Akquisitionsfinanzierung

Eine  Akquisitionsfinanzierung ist eine besondere Form der Finanzierung, die hauptsächlich für die Akquisition eines Unternehmens verwendet werden. Der Zweck der Akquisitionsfinanzierung ist die Finanzierung der Übernahme eines Unternehmens durch einen einzelnen Investor oder eine Gruppe von Investoren, in der Regel aber durch ein anderes Unternehmen. Im Allgemeinen beschränken sich die Akquisitionsfinanzierung dabei nicht allein auf die Finanzierung eines Teils oder des gesamten Kaufpreises und der mit dem Kauf zusammenhängenden Transaktionskosten. Das übernommene Unternehmen erhält durch die Finanzierung in der Regel eine andere finanzielle Grundlage.

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Welche Möglichkeiten der Akquisitionsfinanzierung gibt es?

Unternehmen haben zwei Möglichkeiten, die Akquisition eines anderen Unternehmens zu finanzieren. Wenn dazu Mittel verwendet werden, die im Unternehmen vorhanden sind, beispielsweise einbehaltene Gewinne oder Liquidität aus dem Verkauf von Aktiva, wird die Finanzierung als Innenfinanzierung bezeichnet. Bei der Akquisitionsfinanzierung in Form der sogenannten Außenfinanzierung nutzt das Unternehmen oder der Erwerber finanzielle Mittel von außerhalb des Unternehmens. Dies kann über eine Aufstockung des Eigenkapitals oder durch Fremdkapital geschehen. In der Regel erfolgen Akquisitionsfinanzierungen wegen des meist hohen Finanzierungsbedarfes bei einem Unternehmenskauf in einer Mischform aus Innen- und Außenfinanzierung.

Arten der Akquisitionsfinanzierung durch eine Außenfinanzierung

Akquisitionsfinanzierung

Akquisitionsfinanzierungen werden anhand der Bereitstellung von Sicherheiten für die Finanzierung in fünf verschiedene Arten unterschieden:

  • Sicherheitsmodell
  • Pfändungsmodell
  • Darlehensmodell
  • Erwerbermodell
  • Garantiemodell

Sicherheitsmodell: Bei dieser Form der Akquisitionsfinanzierung nimmt der Erwerber bei einer Bank oder einem Bankenkonsortium ein Darlehen auf. Als Sicherheiten für dieses Darlehen dienen das Anlage- und das Umlaufvermögen des übernommenen Unternehmens.

Pfändungsmodell: Bei diesem Modell dienen Gesellschafteranteile am übernommenen Unternehmen als Sicherheiten für das Darlehen. Die Geschäftsanteile werden zu diesem Zweck in der Regel an den Darlehnsgeber verpfändet.

Darlehensmodell: Bei Darlehnsmodell wird dem Erwerber vom übernommenen Unternehmen ein Darlehen für die Finanzierung gewährt. Das Zielunternehmen refinanziert dieses Darlehen in den meisten Fällen wiederum durch ein Darlehen bei einer Bank.

Erwerbermodell: Anders als beim Sicherheitsmodell dienen beim Erwerbermodell das Anlage- und Umlaufvermögen des übernehmenden Unternehmens als Sicherheit für die Akquisitionsfinanzierung.

Garantiemodell: Hierbei wird das für den Unternehmenskauf aufgenomme Darlehen durch Bürgschaften und Garantien auf der Seite des Erwerbers besichert.

Das Erwerbermodell und das Garantiemodell haben für das übernehmende Unternehmen oder den Erwerber einen Nachteil, der bei der Wahl eines der beiden Modelle im Rahmen der Akquisitionsfinanzierungen berücksichtigt werden sollte. Durch die abgegebenen Garantien oder dem als Sicherheit zur Verfügung gestellten Anlage- und Umlaufvermögen des eigenen Unternehmens wird selbst eine Haftung übernommen und die Bank kann gegebenenfalls darauf zurückgreifen. Auf der anderen Seite sind bei diesen Modellen die Darlehnszinsen oft etwas günstiger, als bei den anderen Finanzierungsmodellen.

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