Die Abschlussbilanz (AB) hat die Aufgabe, über die wirtschaftliche Gesundheit eines Unternehmens zu informieren. Deshalb werden in ihr Gewinne und Verluste sowie Aktiva und Passiva exakt aufgeschlüsselt. Die Abschlussbilanz ist zum Ende des Geschäftsjahres zu erstellen.
Die Abschlussbilanz besteht aus einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Bilanzierung (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Bilanzgliederung) von Aktiva und Passiva und etwaigen erläuternden Dokumenten. Dies bedeutet, die AB gibt über etwaige Gewinne und Verluste sowie über die Entwicklung der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten begründete Auskunft. D.h., dass eine solche Bilanz in der Regel einen begleitenden Kommentar enthält, der beispielsweise Verluste darüber erläutert, dass im Gegenzug zahlreiche Investitionen getätigt worden sind. Kapitalgesellschaften müssen einen solchen Anhang mit den ergänzenden Informationen verpflichtend erstellen.
Aktiva und Passiva werden in einem sogenannten T-Konto bilanziert, wobei auf der Aktiva-Seite die Mittelverwendung beschrieben wird. Folgende Bilanzpositionen sind auf der Aktiva-Seite zu finden:
Auf der Passiva-Seite wird die Mittel-Herkunft beschrieben, das heißt, es wird aufgelistet woher die finanziellen Mittel stammen. Auf der Passiva-Seite enthalten sind folgende Positionen:
Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) fließt dabei als Eigenkapitalminderung (entspricht Verlusten aus dem zurückliegenden Geschäftsjahr) bzw. Eigenkapitalmehrung (entspricht Gewinnen aus dem zurückliegenden Geschäftsjahr) in das Eigenkapital ein.
Die Abschlussbilanz, die häufig verkürzend auch als Schlussbilanz bezeichnet wird, ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von der Mehrzahl der Unternehmen veröffentlicht werden. Der Veröffentlichungszwang gilt beispielsweise für alle Firmen, die börsennotiert sind oder über andere Investoren– und/oder Gesellschafter-Modelle arbeiten. Die rechtlichen Bestimmungen regeln die §§ 242, 258 und 264 HGB. Hier wird auch der genaue Aufbau der Bilanz festgelegt. Dies ist für die Buchhaltung von besonderer Bedeutung, wird doch zumeist die Schlussbilanz über ein „Schlusskonto“ erstellt. Letzteres ist formfrei. Sein Aufbau muss folglich mit der abschließenden Bilanz nicht identisch sein. Die Abschlussbilanz ist zudem die Grundlage für die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres.
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