Das Anlagengitter, häufig auch Anlagenspiegel genannt, ist ein Instrument aus der Anlagenbuchhaltung. In dem Anlagengitter werden alle Anlagen erfasst, die im Laufe des Geschäftsjahres in das Betriebsvermögen eingehen, entnommen werden oder sich noch in der Abschreibung befinden. Das Gitter ist verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses für Kaufleute und bilanzpflichtige Gesellschaften.
Anlagen sind ein Bestandteil jeder Steuererklärung für Freiberufler. Im Billomat-Magazin verschaffen wir dir einen Überblick!
Unternehmer, die bilanzpflichtig im Sinne des HGB sind, müssen nach § 284 Abs. 3 HGB im Zuge des Jahresabschlusses ein Anlagengitter erstellen. Möglich wird dies durch die ständige Pflege der Anlagenbuchhaltung im Laufe des Geschäftsjahres. In der Anlagenbuchhaltung werden alle Anlagen-Vorgänge erfasst und verbucht. Jede Anschaffung in einem Unternehmen ist zunächst einmal eine zu bewertende Anlage, die in das Betriebsvermögen einfließt. Durch die Erfassung und Verbuchung der Anlagen direkt in den Anlagenspiegel hinein werden die Anlagen tagesaktuell gelistet und können zum Abschluss des Jahres einfach abgerufen werden.
Sowohl Gitter als auch Jahresabschluss in welchen es integriert wird, folgen in ihrer Struktur geltenden Richtlinien. In § 268 HGB ist der Aufbau des Anlagengitters festgeschrieben. Das Anlagengitter wird in Tabellenform (Vergleiche hierzu den Lexikonbeitrag zu Tabellenbuchhaltung) erstellt. Zu erfassen sind:
Wird eine Anlage aufgenommen, nicht jedoch zur Abschreibung nach der AfA-Liste verbucht, entfallen die Buchwerte. Jeder Anlagewert erhält eine eigene Zeile und wird individuell erfasst. Ausgenommen davon können Wertpapiere in großen Mengen sein, welche mit Stückzahl und Wert ausgewiesen werden.
Buchhaltungsprogramme wie Billomat können aus dem korrekt tagesaktuell geführten Gitter automatisch alle wichtigen Daten für Kalkulationen und Berichte übernehmen und erleichtern so die Erstellung von Quartals- und Jahresabschlüssen.
Die Übersicht über ihre Anlagen ist für Unternehmen unerlässlich. Es kann daher Sinn ergeben, auch als kleinerer Betrieb einen Anlagenspiegel zu führen. Nach Gebrauchskonten getrennt, die etwa die Büroeinrichtung getrennt von den Werkhallenanschaffungen auflisten, lässt sich so ein guter Überblick über die Firmenwerte gewinnen. Für den Jahresabschluss ist die Aufstellung der Anlagenwerte unerlässlich. Sie ergeben mit dem Anlagenwert einen der Hauptbestandteile des Unternehmenswertes. Auch bei Verhandlungen mit Partnern, Investoren oder bei Übernahmen und Nachfolgen ist dieser Wert ausschlaggebend für den erfolgreichen Verlauf der Geschäfte.
Nicht zuletzt ist die Dokumentation der Abschreibungen auch deswegen essentiell für die Buchhaltung, weil sich diese über Jahrzehnte hinziehen können und die Abschreibungszeit Rückschlüsse auf den Zustand der Maschinen und Einrichtung zulässt. Neigen sich längere Abschreibungsperioden dem Ende zu, ist es häufig Zeit, ein Budget für Neuanschaffungen anzulegen.