Unter dem Kürzel AGB fasst man Allgemeine Geschäftsbedingungen zusammen, welche der schnellen Abwicklung von Massenverträgen dienen. Die AGB werden stets nur von einer Vertragspartei erstellt, während es der anderen Partei obliegt, sie auf Rechtsgültigkeit zu prüfen und anschließend den Bedingungen zuzustimmen oder zu widersprechen. Die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen statt individueller Verträge und Gültigkeit selbiger ist unter § 305 bis § 310 des BGB geregelt.
Die Nutzung Allgemeiner Geschäftsbedingungen hat durch das Internet weite Verbreitung gefunden. AGB bieten für Händler*innen und Dienstleister*innen den Vorteil, dass sie nicht verhandelt werden müssen. Zwar handelt es sich rein technisch um einen Vertrag, der für Kund*innen und Anbieter*innen bindend ist, jedoch wird dieser nicht auf einzelne Kund*innen zugeschnitten und bei Interesse an einem Vertragsabschluss meist automatisch ausgehändigt. Der Verzicht auf Individualisierung, Prüfung und Verhandlungen über einzelne Punkte des Vertrages, spart Zeit und Kosten (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zu Variable Kosten).
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden im Internet vor allen Dingen in Onlineshops, für den Handel mit digitalen Produkten und bei der Nutzung von Apps und Software eingesetzt. Auch Websites mit gewerblichem Angebot müssen solche Vertragsdokumente bereitstellen, sobald sie aus dem Besuch von Kunde*innen (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Kundenakquise), etwa durch Werbeanzeigen, Umsatz generieren, oder kostenpflichtige Angebote enthalten.
Durch das BGB § 305 bis § 310 ist geregelt, dass AGB nur dann Anwendung finden sollen, wenn die Ausfertigung individueller Verträge unverhältnismäßig ist und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vertragspartner*innen nutzbar gemacht werden, also auch für Menschen mit körperlichen Behinderungen skalierbar und reader-freundlich formatiert sind. Des weiteren hat die Individualabrede, also eine gesonderte Vereinbarung zwischen Käufer*in und Verkäufer,*in stets Vorrang zu den für allen gültigen Geschäftsbedingungen.
Ungewöhnliche, überraschende und mehrdeutige Klauseln gehen in ihrer Auslegung zu Lasten des Verwenders. Zwar ist der/die Kund*in durch Regelungen rund um:
geschützt, verpflichtet sich aber dennoch mit dem Zustimmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Die Zustimmung wird meist über einen beschrifteten Button oder ein Häkchen bekundet.
Der Inhalt einer AGB ist gesetzlich kaum geregelt. Zwar gibt es Formulierungen, die vom Gesetzgeber als ungültig erklärt wurden, aber der Gesetzgeber gibt nicht vor welche Punkte eine AGB enthalten sollte. Um ihrem Sinn nachzukommen, sollten einige wichtige Punkte ausgeführt werden:
Durch die automatische Erstellung und häufige Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen werden diese immer wieder für unvorsichtige Nutzer*innen zur Falle. Allgemeine Geschäftsbedingungen großer Unternehmen umfassen außerdem oft mehrere hundert Seiten und werden darum nicht gelesen. Bei der Nutzung von Apps und Websites sollte daher durch eindeutige Hinweise oder interaktionsbasierte Popups (z.B. Aktivierung der Zustimmungsoption durch Scrollen zum Ende des Vertrags) sichergestellt werden, dass Kund*innen sich im Klaren sind, dass sie einem rechtsgültigen Vertrag zustimmen.
Mit der Buchhaltungssoftware von Billomat sparst du wertvolle Zeit bei der Erstellung von Rechnungen, Angeboten und anderen Dokumenten.