Abtretung

Durch eine Abtretung (Zession) erfolgt eine Änderung eines Schuldverhältnisses auf der Seite der Gläubiger. Der neue Gläubiger (Zessionar) übernimmt im Zuge der Abtretung alle Ansprüche, Rechte und Nebenrechte an einer Forderung gegenüber einem Gläubiger vom abtretenden Gläubiger (Zendent).

Welche Alternativen zur Insolvenz gibt es? Im Billomat Magazin machen wir den Schuldenvergleich.

Unterschiedliche Formen der Abtretung

Bei der Zession wird zwischen zwei Arten unterschieden. Eine Zession kann als sogenannte stille Zession oder als offene Zession erfolgen. Bei der stillen Zession wird der Schuldner nicht über die Übertragung der Forderungen an einen anderen Gläubige informiert. Dies hat zur Folge, dass der ursprüngliche Gläubiger nach wie vor die Leistung aus der Forderung vom Schuldner verlangen kann. Für den Fall, dass der abtretende Gläubiger die Leistung vom Schuldner empfangen hat, hat der neue Gläubiger gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger einen Anspruch auf Herausgabe der Leistung.

Im Unterschied zur stillen Zession wird der Schuldner bei der offenen Zession von der Abtretung der Forderung an einen anderen Gläubiger informiert. Bei der offenen Zession kann im Anschluss an die Abtretung nur noch der neue Gläubiger die Leistung vom Schuldner verlangen.

Zweck der Abtretung

Forderungen werden meist zur Absicherung von Bankkrediten abgetreten. Dabei wird unterschieden zwischen

  • Sicherheitsabtretung
  • Mantelzession
  • Globalzession

Sicherungsabtretung:

Hierbei schließen Kreditgeber und Kreditnehmer einen Sicherungsvertrag. Dies geschieht in der Regel dann, wenn der Kreditnehmer zum Beispiel ein Unternehmen, in diesem Fall der Zendent, über Forderungen verfügt, die dem Kreditgeber (Zessionar) als Sicherheiten für den gewährten Kredit ausreichen.

Mantelzession:

Im Rahmen der Mantelzession werden bestimmte Forderungen abgetreten, die zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bestehen. Die einzelnen Forderungen werden in ein Forderungsverzeichnis eingetragen. Werden Forderungen aus dem ursprünglichen Forderungsverzeichnis während der Kreditlaufzeit durch die Schuldner des Kreditnehmers beglichen, so ist der Kreditnehmer verpflichtet, neue Forderungen nachzureichen, damit der durch den Kreditgeber in der Regel geforderte Mindestbestand der Sicherungsbeträge erhalten bleibt.

Globalzession:

Im Unterschied zur Mantelzession können bei einer Globalzession Forderungen abgetreten werden, die bei der Kreditaufnahme noch gar nicht bestehen und erst in der Zukunft entstehen werden. Aus diesem Grund wird eine Globalzession auch als Vorausabtretung oder Antizipation bezeichnet. Bei der Globalzession sind die Anforderungen an die Bestimmbarkeit einer Forderung höher, als bei der Mantelzession. Die im Rahmen einer Globalzession abgetretenen Forderung werden ebenfalls in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet. Das Forderungsverzeichnis hat bei der Globalzession nur einen sogenannten rechtsbekundenden Charakter. Eine Abtretung im Rahmen einer Globalzession wird erst mit der Entstehung der Forderung rechtswirksam. Auch hierbei besteht die Verpflichtung, beglichene Forderungen gegebenenfalls durch neue zu ersetzen.

Verbot der Abtretung

Eine Abtretung ist grundsätzlich verboten, wenn sie zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist sie verboten, wenn die Leistung nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden kann, oder wenn die Forderung grundsätzlich unpfändbar ist.

Ähnliche Fragen: 

Verwandte Begriffe: