Der Begriff der Anlagen ist in der Buchhaltung und auf der Aktiv-Seite der Unternehmensbilanz zu finden und beschreibt die langfristige Mittelverwendung eines Unternehmens bzw. die damit verbundenen Vermögensgegenstände. Das passendste Einordnungskriterium zu den Anlagen bzw. dem Anlagevermögen ist die Haltedauer im Unternehmen und der Verwendungszweck.
Während Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe weiterverarbeitet werden und Fertigprodukte ergeben – die möglichst schnell weiterverkauft werden sollen – verbleiben Anlagen längerfristig im Unternehmen. Sie sind sozusagen die Betriebsmittelausstattung des Unternehmens, die erst die Leistungserstellung eines Unternehmens ermöglicht.
Je nach der Art des Anlagegenstandes wird zudem zwischen den Sachanlagen und den Finanzanlagen unterschieden. Bei Sachanlagen handelt es sich um Geräte, Maschinen oder Ausrüstungsgegenstände mit langfristiger Nutzung. Damit in den Bilanzen der tatsächliche Wert abgebildet wird, werden diese zum Anschaffungspreis eingebucht und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Damit bildet die Jahresschlußbilanz immer die tatsächliche Wertigkeit der (Sach-)Anlagen und Maschinen ab. Ausnahmen bestehen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Seit 2014 ist die sogenannte E-Bilanz verpflichtend. Im Billomat Magazin haben wir dir einige interessante Fakten und Hinweise zur E-Bilanz zusammengefasst.
Die Finanzanlagen sind dagegen meist langfristig gedachte Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder Anteile, die nicht zur kurzfristigen Spekulation gehalten werden. Im Gegensatz zu technischen Gegenständen unterliegen diese keinem Wertverzehr durch dei Nutzung, sondern sollen eine Rendite bestehend aus Bilanzüberschüssen und Substanzwertsteigerung liefern.
Beim Begriff der Anlagen handelt es sich deshalb um eine Beschreibung der langfristig genutzten Maschinen und Finanzanlagen eines Unternehmens.