Als eine Abschreibung wird im Rechnungswesen die Verrechnung von Wertminderungen durch die unvermeidliche Abnutzung über eine definierte Nutzungsdauer beschrieben. Bestimmte Aktiva (Vermögensgüter oder Wirtschaftsgüter) können im Laufe der Zeit planmäßig (Alterung, Verschleiß) oder außerplanmäßig (Preisverfall, Beschädigung) an Wert verlieren. Solche Wertminderungen werden in der Bilanz durch die Abschreibung festgestellt. In der regelmäßig zu erstellenden Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss das Periodenergebnis um den Betrag der dieser sinken.
Abschreibung berechnen: Wozu du das brauchst, erfährst du im Billomat-Magazin
Bei Abschreibungen lassen sich zwei Methoden anwenden. Welche davon ein Unternehmen letztendlich nutzt, bleibt der Präferenz der Buchhaltung überlassen.
Wird die direkte Methodik verwendet, findet die Wertminderung der Vermögensgüter auf der Aktivseite der Bilanz statt. Der Betrag, der abgeschrieben wird, wird direkt vom Anlagevermögen subtrahiert und hinterlässt dadurch einen Restbuchwert in den aktiven Konten. Die einzige Schwierigkeit: Bei diesem Vorgehen ist nicht mehr genau ersichtlich, wie hoch die ursprünglichen Anschaffungskosten waren.
Wird indirekt abgeschrieben, behält das jeweilige Vermögensgut im Aktivkonto seinen bisherigen Wert. Die Abschreibung findet als Wertkorrektur auf der Passivseite statt und ermöglicht Unternehmen somit einen Einblick in den aktuellen Status Quo des Anlagevermögens durch einen Vergleich zwischen Aktiv und Passiv. So bleiben Anschaffungskosten stets erkennbar.
Abschreibungen sind zum einen handelsrechtlich von Bedeutung, da sie beispielsweise bei der Veräußerung eines entsprechenden Guts zu berücksichtigen sind. Über die Nutzungsdauer – meist mehrere Jahre – wird pro Abschreibungsperiode – häufig ein Jahr – ein gewisser Betrag bzw. Prozentsatz von den Anschaffungskosten abgezogen. In Kapitalgesellschaften geben die Abschreibungen zudem deutliche Signale an die Investoren, wie es um die wirtschaftliche Gesundheit der Aktiva und Wirtschaftsgüter im Unternehmen bestellt ist.
Abschreibungen sind zum anderen auch für die steuerliche Rechnungslegung wichtig. Der Fiskus fordert zum Ende von jedem Geschäftsjahr eine aktuelle Entwicklung der Aktiva ein. Steuerlich kann eine Abschreibung zudem als Betriebsausgabe gelten. Neben den regulären Abschreibungen können hierbei auch erhöhten Abschreibungen, die beispielsweise durch einen Wertverzehr durch Abnutzung, der größer als erwartet war, sowie eine Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Sonderabschreibungen sind jedoch nur für bewegliche Wirtschaftsgüter möglich, die dem Anlagevermögen zuzurechnen sind.
Um die etwaige Dauer einer Abschreibung abschätzen zu können gibt das Bundesministerium für Finanzen regelmäßige eine sogenannte AfA-Tabelle heraus. In ihr wird die typische Nutzungsdauer für das jeweilige Wirtschaftsgut gelistet, an die sich die Buchhaltung eines Unternehmens bei der Abschreibung orientieren kann.
Die aus der AfA Tabelle entnehmbaren Werte für die Abschreibungsdauer sind rechtlich nicht bindend und dienen den Unternehmen allein zur Orientierung. So kann eine individuelle Abschreibungs- oder Nutzungsdauer natürlich höher liegen, wenn die Nutzung einer Maschine beispielsweise nur selten erfolgt und sich deshalb auch langsamer über mehrere Jahre abnutzt. Ist die Maschine allerdings außerordentlich starken Umwelteinflüssen – zum Beispiel sehr starker Witterung – ausgesetzt, so kann die individuelle Dauer der Abschreibung auch deutlich unter den in der AfA-Tabelle angegebenen Werten liegen.
Wenn Du Abschreibungen mit der direkten Methode verbuchen möchtest, wird die Wertminderung direkt vom jeweiligen Anlagenkonto abgezogen. Die Abschreibung wird als Aufwand auf dem Konto 7010 Abschreibungen von Sachanlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verbucht. Diese Buchung findest meist an Ende des Jahres statt.
Die Abschreibungsquote bezeichnet das Verhältnis der jährlichen Abschreibung zum Wert aller Sachanlagen. Die Quote wird dabei wie folgt berechnet:
Abschreibungsquote =
(Jahresabschreibung auf Sachanlagen / Sachanlagevermögen zum Buchwert am Jahresende) x 100
Die Abschreibungsquote kann als wertvolle Kennzahl für den Vergleich zu Wettbewerben dienen. Idealerweise sollte die Quote zwischen 22 und 25 Prozent liegen.
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