Alleinsteuer

Die Alleinsteuer ist definiert als einzige Steuer, eine sogenannte Einsteuer, mit der sämtliche Anforderungen an die Besteuerung und die Steuergrundsätze erfüllt werden können. Seit etwa dem 16. Jahrhundert wird die Einsteuer immer wieder als ein angeblich rationales Steuerideal vorgeschlagen. Damit steht die Alleinsteuer im Gegensatz zu den heute üblich pluralistischen Steuersystemen. Befürworter argumentieren, das mit der Einsteuer die tatsächliche Verteilung der gesamten Steuerlast erkennbar sei und die Erhebung der Steuer nur geringe Kosten verursachen würde. In industrialisierten Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland müsste Alleinsteuer entweder Einkommens- oder Verbrauchsteuer sein.

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Welche Gründe sprechen gegen die Alleinsteuer?

Um mit einer einzigen Steuer ein einem pluralistischen Steuersystem adäquates Aufkommen zu erzielen, müssten bei der Steuererhebung bislang nicht berücksichtige Einkommensarten, wie das steuerfreie Existenzminimum, herangezogen werden. In der Folge wäre der Steuerdruck auf die Bevölkerung deutlich höher, als wenn zusätzliche indirekte Steuern erhoben würden.

Durch die Einführung einer allumfassenden Steuer würde die Steuermoral der Bevölkerung erheblich schwinden. Grund dafür ist, dass der Steuersatz für eine einzige Steuer deutlich höher sein müsste, als beispielsweise der aktuelle Steuersatz bei der Einkommensteuer. Die Folge wären zunehmende Versuche, die Steuer zu umgehen, eine wachsende Zahl von Steuerhinterziehungen und daraus resultierend ein Rückgang der Steuereinnahmen durch den Staat.

Speziell föderalistisch organisierte Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden würden an der Einführung einer einzigen Steuer scheitern. Vorschläge wie eine Einsteuer beruhen meist auf einer zu starken Vereinfachung von im Grunde sehr komplexen Mechanismen und der Verabsolutierung eines einzelnen Zieles.

Was ist die Idee hinter der Alleinsteuer?

DieIdee dieser Steuer beruht auf der heute als unrealistisch angesehenen Annahme, dass alle Wertschöpfung in einer Gesellschaft allein aus dem Ertrag des Bodens stammt. Beim ersten Aufkommen der Alleinsteuer im 16. Jahrhundert war diese Annahme noch weitaus zutreffender, als heute. Somit erfasste nach Ansicht der Befürworter diese einzige Steuer zum damaligen Zeitpunkt die vollständige Wertschöpfung der Agrargesellschaft. Aus heutiger Sicht würde sich das Aufkommen der Alleinsteuer auf die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und verschiedene Konsumsteuern reduzieren.

Zwar wird in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern immer wieder über eine Vereinfachung des Steuerrechts diskutiert, bis heute ist jedoch nicht erkennbar, wie ein Staat seinen Finanzbedarf mit einer einzigen Steuer decken könnte. Damit wird die Alleinsteuer wohl auch in Zukunft eine im 16. und 17. Jahrhundert verfolgte, utopische und realitätsferne Ideallösung bleiben.

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