Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) stellt eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften dar. Als juristische Person hat sie eine eigene Rechtspersönlichkeit inne. Für Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern haftet die AG ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen, wobei das Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen muss. Das Eigenkapital stellen die Aktionäre der Aktiengesellschaft zur Verfügung. Mit dieser Einlage sind sie am Unternehmenserfolg beteiligt. Einzelnen Aktien lauten auf einen Nennbetrag von mindestens einem Euro. Für börsennotierte Aktiengesellschaften ist es besonders einfach, große Kapitalbeträge bei einer Vielzahl kleinerer Aktionäre aufzunehmen.

Welche Unternehmenssteuer zahlt man als Aktiengesellschaft? Hier kannst du es nachlesen.

Organe der Aktiengesellschaft

Die Verfassung der Aktiengesellschaft, Aufgabenverteilung und Zusammenspiel der Organe sind im deutschen Aktiengesetz (AktG) geregelt. Die Geschäftsführung einer AG erfolgt durch den Vorstand, das leitende Organ. Er wird vom Aufsichtsrat berufen und überwacht, der von der Hauptversammlung als beschließendem Organ für maximal 4 Jahre gewählt wird. Zumindest jährlich kommen die Anteilseigner einer AG auf einer Hauptversammlung zusammen, um wichtige Entscheidungen zu fällen.

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