beheben. Der Einsatz eines Abmahnungsschreibens vermeidet unnötige Härten, aufwändige Gerichtsverfahren und verkürzt die Problemlösung im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Abmahnungen zielen darauf, bestimmte Fehlverhalten von anderen zu beheben, um der Einleitung von Konsequenzen vorzubeugen. Im günstigen Fall führen Abmahnungsschreiben dazu, die vorzeitige Beendigung von Verträgen oder langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden

 

Anwendungsbereiche von Abmahnungen

Abmahnungen können in allen Bereichen von vertraglichen Verhältnissen, insbesondere im Arbeitsrecht, sowie im Wettbewerbsrecht und im Zivilrecht zum Einsatz kommen. 

  • In vertraglichen Verhältnissen informiert eine Partei durch ein Abmahnungsschreiben ihren Vertragspartner darüber, dass im vertraglichen Verhältnis eine Verletzung vorliegt. Mit dem Abmahnungsschreiben erhält die vertragsverletzende Partei die Möglichkeit zur Korrektur. In der Folge bleibt der Vertrag weiterhin erhalten und rechtsgültig. Im Rahmen des Vertragsrechts hat die Abmahnung beispielsweise eine besondere Bedeutung in Mietverhältnissen, im Bereich von Unternehmen oder in Arbeitsverhältnissen, für die das Arbeitsrecht die Abmahnung regelt.
  • Im Wettbewerbsrecht werden besonders viele Verstöße durch Abmahnungen beigelegt. Besonders häufig sind Abmahnungen zu Marken- oder Urheberrechtsverletzungen oder bei Verstößen gegen den Datenschutz. 
  • Abmahnungen im Zivilrecht richten sich insbesondere auf den Sachverhalt der sogenannten Besitzstörung sowie auf die Aufforderung zur Unterlassung bestimmter Handlungen.
 

Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung hat im Arbeitsrecht eine Warnfunktion, die den Empfänger, meist nach mehreren vorangegangenen mündlichen Ermahnungen, unmissverständlich darüber in Kenntnis setzt, dass entweder sein persönliches Verhalten missbilligt wird, oder, dass er wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, insbesondere bei wiederholten Verletzungen, mit ersten Konsequenzen, meist der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechnen muss.

Für die Wirksamkeit muss die Pflichtverletzung genau bezeichnet werden und sie muss die Androhung von Sanktionen im Wiederholungsfall enthalten. Die Schriftform, eine vorherige Anhörung des Mitarbeiters oder die Mitbestimmung des Betriebsrates sind für die Wirksamkeit der Unterlassungsaufforderung jedoch nicht erforderlich. Vor einer Kündigung muss der Arbeitnehmer abgemahnt worden sein, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Abmahnung

 

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht wird die Abmahnung genutzt, um Unternehmen dazu aufzufordern, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. In der Regel ist sie mit der Aufforderung eine schriftliche Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer Klage abzugeben, verknüpft.

Wird von Seiten des abmahnenden Unternehmens der Unterlassungsanspruch zu weit gefasst, eine unangemessen hohe Vertragsstrafe gefordert oder die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung zu kurz gewählt, verliert die Aufforderung auf Unterlassung insgesamt dennoch nicht ihre Wirksamkeit. In diesen Fällen liegt es beim Abgemahnten eine angemessen Strafe anzugeben oder um eine Fristverlängerung zu bitten. Bei einer berechtigten Unterlassungsaufforderung hat der Abmahnende Anspruch auf eine Kostenerstattung.

Wegen der in der Vergangenheit oft ausufernden Forderungen wurde die Höhe der Kostenerstattung bei einfach gelagerten Verstößen auf maximal 100 Euro begrenzt. Im Falle einer unbegründeten Unterlassungsaufforderung kann der Abgemahnte eine sogenannte Feststellungsklage erheben. Aus einer ungerechtfertigten Abmahnung folgen keine Schadensersatz- oder Abwehransprüche, es sein denn, bei der Unterlassungsaufforderung selbst handelt es sich zum Beispiel um unlauteren Wettbewerb oder einen vorsätzlichen Behinderungswettbewerb durch den Abmahnenden.

Anforderungen für Abmahnungsschreiben im Wettbewerbsrecht

Damit ein Abmahnungsschreiben wirksam werden kann, muss es inhaltlich korrekt verfasst sein. Es muss den Sachverhalt, den der Verfasser beanstandet, genau bezeichnen und darlegen, worin der angemahnte Verstoß auf Seiten des Empfängers liegt. Zudem muss die Abmahnung ausführen, worin der rechtliche Verstoß liegt. Hierfür muss der Verfasser die rechtlichen Grundlagen für den Verstoß genau benennen, indem er auf die entsprechenden Gesetzestexte verweist. Für die Behebung des Missstands ist eine angemessene Frist zu setzen, die für den Angemahnten ausreicht, um diese umzusetzen. Eine Abmahnung  sollte zudem die Einleitung rechtlicher Schritte androhen, wenn der Angesprochene den Verstoß oder den Missstand nicht beheben sollte. 

 

Abmahnungen im Zivilrecht

Im Zivilrecht kann jeder, der einen anderen zur Unterlassung von unerlaubten Handlungen auffordern möchte, an diesen eine Abmahnung richten. Bei der sogenannten Besitzstörung vergreift sich jemand am Eigentum eines anderen. Der Geschädigte kann eine Abmahnung gegen den Störer richten und so im günstigen Fall seine Rechte durchsetzen. Auch weiteren unerlaubten Handlungen, die von einem anderen ausgehen, kann der Geschädigte durch eine Abmahnung begegnen. In der Abmahnung kann er den anderen auffordern, die unerlaubte Handlung zu unterlassen. Setzt er sich mit seiner Abmahnung nicht durch, kann er eine Unterlassungsklage einreichen.

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