In der Buchhaltung und Bilanzierung eines Unternehmens beschreibt der Begriff Aktivtausch die wertmäßige Abnahme eines Aktivposten um einen bestimmten Betrag und die mit dieser Abnahme in Zusammenhang stehende gleichzeitige wertmäßige Zunahme mindestens eines anderen Aktivpostens um den gleichen Betrag. In der Summe heben sich die Zu- und Abnahmen auf.
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In der Betriebswirtschaftslehre ist immer dann von einem Aktivtausch die Rede, wenn bei der Buchführung oder Bilanzierung mindestens zwei Positionen auf der Aktivseite der Unternehmensbilanz von einem Geschäftsfall berührt werden. Die allgemeinen Merkmale eines Aktivtauschs sind
Ein Aktivtausch ist immer erfolgsneutral. Der Tausch der Aktivposten hat keine Auswirkung auf das Eigenkapital eines Unternehmens. Die Passivseite der Bilanz bleibt ebenfalls unberührt. Dieser Tausch geht mit einer Veränderung der Vermögensstruktur eines Unternehmens einher, ohne dass durch den Tausch die Bilanzsumme verändert wird. Dadurch zählt die Veränderung der Aktivposten zu den sogenannten bestandswirksamen Geschäftsvorfällen. Bei einem Tausch der Aktiva erfolgt lediglich eine Umschichtung der Positionen auf der Aktivseite einer Bilanz. Mit dem Tausch von Aktivposten können Unternehmen liquide Mittel gewinnen. Ein Beispiel hierfür ist die Finanzierung aus Abschreibungen. Weitere Beispiele sind:
Bei einem Passivtausch werden einzelne Posten auf der Passivseite einer Bilanz umgeschichtet. Beispiele für einen Passivtausch sind die Umwandlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten in ein langfristiges Darlehen, die Erhöhung des Eigenkapitals aus Mitteln der Gesellschaft oder die Umschuldung in eine Fremdwährung. Wie bei einem Aktivtausch erfolgt nur eine Veränderung der Vermögensstruktur, während die Bilanzsumme und die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens unverändert bleiben.