Unter der Altersvorsorge werden alle Maßnahmen verstanden, die für ein Individuum während der Lebenszeit getroffen werden, um nach dem Ende der Erwerbstätigkeit weiterhin überleben zu können.
Nicht nur für Arbeitnehmer, auch und besonders für Unternehmer und Selbstständige, ist die Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Beiträge zur privaten Vorsorge im Alter, der Pflege- und Krankenversicherung bedeuten nicht nur in der Anlage einen finanziellen Aufwand, sondern können bis zu einem Höchstbetrag auch steuerlich angerechnet werden. Neben Rentenbeiträgen und Einzahlung in Riester- oder Rührup-Plänen, zählen auch Fonds zu den beliebten Vorsorgeanlagen.
Im Billomat Magazin schreiben wir über vier wichtige Fragen die du dir in Bezug auf die Altersvorsorge für Selbstständige stellen solltest.
Selbstständige werden bei der staatlichen Rente trotz Einzahlung in die Rentenkasse benachteiligt, sobald die Einnahmen über das Wirtschaftsjahr (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Geschäftsjahr) verteilt schwanken, oder in einzelnen Jahren nicht in die Kasse eingezahlt werden kann. Darum empfiehlt es sich, die Vorsorge für Unternehmer und Gewerbetreibende in vielen Einzelschritten vorzuplanen. Eine Möglichkeit stellen private Rentenpläne wie der Riestervertrag dar. Hier zahlt der Staat eine feste Zulage ein, während der Versicherte die Zulage auf mindestens 4% des Vorjahreseinkommens aufstockt. Auch eine Direktversicherung kann sich lohnen, da zugleich weiterhin 1.800 Euro im Jahr in eine Betriebsrente eingezahlt werden können.
Einige Sparer setzen lieber auf Fonds und investieren in Immobilien, Aktien (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Aktiengesellschaft) oder Mischfonds. Die Anschaffung von Sachwerten und Grund kann ebenfalls eine Option sein. Die Möglichkeiten zur Vorsorge sind zahlreich. Der Selbstständige sollte sich dabei jedoch stets vor Augen führen, dass er auch in übrige Versicherungen einzahlen sollte, die ihn bis zur Rente absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können gerade in Handwerksberufen ein sicheres Netz darstellen, falls ein Ernstfall früher als erwartet eintritt. Selbstständige im Text- und Kunstgewerbe können sich statt über die reguläre Versicherung teilweise mit Hilfe der Künstlersozialkasse (KSK) absichern.
Alle Erwerbstätigen, die in Versicherungen einzahlen, können diese auch prozentual von der Steuer absetzen. Davon betroffen sind freilich nur solche Unternehmer und Arbeitnehmer, denen nach Abzug der Ausgaben mehr als 8354 Euro im Jahr, der Untergrenze für Einkommensteuer, bleiben.
Ausgaben für Vorsorge werden in die Anlage V eingetragen. 20.000 Euro pro Person können geltend gemacht werden, für Ehepaare und Partnerschaften verdoppelt sich die Summe. Dabei sieht das Steuerrecht eine Trennung in Basisversorgung und private Aufwendungen vor. Zu ersteren gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Zahlungen in landwirtschaftliche Alterskassen, an berufsständische Versorgungswerke und in Rürup-Pläne. Selbstständige (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Freiberufler), Angestellte und Beamte können durch Riester und Rürup 2.100 Euro mehr abrechnen und auch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung finden Beachtung in der Absetzung.
Anleger, die in Investmentfonds oder andere Anlagen wie Immobilien investieren, unterliegen damit den Regelungen für die jeweilige Anlageform. Im Zweifel berät zu den Fragen, welche Anlagen auf die Altersvorsorge angerechnet werden können und welche Privatversicherungen anerkannt sind, der Versicherer oder Anlageberater selbst.