Das Angebotsschreiben ist eine Formalie, die den Kunden oder Interessenten über die Konditionen einer möglichen Dienstleistung informiert und dabei konkrete Angaben zu Preisen, Stundenlöhnen, Zahlungsbedingungen und anderen wichtigen Eckdaten enthält. Angebotsschreiben stellen eine gültige Vereinbarung dar und gelten bei Annahme des Angebots von Seiten des Kunden als Vertrag.
Wie Du richtig gute Angebote schreiben kannst, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Thema Angebotserstellung.
Rechtlich betrachtet ist ein Angebot eine vertraglich bindende einseitige Willenserklärung des Anbieters. Das Angebot muss nicht schriftlich erfolgen, auch mündlich vereinbart ist es verbindlich. Für Unternehmer bietet sich die Niederschreibung der Konditionen in einem Angebotsschreiben jedoch an, um ein rechtsgültiges Druckmittel bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und -Vereinbarungen des Kunden (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Kundenakquise) in den Händen zu halten.
Der Kunde kann das Schreiben vor allem dann geltend machen, wenn der Endpreis der Dienstleistung deutlich höher liegt, als das vorher schriftlich vereinbarte Angebot und der Anbieter sich auf nicht einberechnete Hürden beruft. Bei Kostenvoranschlägen wie sie für handwerkliche Dienstleistungen (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Handwerkskammer) üblich sind, nimmt man maximal 20% höhere Kosten als Faustregel an, ab der Kunden sich gegen die Überschreitung der Vereinbarung wehren können. Dieser Rahmen gilt nur dann, wenn das Angebot als Kostenvoranschlag deklariert ist. Allerdings muss der Dienstleister die höheren Kosten durch Nachweise begründen können. Auch unverbindliche Angebote sind möglich, wenn sie als solche ausgewiesen werden. Hier können Anbieter und Kunde noch über die Konditionen verhandeln.
Das Angebotsschreiben kann optisch einer Rechnung mit kurzer Einleitung gleichen. Lange Textpassagen sind nur dann vonnöten, wenn Projektideen oder Entwürfe gefordert sind, oder der Kunde eine Entscheidungshilfe benötigt. Einige Informationen innerhalb des Schreibens sind rechtlich definiert und müssen stets enthalten sein. Dazu zählen:
Dem Angebotsschreiben muss außerdem zu entnehmen sein, für wen der Anbieter das Angebot erstellt hat. Wurden vorher mündliche Vereinbarungen getroffen, bietet sich der Zusatz „wie am (Datum) besprochen“ an, um dem Kunden die Verhandlung ins Gedächtnis zu rufen.
Das Angebotsschreiben informiert sowohl Anbieter als auch Kunden über getroffene Vereinbarungen. Es ist daher essentiell, dass beide Parteien die Details verstehen, der Anbieter so genau wie möglich kalkuliert und der Kunde Änderungen vorschlagen kann. Diese müssen dann erneut festgehalten werden, sollte der Anbieter zustimmen. Offene Fragen rund um Konditionen sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden. Da Angebote individuell erstellt werden, können beide Vertragspartner Rabatte, Preisnachlässe und Sonderkonditionen mit Hilfe des Schreibens und mündlichen Absprachen bequem verhandeln und festhalten.
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