Aktivierte Eigenleistung

Aktivierte Eigenleistung ist ein Begriff aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Hiermit werden Teile des Anlagevermögens eines Unternehmens, beispielsweise Maschinen, Gebäude oder Produktionsanlagen bezeichnet, die vom Unternehmen selbst hergestellt wurden und mit ihren Herstellungskosten nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend den Vorschriften in , aktiviert worden sind.

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Eine aktivierte Eigenleistung ist eine sogenannte innerbetriebliche Leistung, die nicht in der Periode, in der sie hergestellt wurde, vom Unternehmen verbraucht wurde. Eine Voraussetzung für die Aktivierung von Eigenleistungen ist, dass sie nicht veräußert und über mehrere Perioden vom Unternehmen selbst genutzt werden. Die Aktivierung von Eigenleistungen erfolgt zu den Herstellungskosten. Sie werden wie andere gekaufte Vermögensgegenstände über den Zeitraum ihrer Nutzung im Unternehmen abgeschrieben.

Aktivierte Eigenleistung – aktivierungspflichtige und aktivierungsfähige Eigenleistungen

Unternehmen sind aufgrund des Vollständigkeitsgebotes dazu verpflichtet, alle selbst hergestellten Sachanlagen, die nicht innerhalb der Herstellungsperiode verbraucht werden, beispielsweise Gebäude oder Maschinen, zu aktivieren. Für diese Sachanlagen besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Aktivierungspflicht.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände haben Unternehmen nach ein Aktivierungswahlrecht. Das heißt, immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente oder andere Schutzrechte und die hierauf entfallenden Entwicklungskosten sind aktivierungsfähig. Sie können, müssen aber nicht aktiviert werden. Die Entscheidung, immaterielle Vermögensgegenstände als aktivierte Eigenleistung auszuweisen, überlässt der Gesetzgeber dem Unternehmen.

Beispiel für eine aktivierte Eigenleistung

Ein Maschinenbauunternehmen stellt Spezialmaschinen für die Blechbearbeitung selbst her, da diese Maschinen nicht von anderen Herstellern gekauft werden können. Der Materialaufwand für eine solche Maschine beträgt 50.000 Euro. Die zurechenbaren Personalaufwendungen betragen für eine Maschine rund 75.000 Euro. Dieser Aufwand für das Personal ist in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand enthalten.

Nach der Fertigstellung werden die Herstellungskosten für die Maschine in Höhe von insgesamt 125.000 Euro im Sachanlagevermögen des Unternehmens aktiviert. Diese aktivierte Eigenleistung zählt zur Gesamtleistung des Unternehmens. Der Gegenposten in der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Ertragskonto „Andere aktivierte Eigenleistungen“. Durch diesen Posten in der GuV wird der für die Herstellung der Maschine erforderliche Material- und Personalaufwand neutralisiert. Der Grund hierfür ist, dass durch die Herstellung der Maschine ein Vermögensgegenstand entstanden ist, der insgesamt einen Wert von 125.000 Euro hat. In den Folgejahren wird diese selbst hergestellte Maschine dann wie gekaufte Maschinen abgeschrieben.

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