Akzessorität

Definition der Akzessorität

Im Kreditsicherungsrecht bezeichnet der Begriff der Akzessorität einen Bestandteil des Kreditrahmens oder der Forderung, der nur dann gegeben ist, wenn ein anderer Faktor erfüllt ist. Wenn also ein Faktor nicht mehr erfüllt ist, beispielsweise durch Abtreten der Forderungen an einen Dritten, müssen alle andere Rechte und Pflichten mit umgeschrieben werden. Würde ein Umstand der rechtlichen Vereinbarung nicht übernommen, wäre der Vertrag ungültig.

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In diesem Beitrag:

  1. Was bedeutet Akzessorität im Strafrecht und Finanzrecht?
  2. Was ist das akzessorische Prinzip?
  3. Wann endet die Akzessorität?

Was bedeutet Akzessorität im Strafrecht und Finanzrecht?

Das Wort Akzessorität wird aus dem Lateinischen von accedere, hinzutreten, abgeleitet. Finanz-, beziehungsweise Kredit- und Strafrecht, kennen den Begriff in einer ähnlichen Definition. Er bezeichnet in jedem Szenario die Abhängigkeit eines Faktors von einem anderen an den Fall gekoppelten Faktor. Nur wenn beide Umstände miteinander verknüpft bleiben, besteht der Fall weiter.

Im Strafrecht kann ein Mittäter nur dann verurteilt werden, wenn ein Haupttäter verurteilt wird, da sonst die Tat nicht zur Verurteilung kommt. Im Kreditwesen findet ein Geschäft wie das Abtreten einer Kreditverbindlichkeit nur dann statt, wenn alle Faktoren wie Zinsen, Zahlungsfrist, Betrag, Hypothek und Bürgschaft mit übertragen werden.

Was ist das akzessorische Prinzip?

In der Grundlage widerspricht die Akzessorität dem Prinzip der Trennung und Abstraktion. Die beiden Prinzipien besagen, dass Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte getrennt betrachtet werden und sich die Nichtigkeit des einen nicht auf das Bestehen des anderen auswirkt. Werden jedoch beide Umstände nur gemeinsam bearbeitet und sind ebenfalls nur zusammen übertragbar, ergibt sich ein neuer rechtlicher Rahmen, in dem Kreditgeber und Kreditnehmer einen Teil ihrer Rechte und Pflichten abtreten, um beispielsweise einen Sicherungsgeber oder Bürgen in die Pflicht zu nehmen.

Praktische Anwendung finden die akzessorischen Rechte dann, wenn ein Partner in einem Kreditverhältnis ausfällt, aber zur Sicherung ein Dritter einbezogen wurde. Für den Kreditgeber erhöht sich dadurch zwar die Sicherheit, seine Forderungen einzuziehen, aber der Vertrag zwischen ihm und dem ursprünglichen Schuldner wird auf einen weiteren Partner übertragen, mit dem er sich auseinandersetzen muss.

Wann endet die Akzessorität?

Die Akzessorität endet nicht mit dem Begleichen eines Kredites. Übernimmt ein Dritter die Forderungen und zahlt als Bürge die Summe für die er gehaftet hat, bleiben die Rechte und Pflichten des Vertrages auf ihn übertragen. Er übernimmt nicht nur die Zahlung, sondern, wie in den akzessorischen Rechten bestimmt, alle Bestandteile des Kreditvertrags. Somit bleibt er Ansprechpartner für den Kreditgeber, während er eigene Mittel einsetzen muss, um von dem ursprünglichen Kreditnehmer die vorerst beglichene Forderung zu pfänden.

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