Als Anlagenbuchhaltung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Hier werden die Anlagen des Unternehmens geführt und verwaltet, um Aussagen über das Anlagevermögen treffen zu können. Die Anlagen sind außerdem Bestandteil des Jahresabschlusses wie er für Kaufleute verpflichtend ist. Anlagenbuchhaltung betreiben daher vor allen Dingen mittlere und große Kapitalgesellschaften.
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Die Anlagenbuchhaltung beschäftigt sich spezifisch mit den Zu- und Abgängen von Anlagen in das Betriebsvermögen. Sie bewertet die neuen Anlagen und erfasst sie für den Anlagenspiegel, der am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt wird. Ebenfalls in den Bereich der Buchhaltung fällt die Ermittlung und Buchung der verschiedenen Abschreibungen. Diese erfolgt nach den Vorgaben über AfA-Listen (Vergleiche hierzu unseren Lexikonbeitrag zu Abschreibung). Zu Ende des Jahres erstellt sie den Anlagenspiegel.
Bei der Aufnahme von Anlagegegenständen in das Betriebsvermögen wird in der Anlagenbuchhaltung zuerst der Gegenstand bewertet. Die Bewertung unterscheidet abnutzbare von nicht abnutzbaren Gegenständen. Maschinen, Werkzeug und Elektronik sind abnutzbar, Wertpapiere oder Grundstücke fallen den nicht abnutzbaren Wertgegenständen zu. Nur abnutzbare Anlagen können planmäßig abgeschrieben werden. Bei dauernder Abnutzung (Vergleiche hierzu unseren Lexikonbeitrag zu Absetzung für Abnutzung) können auch nicht abnutzbare Anlagen eine Wertminderung erfahren. Beide Arten werden jedoch in den Anlagen mit ihrem Wert erfasst, aus dem später das Betriebsvermögen mitgebildet wird.
Die Anlagen werden mit konkreter Bezeichnung, Erfassungsdatum, Anschaffungswert, Herstellungskosten und möglichem Wertverlust, beziehungsweise geplanter Abschreibung, vermerkt. Zumeist werden die Werte dazu in verschiedene Konten aufgeteilt, so dass etwa alle Anschaffungen rund um den Fuhrpark, die Produktion oder Büroausstattung gruppiert sind. Verlässt ein Gegenstand das Betriebsvermögen, muss er ebenso wieder ausgetragen werden.
Die Abschreibung von Anlagen erfolgt nach den AfA-Listen und geschieht über mehrere Geschäftsjahre. Essentiell für eine zuverlässige Anlagenbuchhaltung ist es daher, dass die Abschreibungen stets auf dem aktuellen Stand sind. Für alle in der Buchhaltung Beschäftigten muss auch über lange Zeiträume hinweg ersichtlich sein, wie weit der Gegenstand bereits abgeschrieben ist und mit welchen Beträgen er im laufenden Jahr verbucht wird. Die Buchung der offenen Abschreibungsbeträge erfolgt ebenfalls über die Anlagenbuchhaltung.
Aus den Anlagen, die über das Geschäftsjahr in das Vermögen aufgenommen wurden, bereits bestanden oder entfernt wurden, ermittelt die Buchhaltung zum Ende des Jahres das jeweilige Anlagenvermögen. Dieses fließt als Wert in das Betriebsvermögen ein. Der Anlagenspiegel listet alle Anlagen-Bewegungen des Jahres. Er ist für alle bilanzpflichtigen Kaufleute verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses und dient Unternehmen zur Bewertung ihres Geschäftsjahres und Beleg für die erfolgreiche Unternehmung.