Abzinsung

Die Abzinsung ist eine Form der Zinseszinsrechnung, bei der ein sogenannter Abzinsungsfaktor verwendet wird, um den Wert einer zukünftigen Zahlung zu einem früheren Zeitpunkt, meistens dem gegenwärtigen Zeitpunkt, zu berechnen. Dieser Wert wird daher auch als Gegenwartswert oder meistens als Barwert einer zukünftigen Zahlung bezeichnet. Anhand der Abzinsung können Werte für Zahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten miteinander verglichen werden.

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Anwendung der Abzinsung in der Praxis

Die Abzinsung wird häufig verwendet, um Investitionen in Immobilien oder Maschinen beurteilen zu können, bei denen die erwarteten Erträge zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft liegen. Ebenso verlangt das Handelsrecht beispielsweise für langfristige Rückstellung die Abzinsung bei der Bilanzierung dieser Rückstellungen. Für ein Unternehmen sind Rückstellungen und Verbindlichkeit Passivposten in der Bilanz und stellen eine zukünftige Zahlungsverpflichtung dar. Die Höhe und der Zeitpunkt der zukünftigen Zahlung sind in der Regel allerdings nur bei Verbindlichkeiten bekannt. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber in den Ausweis dieser Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz vor. Der bilanzielle Ausweis muss mit dem Rückzahlungsbetrag vorgenommen werden. Da die Höhe der zukünftigen Zahlungsverpflichtung bei Rückstellungen in der Regel nicht bekannt ist, muss die Höhe der Verpflichtung nach einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ausgewiesen werden.

Seit dem Jahr 2010 sind Verbindlichkeiten mit ihrem sogenannten Erfüllungsbetrag in der Bilanz anzusetzen. Dabei müssen eventuelle Kosten und Preisänderungen mit einbezogen werden. Ein Abzinsungsgebot, das heißt, die Verpflichtung zur Abzinsung besteht gemäß für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Abzinsung muss laut den gesetzlichen Vorgaben zu einem durchschnittlichen Marktzinssatz vorgenommen werden. Der Marktzins berücksichtigt dabei die vergangenen 7 Jahre. Der anzuwendende Abzinsungszinssatz wird einmal im Monat von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Nur Rückstellung, deren Restlaufzeit zum Bilanzstichtag weniger als ein Jahr beträgt, müssen nicht abgezinst werden.

Berechnungsformel für die Abzinsung

Die Abzinsung wird häufig verwendet, um den Barwert für eine einmalige Zahlung zu ermitteln. Die Formel für diese Berechnung lautet:

W0 = Wn × 1 / (1 + i) x n

In dieser Formel sind W0 der Barwert zum Zeitpunkt 0, Wn der Wert nach n Perioden, i der Kalkulationszinssatz und 1 / (1 + i) x n der Abzinsungsfaktor.

Der in dieser Berechnung verwendete Kalkulationszinssatz wird auch als Opportunitätskosten bezeichnet. Die Opportunitätskosten stehen für die bei einer Investition entgangenen Zinsen, die bei einer alternativen Investition erzielt werden könnten. Beispielsweise könnte ein Unternehmer das Geld für den Kauf einer Maschine auch auf einem Festgeldkonto anlegen und dafür einen bestimmten Zinssatz erhalten.

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