Das Abschlussgliederungsprinzip wird für Kontenrahmen verwendet, deren Struktur nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften für Bilanzen gemäß § 266 HGB und für die Gewinn- und Verlustrechnungen entsprechend § 275 HGB aufgebaut ist. Ein Beispiel für einen nach dem Abschlussgliederungsprinzip strukturierten Kontenrahmen ist der Industriekontenrahmen (IKR).
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Die Struktur von Kontenrahmen kann auf Grundlage zweier verschiedener Gliederungsprinzipien aufgebaut werden. Dies sind:
Bei Verwendung des Abschlussgliederungsprinzip werden die Industriekontenrahmen (IKR) eines Kontenrahmens entsprechend der Gliederung des Jahresabschluss geordnet. Im Gegensatz dazu sind die Kontenklassen bei Kontenrahmen, die entsprechend dem Prozessgliederungsprinzip strukturiert sind, nach den Betriebsabläufen in einem Unternehmen gegliedert. Das heißt, die Struktur des Kontenrahmens orientiert sich an den einzelnen Stufen der betrieblichen Leistungserstellung. Beispielsweise vom Rohstoffeinkauf über die Produktion bis hin zum Verkauf eines Produktes.
Bei diesen Kontenrahmen werden die Buchungsdaten der Kostenrechnung und der Finanzbuchhaltung in einem in sich abgeschlossenen Abrechnungskreis gemeinsam erfasst und weiterverarbeitet. Eine andere Bezeichnung für das Prozessgliederungsprinzip ist Ablaufgliederungsprinzip. Ein Beispiel für einen Kontenrahmen, dem das Prozessgliederungsprinzip zugrunde liegt, ist der sogenannte Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR).
Bereits 1971 wurde der Industriekontenrahmen (IKR) vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) nach einer mehrjährigen Entwicklungszeit vorgestellt. Der IKR ist der erste Kontenrahmen, der nach dem Abschlussgliederungsprinzipstrukturiert ist. Die Kontenklassen dieses Kontenrahmens sind nach dem Zehnersystem gegliedert: Die erste Stelle der Kontonummer gibt die Kontenklasse an. Die zweite Stelle ist die Kontengruppe, die dritte Stelle gibt die Kontenart an und die vierte Stelle kennzeichnet die Kontenunterart. Insgesamt umfasst der Industriekontenrahmen 9 Kontenklassen von 0 bis 8:
Kontenklasse 0: Aktive Bestandskonten – Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Kontenklasse 1: Aktive Bestandskonten – Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen)
Kontenklasse 2: Aktive Bestandskonten – Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 3: Passive Bestandskonten – Eigenkapital und Rückstellungen
Kontenklasse 4: Passive Bestandskonten- Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 5: Erfolgskonten – Erträge (Umsatzerlöse)
Kontenklasse 6: Erfolgskonten (Aufwandskonten) – Betriebliche Aufwendungen
Kontenklasse 7: Erfolgskonten (Aufwandskonten) – Weitere Aufwendungen
Kontenklasse 8: Ergebniskonten – Abschlusskonten
Beim IKR enthalten die Kontenklassen 0 bis 4 die Bestandskonto, die auf die entsprechenden Bilanzkonten übertragen werden. Die auf das Gewinn- und Verlustkonto der Bilanz zu übertragenden Ertrags- und Aufwandskonten befinden sich beim IKR in den Kontenklassen 5 bis 7. Für den Abschluss dienen die Konten ihn Kontenklasse 8. Wegen dieser Orientierung der Kontenklassen am Gliederungsprinzip für Bilanzen wird das Abschlussgliederungsprinzip auch als Bilanzgliederungsprinzip bezeichnet.
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