Abzahlung bedeutet, dass Schuldner eine Geldsumme in mehreren Teilbeträgen überweisen. Die Bezahlung kann in identischen Beträgen zu festen Intervallen erfolgen, es sind aber auch unregelmäßige Zahlungen möglich. In beiden Fällen fragt sich, ob der Gläubiger einen Zinssatz für die Schuld verlangt.
Bei einem Ratenkredit fordert der Kreditgeber eine Rate, die sich aus einem Tilgungsanteil und Zinskosten zusammensetzt. Meistens bleiben die Raten gleich hoch, der Tilgungsanteil steigt mit der Zeit. Im Gegensatz zu diesen Annuitätendarlehen sinkt die Rate bei Tilgungsdarlehen, da sich die Zinskosten bei einem identischen Tilgungsbetrag verringern. Tilgungsdarlehen beginnen mit höheren Raten als bei einem Annuitätendarlehen, dafür zahlen Kreditnehmer rascher die Restschuld ab: Die Zinsen sind deshalb geringer.
Bezahlung einer bereits angemahnten Summe – Entschuldung
Wenn Schuldner eine Geldforderung nicht begleichen können, lassen sich Gläubiger häufig auf eine Abzahlung ein. Sie bietet ihnen die Chance, ihren Betrag zumindest stückweise zu erhalten. Bestenfalls können Schuldner mit einer Einmalzahlung einen größeren Betrag überweisen, anschließend folgen festgelegte Raten. Diese Abzahlungen sind in jeder Phase des Mahnprozesses üblich, beide Parteien können sie zum Beispiel während des außergerichtlichen Mahnverfahrens oder nach einem Vollstreckungsbescheid vereinbaren. Für Schuldner kann damit der Vorteil einhergehen, dass sie Maßnahmen der Vollstreckung wie eine Lohnpfändung vermeiden.
Vorzeitige Abzahlung
Einen Sonderfall bildet die vorzeitige Abzahlung, die insbesondere bei Krediten üblich ist. Kreditnehmer tilgen den Kredit komplett oder teilweise. Bei einer kompletten Tilgung handelt es sich um eine vorzeitige Kündigung, für welche Kunden bei den meisten BankenGebühren bezahlen müssen. Diese berechnet sich prozentual an der Restschuld, bei Verbraucherkrediten darf sie nicht höher als 1 % liegen. Eine teilweise Abzahlung nennt sich Sondertilgung. Während der Gesetzgeber das Recht auf eine vorzeitige Kündigung vorschreibt, liegen außerplanmäßige Tilgungen im Ermessen der Banken.