Sowohl Passiv- als auch Aktivkonto werden beim Erstellen der Jahres- und Unternehmensbilanz genutzt, um Bestandskonten abzubilden. Die Bilanz teilt sich dabei stets in die Aktiv- und Passivseite, wobei die aktive den Bestand der Vermögensgegenstände und Kapitalverwendung umfasst. Bestandkonten sind Bücherkonten, die lediglich im Rahmen der Buchhaltung selbst existieren.
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Die Bilanz gliedert sich in Aktivkonten und Passivkonten. Jede Seite besteht jeweils aus dem Soll und dem Haben. Die Seiten müssen ausgeglichen werden, indem jede Buchung sowohl als Soll, als auch als Haben verbucht wird. Eine Entnahme zum Zweck der Investition mindert einen Wert und fügt einen neuen Wert hinzu. Diese Funktionsweise ist auf beiden Seiten gleich. Auf dem Aktivkonto jedoch werden ausschließlich Vermögensgegenstände verbucht.
Zu den sogenannten Aktiva zählen Anlagevermögen wie Grundstücke und Betriebsausstattung, Umlaufvermögen wie Forderungen und Warenbestand und der Bankbestand. Auf der Soll-Seite der Aktiva stehen Anfangsbestand und Mehrungen. Auf der Habenseite die Minderungen. Bei Passivkonten sind diese beiden Seiten vertauscht.
Das Aktivkonto wird wie die Passivkonten zur Eröffnung der Anfangsbilanz angelegt und ab diesem Tag ständig weitergeschrieben. Eingelegt werden zu Beginn die Anfangsbestände. Auf der Aktivseite stehen diese Bestände auf der Sollseite. Unternehmer, die mit einem Grundstückswert von 15.000 Euro starten, tragen also im Aktivkonto unter Grundstücken auf der Soll-Seite die Summe von 15.000 Euro ein. Hat der Unternehmer einen Kredit von 50.000 Euro zur Gründung aufgenommen, würde dieser auf der Passivseite landen und unter langfristigen Verbindlichkeiten im Haben eingetragen werden.
Diese Aufteilung dient zur Übersicht der Gegenzeichnungen. Aktivposten und Passivposten werden zum Ende aller Auflistungen summiert. Dabei ist darauf zu achten, fragliche Ausstände sofort zu klären, wenn sie das erste Mal auftreten. Innerhalb der Bilanz den nicht gegengezeichneten Posten ausfindig zu machen, kann Zeitressourcen verschlingen und im schlimmsten Fall zu Bilanzfehlern führen.
Die meisten modernen Buchhaltungslösungen vereinfachen die Bilanzierung deutlich, indem sie den Nutzer Buchungen in einer bestimmten Kontengruppe vornehmen lassen und die doppelte Buchführung automatisch berücksichtigen. So wird der Posten nicht nur in die korrekte Spalte Soll/Haben verbucht, sondern auch Aktiva und Passiva zugeordnet. Die Buchhaltung steht dennoch in der Pflicht, die Korrektheit der Zuordnung regelmäßig zu prüfen, bevor eine falsche Bilanz ausgegeben werden kann.
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