Ein Akkreditiv ist die vertragliche Verpflichtung einer Bank, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im Auftrag eines Kunden eine Zahlung zu leisten. Ein Akkreditiv oder Letter of Credit (LC), ist die vertragliche Verpflichtung einer Bank, die garantiert, dass die Zahlung des Käufers einer Ware an einen Verkäufer rechtzeitig und in der richtigen Höhe erfolgt. Falls der Käufer nicht in der Lage ist, eine Zahlung zu leisten, verpflichtet sich die Bank, den gesamten oder den verbleibenden Betrag an den Käufer zu leisten. Rechtliche Grundlage für Akkreditive sind seit dem 1. Juli 2007 die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Akkreditivgeschäfte“ (ERA 600) herausgegeben von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, abgekürzt ICC). Im Zuge der zunehmenden Globalisierung ist die Verwendung von Akkreditiven zu einem sehr wichtigen Aspekt des internationalen Handels geworden.
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Nach den Regularien der Internationalen Handels sind verschiedene Arten von Akkreditiven möglich:
Akkreditive nach der Art und Fälligkeit der Leistung: Hierzu zählen Zahlungsakkreditive wie der Sichtakkreditiv (sight letter of credit), bei dem eine Zahlung der Bank bei Vorlage der Dokumente erfolgt und der sogenannte deferred payment-Akkreditiv, bei dem die Zahlung zu einem bestimmten Termin und nach Vorlage der Dokumente erfolgt. Bei einem Akzeptierungsakkreditiv (letter of credit against acceptance) erfolgt eine Zahlung gegen Herausgabe eines Wechselakzeptes und beim Negoziierungsakkreditiv (negotiable letter of credit) erfolgt die Zahlung gegen eine Kreditgewährung.
Akkreditive nach der Art der Verpflichtung: Hierzu zählen der „revocable letter of credit“ oder widerrufliches Akkreditiv gemäß Art. 8 ERA 600. Bei diesem Akkreditiv kann die Bank ihr Zahlungsversprechen bis zur Annahme der Dokumente durch die Akkreditivstelle jederzeit ändern oder widerrufen. Da dieses Akkreditiv dem Exporteur nur eine bedingte Absicherung bietet, wird es nur selten genutzt. Die sicherste und am häufigsten genutzte Form des Akkreditivs ist der „irrevocable letter of credit“, das unwiderrufliche Akkreditiv. Hierbei handelt es sich nach Art. 9a ERA 600 um ein dauerhaftes und selbstständiges Zahlungsversprechen einer Bank zur Zahlung nach Erhalt der Dokumente. Weitere Formen des Akkreditivs nach der Art der Verpflichtung sind das unbestätigte Akkreditiv (non-confirmed letter of credit) und das bestätigte Akkreditiv (confirmed letter of credit).
Akkreditive nach der Art der Bedingungen: Zu diesen zählen das Barakkreditiv, bei dem die Zahlung gegen Vorlage eines Kreditbriefes erfolgt und das Dokumenten- oder Warenakkreditiv (documentary credit). Hierbei erfolgt die Zahlung erst nach Vorlage und Prüfung bestimmter Warendokumente.
Weitere Akkreditivformen sind die sogenannten „revolvierenden Akkreditive“, bei denen beispielsweise monatliche Lieferungen durch ein einmaliges Akkreditiv abgesichert sind. Im Wesentlichen wird bei Akkreditiven zwischen Bar- und Dokumentenakkreditiven unterschieden. Während Barakkreditive wegen verschiedener Unsicherheiten von Exporteuren kaum genutzt werden, haben sich Dokumentenakkreditive in den vergangenen Jahren durchgesetzt und werden hauptsächlich für die Absicherung von Exportgeschäften genutzt.
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