Das Aktiengesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Gründung und Führung einer Aktiengesellschaft. Das am 6. September 1965 in Kraft getretene und durch das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG) mit gleichem Datum ergänzte Aktiengesetz (AktG) enthält die für die Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Grundlagen für die Gründung, Gestaltung und die Führung einer Aktiengesellschaft. Das AktG betrifft sowohl reine Aktiengesellschaften wie auch Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).
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Im Aktiengesetz sind alle rechtlichen, eine Aktiengesellschaft betreffenden Belange, geregelt. Hierzu zählen unter anderem:
Weitere wichtige Regelungen betreffen die Verantwortlichkeiten bei abhängigen Unternehmen, Konzernregelungen, in die AG eingegliederte Gesellschaften sowie in §§ 399 ff. Bußgeld- und Strafvorschriften für Organträger einer AG wie den Aufsichtsrat, den Vorstand und weitere Personen.
Die ersten gesetzlichen Reglungen für Aktien wurden in Deutschland im Jahr 1843 mit dem Preußischen Aktiengesetz erlassen. Die Vorschriften wurden im Jahr 1861 mit den §§ 178 bis 319 in das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch integriert. Erst im 1937 wurde das Gesetz aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ausgegliedert und als eigenständiges Aktiengesetz veröffentlicht. Die Ausgliederung erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Reform des Aktiengesetzes, mit der bereits 1925 begonnen worden war. Im Zuge dieser Reform waren bereits 1931 zahlreiche Aufsichtspflichten an den damals neu geschaffenen Berufsstand der Wirtschaftsprüfer übertragen worden. Mit der Neufassung des AktG vom 6. September 1965 wurden die Regelungen aus den 1930er Jahren beibehalten und das Gesetz in weiten Teilen grundlegend reformiert. Hinzu kamen Änderungen bei der Bilanzfeststellung, Neuregelungen für die Verwendung des Bilanzgewinns und neue Vorschriften für die Bildung stiller und offener Rücklagen. Durch diese Neuregelungen sollten die Rechte und der Einfluss der Aktionäre auf die Gewinnverwendung einer AG verbessert werden.
Seit der großen Reform des Aktiengesetzes im Jahr 1965 haben die Harmonisierungsbestrebungen im Bezug auf das Recht der EU Mitgliedstaaten zu zahlreichen weiteren Änderungen des Aktiengesetzes geführt. Hierzu zählen die Verabschiedung einer neuen Publizitäts-Richtlinie im Jahr 1968, eine neue Bilanzrichtlinie aus dem Jahr 1978 und eine geänderte Richtlinie für die Übernahme von Unternehmen aus dem Jahr 2004. Das Aktiengesetz zählt in Deutschland mittlerweile zu den Gesetzen mit der höchsten Regulierungsdichte.
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