Aktiensplit

Durch einen Aktiensplit können Aktiengesellschaften den Wert einer Aktie im ausgewogenen Verhältnis zur Menge der Aktien ändern. Der Split ändert dabei nichts an den Vermögenswerten bisheriger Käufer, sondern verschiebt lediglich aktiv den Wert des einzelnen Produktes. Für neue Anleger ist die Kurskorrektur meist attraktiv genug, um sich in die Aktie einzukaufen und den Stand der Aktie an der Börse zu verbessern.

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Aktiensplit – die Funktionen des Instrumentes

Einen Aktiensplit ziehen börsennotierte Unternehmen immer dann in Betracht, wenn Währungsänderungen, wirtschaftliche Verschiebungen oder beträchtliche Kurseinbrüche drohen. Eine Aktie verfügt einerseits über einen Nennwert, andererseits über den aktuellen Kurswert. Ein Anleger, der 50 Aktien zum Wert von je 100 Euro erwirbt, zahlt den aktuellen Nennwert dieser Aktie, also 5.000 Euro.

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Beschließt die Aktiengesellschaft nun einen Aktiensplit von 1:2, fällt der Nennwert auf 50 Euro pro Aktie. Der vorherige Käufer besäße nun jedoch nur noch Aktien zu der Hälfte seines Anlagewertes. Er erhält also die doppelte Anzahl zum Ausgleich. Nach dem Split hält er 100 Aktien zu je 50 Euro Wert. Wenn diese sich dem Kurs wieder angleichen, macht der Anleger Gewinn und das Unternehmen hat eine gewisse Sicherheit, da die Anzahl der Aktien sich vervielfacht hat.

Was ist die Wirkung des Aktiensplits?

Der Aktiensplit wirkt auf Anleger und Aktionäre vor allem psychologisch. An ihrem Depot– bzw. Portfoliowert ändert sich im Moment des Splits nicht. Es sind auch börsenweit noch immer die gleichen Wertemengen eingelegt. Der Börsenwert der Aktie fällt jedoch, während der Kurs gleich bleibt. Von außen betrachtet sendet das an Experten eindeutige Zeichen, lediglich Laien glauben an einen natürlichen Einbruch der Aktie. In den meisten Fällen sorgt der Split dafür, dass die Aktie für mehr Anleger attraktiv und gekauft wird.

Wann erfolgt der Beschluss eines Aktiensplits?

Das Splitten der Aktie kann nur durch eine Hauptversammlung der Aktionäre beschlossen werden. Es gibt jedoch nur wenige Gründe, die reell gegen den Aktiensplit sprechen. Besonders bei Globalaktien ist der Prozess heute so stark vereinfacht, dass alle Effekte einer Nennbetragsaktie automatisch angeglichen werden. Stückaktien können ganz einfach per Satzungsänderung gesplittet werden. Die Änderung gilt unverzüglich.

Gegenteilig zu dem Split können Aktien auch zusammengelegt werden. Sie verringern sich dann in der Menge und steigen rasant an Wert. Beide Instrumente ändern für sich allein stehend nichts am Börsenwert des Unternehmens.

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