Aktionär

Definition: Was ist ein Aktionär?

Ein Aktionär ist Inhaber von Aktien an einer Aktiengesellschaft (AG), einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer Societas Europaea (SE), der Rechtsform für Aktiengesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Europäischen Union. In der Vergangenheit ist der physische Besitz einer Aktienurkunde die Legitimation eines Aktieninhabers bei den sogenannten Inhaberaktien gewesen.

Da Aktien im ursprünglichen Sinne als effektive Stücke jedoch so gut wie nicht mehr existieren, dienen heute sogenannte Sammelurkunden als Legitimation. Beim Kauf einer Aktie erfolgt heute nur noch eine Kontobuchung und in der Regel nicht mehr die Ausgabe physischer Urkunden. Die Kontobuchung und eine Bestätigung der Depotbank dienen als Nachweis für den Besitz einer Aktie durch den Aktionär und sind beispielsweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung erforderlich. Bei den Namensaktien wird der jeweilige Inhaber und damit Aktionär in das Aktienregister eingetragen.

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Was sind die Rechte des Aktionärs?

Als Inhaber von Unternehmensaktien hat jeder Aktionär einen Anspruch auf einen seiner Beteiligung entsprechenden Teil des Reingewinns, das heißt, auf eine Dividende. Im Falle einer Auflösung der Aktiengesellschaft hat er einen Anspruch auf dem seinen Anteil entsprechenden Liquidationserlös. Darüber hinaus hat ein Aktionär ein Auskunftsrecht und insbesondere ein Stimmrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Zudem hat er das Recht auf die Anfechtung von auf der Hauptversammlung getroffenen Beschlüssen sowie unter Umständen bestimmte Minderheitsrechte, mit deren Hilfe beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Aktionären eine außergewöhnliche Hauptversammlung erzwingen können. Im Allgemeinen haben Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien oder bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht. Aktionäre haben keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft. Sie können jedoch vom Vorstand der AG in der Hauptversammlung dazu aufgefordert werden, über bestimmte Fragen der Geschäftsführung mit zu entscheiden.

In der Satzung einer Aktiengesellschaft können einzelnen Aktionären, einzelnen Gruppen von Aktionären oder bestimmten Aktiengattungen besondere Befugnisse wie zum Beispiel das Recht auf die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern oder das Bezugsrecht von Vorzugsaktien eingeräumt werden. Diese ausschließlich auf der Satzung einer Aktiengesellschaft beruhenden Rechte können gemäß (AktG) nur unter erschwerten Voraussetzungen wieder geändert werden. Diese Rechte sind in jedem Fall an den Besitz von Aktien des betreffenden Unternehmens gebunden. Neben seinen Rechten haben Aktionäre bestimmte Pflichten.

Was sind die Pflichten eines Aktionärs?

Mit dem Kauf von Aktien übernimmt ein Aktionär verschiedene Pflichten. Der Aktionär ist gegenüber der Aktiengesellschaft zu Zahlungen bis zur Höhe des Nennwertes der Aktien oder eines satzungsmäßig festgelegten höheren Ausgabebetrages für die Aktien verpflichtet. Er kann darüber hinaus zu in der Satzung bestimmten Sacheinlagen verpflichtet werden. Auf der anderen Seite haftet ein Aktionär für die Schulden der Gesellschaft nur, wenn ihm seine Einlagen zurückgewährt wurden.

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